Das P-Konto bietet nach der Einrichtung seit dem 01.07.2013 automatisch einen Grundfreibetrag in Höhe von 1.045,04 €. Dieser Grundfreibetrag oder auch Sockelfreibetrag in Höhe von 1.045,04 € steht auf jedem P-Konto nach der Einrichtung automatisch zur Verfügung auch wenn das Konto gepfändet wurde. Bis zu diesem Betrag ist Kontoguthaben auf dem P-Konto trotz einer Kontopfändung geschützt und für Sie verfügbar. Sie können dann wie vorher mit Ihrem Girokonto Überweisungen ausführen, Lastschriften abbuchen lassen oder Bargeld abheben. Eine Einschränkung der Funktionen Ihres Girokontos nach der Umwandlung in ein P-Konto darf Ihre Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht vornehmen.
Wenn alles Geld auf ein Konto geht, ist es natürlich doof für deine 2045 Euro ... dann sind 1000 € weg.