Der Schadensersatz beim § 833 BGB entsteht unabhänig vom Verschulden gegen den Tierhalter. Es geht nur darum, ob der Schaden durch das Tier entstanden ist.

Einzige Möglichkeit für dich wäre, wenn im Vertrag zwischen dir und dem Reitstall etwas anderes vereinbart wurde.

https://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

Das ist das Risiko, das man eingeht, wenn man ein Tier als Hobby hält.

...zur Antwort

Da du "regelmäßig" schreibst, kann man hier wohl nicht von "klauen" reden.

Deine Eltern dürfen dir Sachen wegnehmen, wenn dies eine pädagogische Maßnahme darstellt.
Und zur Personensorge sind sie dir gegenüber gesetzlich verpflichtet. Wie genau das passiert ist, natürlich abgesehen von Gewalt, den Eltern überlassen.
Hierbei ist es auch egal, ob du es von deinem Geld gekauft hast oder nicht.

...zur Antwort

Drogenkonsum muss nicht "geduldet" werden, sondern ist grundsätzlich erlaubt.

Und eine ganze Party aufzulösen und jeden zu durchsuchen, nur weil eine bestimmte Musikrichtung läuft, um Geringmengen zu finden, reicht wohl nicht für einen richterlichen Beschluss.

Jugendschutzkontrollen in Diskotheken o.ä. gibt es dagegen schon öfter.

...zur Antwort

Eine Garantie hast du nur, wenn der Verkäufer oder der Hersteller dir gegenüber/im Angebot eine Garantieerklärung abgibt §443 BGB.

Du meinst sicher die gesetzlichen Mängelansprüche gem. §437 BGB (Gewährleistung).
Diese gelten auch beim Privatkauf, wenn sie nicht wirksam ausgeschlossen/beschränkt wurden.
Aber: diese Ansprüche sind i.d.R. gerade bei gebrauchten beweglichen Sachen nicht so umfänglich wie eine Herstellergarantie. Du hast nur Anspruch auf eine Sache, die bei Übergabe die "vereinbarte Beschaffenheit" hat §434 BGB.
Also wenn ein Defekt in der Beschreibung erläutert wurde, ist das i.d.R. kein Sachmangel.
Außerdem bist du nach den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand.

...zur Antwort

Da in der deutlich zu geringen Akkuleistung ein Sachmangel gem. §434 BGB liegt, hast du Anspruch auf Nacherfüllung gem. §437 Nr.1, 439 BGB.
Das heißt er muss den Mangel beseitigen und dir einen neuen Akku einbauen bzw. den alten reparieren.

Willst du das Produkt nun gar nicht mehr, kannst du von deinem grundsätzlichen Rücktrittsrecht bei Onlinekäufen gem. §§ 355, 312g BGB Gebrauch machen.

...zur Antwort

Ein Impressum braucht man gem. § 5 TMG für geschäftsmäßige Onlinedienste oder gem. § 55 RStV für redaktionell gestaltete Inhalte.
Da du nicht genau schreibst um was es sich handelt, ist es wahrscheinlich, dass mit der Dokumentation (redaktionell gestaltet) und den Verlinkungen (geschäftsmäßige Werbung) die Vorraussetzungen für eine Anbieterkennzeichnungspflicht (Impressum) erfüllt sind.

Das Impressum muss eine ladungsfähige Anschrift des Domaininhabers beinhalten.

Um Abmahnungen zu vermeiden empfiehlt es sich im Zweifel immer ein Impressum anzulegen, um Abmahnungen zu verhindern.

Die Sprache der Website ist egal.

...zur Antwort

Was soll denn "wurde nicht aktiviert" heißen?

...zur Antwort

Was für Machenschaften sollen bei Gerichten üblich sein?

Wenn du Fälle bearbeiten und Urteile sprechen meinst, dann ja - das ist üblich bei deutschen Gerichten.

Wenn die Beweislage gegen dich spricht, wird so geurteilt.

Und ja - manchmal nicht ganz fair.

Man hat das Recht auf einen gesetzlichen Richter - nicht auf einen klugen Richter.

Davon abgesehen, dass ich selten so dumme Sachen wie das hier gelesen habe:

"habe ich die Staatsanwaltschaft aufgefordert, gegen mich wegen Falschaussage zu ermitteln"

...zur Antwort

Die Frage ist doch, warum das nicht möglich sein sollte, wenn der Anwalt der Anwalt einverstanden ist. Aber das wird er sich auch bezahlen lassen.

...zur Antwort

Klar geht das, wenn alle 3 Seiten einverstanden sind.

Nur zu beachten ist, dass bei einer Vertragsübernahme gelten die Vorschriften des eigentlichen Vertrags auf den Übernahmevertrag. Hier also die Vorschriften zum Leasingvertrag.

Aber das wird euch das Autohaus schon mitgeteilt haben, wenn alles seriös abläuft.

...zur Antwort

Kommt drauf an.

