Problem gelöst Netzteil war defekt....

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Der Arbeitgeber oder Dienstherr ist verantwortlich für die Folgebelehrung nach §42,43 IfsG. Diese kann er selber durchführen oder auch delegieren. Nach der Erstbelehrung auf dem Amt muss diese Wiederholungsbelehrung einmal pro Jahr erfolgen. Man kann auch seinen Chemielieferanten für Spülen und Reinigen ansprechen, Lieferanten wie z.B. Ecolab machen solche Schulungen ohne Berechnung.

Gruß Topmater

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