Verdacht auf Handy ausreichend für 6?
Hallo zusammen,
Wir haben eine Klausur geschrieben in der wir natürlich dazu aufgefordert wurden, die Handys abzugeben. Diese werden dann auf dem Lehrertisch gesammelt. Als ich meine Klausur abgegeben habe, fragte mich mein Lehrer ob ich mein Handy nicht mitnehmen will. Ich hatte es während der Klasur in der Tasche behalten. Also antwortete ich ihm, dass ich es zu Hause gelassen habe, da ich nur 2 Stunden habe.
Da ich während der Klausur auf der Toilette war , könnte er nun behaupten dass ich betrogen habe. Allerdings kann er nicht nachweisen ob ich mein Handy wirklich zu Hause hatte oder nicht. Er kann auch nicht nachweisen dass ich mit dem Handy in der Tasche auf der Toilette war. Reicht das nun für eine 6?