und passen sollten sie, gibt für große und kleine Gemächte welche
Ohne einen weiteren Kommentar dazu zu äußern würde ich an deiner Stelle mir schon mal Gedanken über den nächsten Besuch der Bramten machen..die letzten vier Zeilen deiner Geschichte enthalten nämlich eine saftige Beamtenveleidigung die eine ebenso saftige Geldstrafe nach sich ziehen kann. Wenn ihr euch mit solchen Äußerungen schmückt müßt ihr euch nicht wundern wenn ihr unter Beobachtung steht.
Diebstahl ist das unternehmerische Risiko deiner Chefin. Sie kann ja die Düfte so positionieren das ein Diebstahl zumindest erschwert wird (z.B. in eine Vitrine stellen) . Das ist nicht Aufgabe der Angestellten und schon gar nicht der Auszubildenden. Das sie euch das vom Lohn abzieht ist ebenfalls nicht rechtmäßig. Ihr seid ihr gegenüber nicht schadenersatzpflichtig weil ihr den Schaden nicht verursacht oder grob fahrlässig herbeigeführt habt. Hier heißt es jeden Cent zurückfordern.
Eine schriftliche Bestätigung, das das Hausverbot aufgehoben ist, würde ich mir schon erfragen. Vielleicht sollte dieses Schreiben jemand aufsetzen der auch der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und weiß das es auch Groß- und Kleinschreibung gibt und wie man Kommata richtig setzt.
Sei mal froh wenn nicht direkt im Anschluß eine Deutscharbeit fällig ist....
Ja, kann sie. Was lernt ihr in der Schule im Sexualkundeunterricht?
Marihuana ist ja komplett natürlich ohne irgendwelche Giftstoffe.
Neeee absolut nicht, schon mal was von
Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC)
gehört?
Einen Gewerbeschein, ein Geschäftskonto, ein Konzept, eine Räumlichkeit, Geld für Waren, Ausstattung und Angestellte.
Die DRV wird einen Teufel tun sich auf emails von Privatmenschen zu berufen um eine rechtlich fragwürdige Maßnahme durchzuführen. Hier wäre schon ein Gutachten eines Amtsartes von Nöten oder einer anderen fachlich kompetenten Person. Man wird dir wohl die Umschulung aus anderen Gründen verwährt haben.
Ihr habt doch bestimmt einen Klassensprecher? Er sollte das übernehmen und die Beschwerden der Direktorin vorbringen.
Also rein rechnerisch kann das schon mal gar nicht hinkommen mit 70 Euro in 24 Monaten 2000 Euro abzuzahlen, das würde bedeuten bei null Zinsen hättest Du 1680 Euro bezahlt (24x70). Die Bank wird dir nichts geschenkt haben somit gehe ich mal von moderaten 7% aus. Das würde bedeuten 11,67 Euro Zinsen im Monat, was deine Tilgung auf 58,33 Euro schmälern würde. 24x58 ergibt eine Abtragung von 1392 Euro. Somit hättest Du einen ungefähren Rest von 608 Euro zu zahlen plus die 140 die nicht abgebucht wurden macht 750 Euro Rest ca.
Viel Spaß, bei dem Anbieter wirst Du so schnell keinen Vertrag mehr bekommen
Eine Grünpfeilampel nach links? Du meinst den grünen Pfeil der an einspurigen Ampeln das Abbiegen auch bei Rotlicht erlaubt? Den gibts nur für Rechtsabbieger. Oder handelte es sich um eine mehrspurige Straße mit Abbiegespuren wo der Geradeausverkehr und die Linksabbieger getrennt geregelt werden? Ein bischen präziser müßte das schon sein.
Ich glaube nicht, das die Beamten ein Motiv hätten dir etwas "anzudrehen". Der andere Wagen ist dir ja nicht hineingefahren weil er rot hatte sondern grün.
Ein Nebenjobwürde einen Hauptjob voraus setzen, ich gehe mal davon aus das du den nicht hast.
Arbeiten ist laut Jugendarbeitsschutzgesetz für Kinder verboten. Ab 14 ist eine leichte Ttätigkeit möglich und nur dann wenn deine Leistungen in der Schule darunter nicht leiden. Du darfst sicher noch nicht arbeiten.
Es git keine pauschalisierte Antwort dafür. Wie deine Krankmeldung beim Arbeitgeber zu erfolgen hat, ob die Abgabe an der Pforte reicht oder nicht mußt du den Betreibsvereinbarungen oder deinem Arbeitsvertrag entnehmen. Im Zweifelsfalle frag in deinem Personalbüro nach.
Dein Chef hat beschlossen dich in Urlaub zu schicken? Das das gegen das Bundesurlaubsgesetz verstößt weißt Du sicher? Du bist nicht verpflichtet dann Urlaub zu nehmen wann dein Chef das will.
Was den Anruf betrifft....Du hast doch Urlaub also was kümmert dich der Anruf deines Arbeitskollegen von der Arbeit aus?
Ich habe das Gefühl Du hat den Sinn von Urlaub noch nicht verstanden.
Man kann nichts in amazon verkaufen sondern nur bei amazon
http://services.amazon.de/programme/online-verkaufen/so-funktionierts.html
Die böse Nachbarin...
Wenn man Mist gebaut hat sollte man auch dazu stehen.
Die Strafzumessung richtet sich nach dem Strafregister. War es das erste Mal oder ist die Person schon mehrfach wegen Ladendiebstahls oder anderer Straftaten aufgefallen? Da es sich bei dem Diebstahl um "geringwertige" Sachen handelt (Warenwert unter 50 €) wird das Verfahren wohl seitens der Stattsanwaltschaft eingestellt werden. Mit einem Eintrag in das Führungszeugnis ist auch nicht zu rechnen. Jedoch verändert sich das Strafmaß bei entsprechender Vorbestrafung. Es kann passieren das die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. Dies ist eine Strafzumessung ohne Gerichtsverhandlung. Mit einer Geldstrafe wird es wohl abgegolten sein. Wie hoch die ist richtet sich nach dem Einkommen und der strafrechtlichen Vorbelastung.
Mit einem Hausverbot für 2 Jahre in allen LIDL-Filialen ist ebenfalls zu rechnen. Also in zukunft erst mal bei ALDI einkaufen.
Alleine der Name der Domain sollte schon zu denken geben.
Vielleicht sollte ihm mal jemand sagen das er erst einmal einen Internetzugang benötigt, einen Vertrag der ihm Zugang zum Internet gewährt. Dann kann er selber entscheiden ob er das per WLAN, DLAN oder Kabel macht.
Mit dem Stick meinst Du sicher mobiles Internet für überall. Dies kannst Du natürlich auch benutzen, dann erübrigt sich all das Andere weil dein Rechner direkt mit dem Internet verbunden ist.