Also das ist keine gute Frage. Selbstverständlich darf man das.
Zurückschimpfen oder ignorieren.
Fragt die Lehrkraft, wenn sie was erklärt, nie nach, ob es jeder verstanden hat? So sollte es sein, und dort würde ich auf mich aufmerksam machen. Wo liegen denn die Probleme? Ist es Angst vor Arbeiten? Kein Zahlenverständnis? Passt du im Unterricht nicht auf? Finde genau heraus, wo das Problem liegt. Da du Nachhilfe hast, und es dort verstehst sollte es doch auch auf den Unterricht übertragbar sein. Es scheint, als wäre da noch ein Problem, welches diese schlechten Leistungen erzielt. Viel Erfolg!
Globalisierung, Waffengesetz in den USA, Wählen mit 16
Ich würde skype ganz normal für den Desktop von chip.de downloaden und installieren, nicht diese Syke-App benutzen, die ist viel zu umständlich gerade auch wegen dieser beknackten Anmeldung. Mit dem normalen Download wie immer gehts wie ne 1.http://www.chip.de/downloads/Skype_13010241.html
Ich liebe Aaron Hotchner.
Ich liebe David Rossi.
Hallo. Nachdem eine gekaufte Sache für den normalen Gebrauch nicht mehr geeignet ist und dies nicht die Schuld des Verbrauchers ist, hast Du Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Wie ich entnehmen kann, hast Du bereits 2 mal Nachbesserung (Reparatur) erhalten. Diese 2 Versuche der Nacherfüllung sind fehlgeschlagen.
Nun kann sich der Käufer auf die sogenannten "nachrangigen Rechte" berufen. Dies wäre zum Einen Rückstritt (§440) oder Preisminderung. Ist zudem ein Schaden entstanden, der durch die defekte Sache resultierte, hast Du auch den Anspruch auf Schadenersatz.
Informiere Dich nochmal im BGB (dejure.org) über entsprechende Paragraphen. Wenn man mit solchem Wissen auftritt, geben sie oft auf, einen auf wen anders zu verweisen (so funktionierte es bei mir bisher immer bei Media Markt).
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen! Viel Erfolg, lass dich nicht verarscchen. Wenn der Schaden nicht entstanden ist, weil Du das Gerät falsch behandelt hast, stehst Du im Recht.
Selten, weil es die meisten nicht wissen, kann es sein, dass Du beweisen musst, dass er Schaden nicht Deinetwegen entstanden ist (Beweisumkehrlast § 476 BGB). Da die ersten 6 Monate nach Vertragsschluss vergangen sind und der Käufer nach diesen Monaten dies belegen muss.
Wenn du Schiss hast, bleibste halt beim Schleudern.
Ich benutze immer Camtasia Studio. Kannste 30 Tage kostenfrei testen. Beim "Camtasia Recorder" kannst Du dann einstellen, von wo er aufnehmen soll. Ich habe aber Camtasia Studio 7, bei CHIP gibts aber nur noch Camtasia Studio 8, also kann ich dir bei der Bedienung wohl nicht behilflich sein, aber es ist alles möglich damit. Viel Erfolg! http://www.chip.de/downloads/Camtasia-Studio_13005403.html
Vielleicht kannst Du den schwulen Freund ja mal kennenlernen. Vertrauen spielt hier grundsätzlich auch eine große Rolle. Würdest Du ihr zutrauen dass sie..?
Das wird im Handbuch stehen, was wo (wenn überhaupt) angeschlossen werden kann. Das kann man ja grundsätzlich so nicht sagen. Vielleicht findest Du ja zu dem Gerät im Internet eine Gebrauchsanleitung mit allen Informationen. Ich würde aber sagen, dass es nicht möglich ist, eine 5.1 Anlage an 2 Verbraucher gleichzeitig anzuschließen.
Habt ihr diesbezüglich vertraglich was ausgemacht? Habt ihr deinen schriftlichen Vertrag? War es ein Privater Händler? Dies sind Dinge, die für diese Fragestellung wichtig sind. Grundsätzlich jedoch gilt, dass das Gut für den normalen Gebrauch 2 Jahre (wenn das Produkt neu ist) und 1 Jahr (wenn das Produkt gebraucht ist) verwendbar sein muss. Ist dies nicht der Fall, musst Du dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Da der Vertrag am 31.08.2012 geschlossen wurde gilt noch die "Beweisumkehrlast". Das heißt, in den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer zu beweisen, dass der Schaden bei Übergabe des Autos noch nicht bestand. Hat der Typ von der Werkstatt dir eine ungefähre Dauer des Schadens ausgesprochen? Ein privater Verkäufer kann übrigens die Gewährleistung von gebrauchten Sachen (1 Jahr) ausschließen. Deshalb bitte schauen, was bei euch vereinbart wurde.
Schlafen, schlafen, schlafen. So gehts zack, zack.
Nein. Du kannst allein hingehen, der sagt auch nichts Mami.
Ja klar, von der Mama wenn die Rechnung kommt.
Ne, die übernehmen solche einmaligen Kosten Grundsätzlich nicht.
Ich habe mal gehört warmes Wasser mit Salz, ein schnell wirkender Drink zum Erbrechen. Aber vorsichtig! Nicht zu viel, das kann auch giftig sein. Informiere dich mal im Internet.
Ich habe da keine Lösung aber würde dir davon abraten.
Verwende lieber einen kleinen Datenträger wie einen USB-Stick. Die Festplatte muss, wenn Du Filme schaust, viel arbeiten. Das hat meine Festplatte auf Dauer nicht mitgemacht, nun sind viele Daten Futsch und ich kann mir nach 2 Jahren dafür noch in den A*sch beißen!
Ich bin aus dem gleichen Grund seit 2 Jahren Vegetarier und nehme keinerlei Tabletten oder sowas. Fleisch ist nicht so wichtig, wie es die Fleischfresser behaupten. Ich bin gesund, habe viel Ausdauer und kann mich immer noch 1A konzentrieren. Einfach Fleisch weglassen, keine Gummibären (wegen Gelatine) und Funny Frish Chips weglassen. Guter Entschluss! Viel Erfolg.