Ihr habt weder etwas beschädigt, noch gestohlen oder sonstiges, wenn ich das richtig verstehe.
Somit habt ihr, wie du richtig erkannt hast einen Hausfriedensbruch gem § 123 I StGB begangen.
Da die Polizei eure Namen notiert hat, ist es irrelevant, ob der Typ euch wiedererkennt, die Beamten haben ja gesehen, dass ihr da wart.
Fingerabdrücke habt ihr klar hinterlassen, dass danach gesucht wird ist jedoch unwahrscheinlich, weil Aufwand und Nutzen rentiert sich hier nicht.
Warum nicht?
Ganz einfach, der § 123 StGB ist so ziemlich eines der geringsten Vergehen, die es gibt. Es ist ein reines Antragsdelikt, was bedeutet, dass derjenige, welcher euch gesehen hat, Strafantrag stellen muss, damit überhaupt das Ermittlungsverfahren weiter gegen euch betrieben wird. Nach allgemeiner Erfahrung wird er sich schon diesen Aufwand sparen, da ja nichts passiert ist.
Sollte das Verfahren dennoch weiter gehen, so seit ihr immer noch Jugendliche und würdet gem dem JGG (Jugendgerichtsgesetz) verurteilt, wenn es soweit kommt. Ich gehe mal davon aus, dass dies das erste Mal war!?
Nun, dann seid einfach ehrlich, wenn ihr vorgeladen werdet, erzählt alles so wie du es eben hier tatest, und sage, dass es eben ne Dummheit war, euch leid tut und ihr das nie wieder macht ... sagt dies auch (wenn es soweit kommt) vor Gericht.
Ergebnis: Verfahren wird mit 99%iger Wahrscheinlichkeit eingestellt, bzw ihr werdet freigesprochen ;D
Lasst es euch aber dennoch eine Lehre sein!, denn ... ihr seid jetzt bekannt ;)