Je nach dem was für ein Training das ist und wie du/ihr euch verhalten habt, was zum Abbruch geführt hat.

Aus dem Vertrag zwischen euch und dem Trainer ergeben sich Rechte und Pflichten. Und zwar von beiden Seiten.

Genauso wie der Trainer die Pflicht hat euch zu trainieren, habt ihr die Pflicht dabei mitzuwirken.

Kommt ihr dem nicht nach und macht Quatsch o.ä., sodass ein Training nicht mehr normal möglich ist, stellt das eine Pflichtverletzung eurerseits dar.

Dies kann durchaus ein Rücktrittsrecht des Trainers zur Folge haben, welches er hier evtl. konkludent genutzt hat. (genaue Umstände sind halt unbekannt.)

Also - je nach tatsächlicher Lage kann das durchaus legal gewesen sein.

...zur Antwort

Was für eine Frist soll das denn gewesen sein, die du gesetzt hast?

Wenn jemand einen Anspruch gegen dich hat hast du i.d.R. nicht viele Fristen zu setzen.

...zur Antwort

Informieren kannst du dich bei Google.

Sollte der Polizist deiner Meinung nach gegen ein Gesetz verstoßen haben direkt bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige/antrag stellen.

...zur Antwort

Erstmal rausfinden, ob es wirklich Benzin ist oder nicht - dafür am besten über Nacht Pappe o.ä. unter die Stelle legen.

Wenn ja:

Undichte Stelle in der Kraftstoffleitung oder einer Dichtung.

Lösung:

Leck finden. - Leck schließen.

...zur Antwort

Ein generelles Verbot von Nebenbeschäftigungen ist, auch vertraglich vereinbart unwirksam.

Du darfst also in deiner Freizeit machen was du willst (auch arbeiten wo du willst)

Ausnahmen:

Treuepflichten verletzt - gerade in Ausbildung wichtig (Müdigkeit am Arbeitsplatz oder in Berufsschule, schlechte Noten, unentschuldigtes Fehlen)

Höchstarbeitszeit pro Tag 8 Stunden überschritten (10 bei Ausnahmefällen) (ArbZG)

Mehr als sechs Arbeitstage die Woche (ArbZG)

Ruhezeit zwischen den Tätigkeiten beachten (ArbZG)

Wettbewerbsverbot - also nicht bei der Konkurrenz arbeiten (am besten gar nicht in der gleichen Branche)

evtl. Branchen/Betriebsabhängig in Tarifvereinbarung o.ä. geregelt

...zur Antwort

Ich versuch's mal. Ist aber schon länger her.

Erstmal: nicht Schadensersatz und vertragliche Ansprüche durcheinander bringen. Und ich unterstelle einfach mal, dass tatsächlich ein Sachmangel gem. §434 BGb vorliegt.

Anspruch aus Vertrag -> hier Nacherfüllung gem. §437 Nr.1, 439 BGB -> verweigert

Hierbei ist eine Fristsetzung entbehrlich, wenn ernsthaft und ausdrücklich verweigert! (Unterstelle ich mal)

Du hättest nach verweigerter Nacherfüllung ein gesetzliches Rücktrittsrecht gehabt, dass du konkludent abgelehnt hast. §323 Abs. 1 BGB (Ich unterstelle mal keine Unmöglichkeit bei 600 Euro).

Deshalb noch die Mängelrecht nach §437 Nr.2 und Nr.3, unter anderem auch Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 437 Nr.3, 434, 280 I, III, 281, eben die 600 Euro für die Selbstvornahme.

Für Schadensersatz neben der Leistung gem. § 280 I BGB fehlt es an dem bereits beseitigtem Mangel.

Warum ein Anspruch gegen G laufen sollte wüsste ich nicht. Auf jeden Fall nicht nach 280, da kein Vertragsverhältnis

...zur Antwort

Steuern hängen vom Fahrzeug ab. Kann man im Internet nachgucken.

Versicherung hängt von der Art der Versicherung, des Versicherungsnehmers (Prozente der Eltern) und vom Fahrzeug, sowie der eingetragenen Fahrer ab.

Noch dazu:

Durchschnittliche Benzinkosten anhand des Fahrzeugs und der zu erwartenden gefahrenen Kilometer.

Servicekosten/Pflegekosten (Inspektionen, Öl, Frostschutz, Pflegeprodukte, Waschen)

...zur Antwort

Du brauchst, wenn der Streitwert weniger als 5000 Euro beträgt gar keinen Anwalt, da dann das Amtsgericht zuständig ist, wo jeder selber Klage einreichen kann.

Bei einem höheren Streitwert muss ein, für das zuständige Landgericht zugelassener Anwalt die Klage einreichen. Hierbei handelt es sich um Zivilrecht.

Allerdings ist das Beides mit Kosten verbunden und anhand deiner dürftigen Schilderung sehe ich eine geringe Aussicht auf Erfolg.

...zur Antwort