Hallo Ismail, für den Lebensunterhalt Deiner Ehefrau musst Du kein Einkommen nachweisen. Anders verhält es sich, wenn sie ein Kind hat, das mitbekommen soll. Du brauchst hier für das Kind eine Verpflichtungserklärung.
Erst müsst ihr jedoch entweder verheiratet sein (Ehegattennachzug). Wenn nicht muss sie eine Ehevisum beantragen.
Dann muss Deine Frau beim Goethe-Institut den Sprachnachweis A1 erbringen. Anschließend kann sie zur Botschaft und den Antrag für ein Visum stellen. Wenn dort alle Unterlagen vorliegen, werden diese dann zur Ausländerbehörde Deines Wohnortes versandt. Die schreiben Dich dann an und fordern weitere Dokumente an. Daraufhin wird von der AB ein Bescheid erlassen und zur Botschaft in VN weitergeleitet und abschließend beurteilt. In der Regel folgt die Botschaft der Empfehlung der AB. Es sei denn, es besteht der Verdacht auf Scheinehe oder materielle Interessen! Das prüfen die ganz genau und sind sehr erfahren.
Viel Erfolg
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Du kannst dich sogar Montag bis Sonntags in einer Beziehung einsam fühlen. Nimmst Du die Einsamkeit an wenn sie normal wäre? Würdest Du Abhilfe schaffen falls sie nicht normal wäre?