Bitte um den Nachweis, dass Dir die Ware zugestellt wurde. Ist normaler Weise der unterschriebene Paketschein. Dann ist zumindest geklärt, ob gerechtfertigter Weise der Betrag offen ist.
Antwort
Antwort
Das Problem ist dass ich mit den örtlichen Wasserversorger direkt abrechne und nicht über den Vermieter. Aber dennoch müsste der Vermieter die Messkosten zahlen da es seine Wohnung und seine Wasseruhr ist. Oder irre ich mich?
Wie bei der Stromrechnung, wenn Du direkt an den Versorger zahlst. Bei Deiner Stromrechnung zahlst Du auch den Zähler mit und verrechnest diesen nicht mit Deinem Vermieter.
Ja, kann er, denn die Gegensprechanlage (Teil, der in Deiner Whg ist) ist in Deinem häufigen Gebrauch und der Betrag ist auch unter 70 EUR. Mehr hier http://www.mieterverein-rostock.de/info_kleinreparatur.pdf
Habe ich gerade auch gelernt :-)