1200 € verdient man auch in einer Pizzeria, aber die Firmen interessieren sich nur zweitrangig an einer abgeschlossenen Ausbildung, viel mehr interessieren sie sich, ob du diese Arbeit problemlos bewältigen kannst und dafür ist die abgeschlossene Ausbildung da, dass die von Grund aus wissen, dass der Mitarbeiter einen Minimum an Wissen verfügt. Falls du dich aber bewirbst und du doch die "Einsteller" überzeugen kannst, dass du der Arbeit gewachsen bist, mit dem wissen was du dir ereignet hast, ist es für die Firmen sogar besser, Mitarbeiter ohne Ausbildung einzustellen, da sie weniger kosten

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§ 11

Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 36 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.

(3) 1Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. 2WerdenArbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

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