Also, mal ein bisschen recherchiert ... ;-)
Du hast ein Recht auf Nacherfüllung.
- http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung
Ob dies nun aus einer Nachbesserung (Reparatur, also "Beseitigung des Mangels") oder aus einer Nachlieferung (Austausch der Ware) besteht, wird eigentlich im Kaufvertrag (bzw. in den AGB) geregelt.
Jedoch darf Dein Vertragspasrtner nicht beliebig oft nachbessern:
Nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung (spätestens) nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen; daher kann dann nach § 437 II BGB vom Vertrag zurückgetreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangt werden.
Aus Wikipedia (Nachbesserung) noch folgendes:
Unterschiede existieren noch beim Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung: Beim Kaufvertrag liegt die Wahl grundsätzlich beim Käufer, beim Werkvertrag dagegen beim Hersteller.
D.h. spätestens nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch kannst Du dem Händler sagen, dass Du entweder ein neues Gerät willst oder vom Kaufvertrag zurücktrittst.
Einen Anspruch hast Du allerdings nur auf das, was Du gekauft hast bzw. kaufen wolltest. Natürlich kannst Du bei Nachlieferung fragen, ob eine andere Farbe möglich ist. Diesen Wunsch muss Dir der Händler aber nicht erfüllen.
Im Versandhandel hast Du grundsätzlich ein 14-tägiges Rückgaberecht. Nur hier kannst Du die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden (und dann z.B. stattdessen dieselbe Ware in einer anderen Farbe bestellen).
Garantie ist übrigens eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers. Die Gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt. Achtung, bei Akkus gibt es kürzere Fristen.