Hi,
folgender fiktiver Fall interessiert mich:
Hans möchte sich selbst filmen, wie er auf fremde Menschen in der Fußgängerzone zugeht und sie in ein kurzes Gespräch verwickelt.
Dazu setzt er die jeweiligen Personen nicht darüber in Kenntnis, dass sie gerade Audio- und Videotechnisch aufgenommen werden.
Er tut dies mit der Absicht, das Gefilmte später zu veröffentlichen, auch vor kommerziellem Hintergrund.
Vor der Veröffentlichung schneidet Hans in der Audio alle personenbezogenen Daten (Alter, Name, Wohnort, Beruf, Arbeitsort etc.) heraus und verpixelt den fremden Menschen komplett ODER nur das Gesicht.
(a) Darf Hans ohne Kenntnis und Zustimmung aufnehmen?
(b) Darf Hans ohne Kenntnis und Zustimmung unter den o.g. Bedingungen veröffentlichen?
(c) Falls Nein bei (b), unter welchen Bedingungen dürfte er veröffentlichen, ohne Kenntnis und Zustimmung?
(d) Falls Video komplett rausfällt, dürfte er wenigstens die Audioaufnahmen veröffentlichen, auch um die personenbezogenen Daten geBEEPt?
Bin gespannt!