Guten Tag
der Staatsanwalt ist die ermittelnde Behörde und die Polizei die es ausführt. (Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft) Bei der Beleidigung handelt es sich um ein absolutes Antragsdelikt, heißt wird nur auf Antrag verfolgt. Wenn nun der StA das Verfahren einstellt, steht dir immer noch der Privatklageweg offen.
Gruß
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