Allein der Begriff "Geheimratsecken"! Wer denkt sich sowas aus???
Als Fan wirst du lästig, wenn du in seine Privatsphäre eindringst! Halt dich von seinem Haus fern! Und reicht nicht ein Autogramm?! Man kann es echt übertreiben!
Sei einfach froh, dass du nicht erwischt worden bist. Ich täte hier auch noch meine unentdeckte Straftat zugeben!...... =.=
Wenn du so wärst, wie mein Name, dann würdest du mit deinem nächsten Taschengeld die gestohlene Jacke bezahlen und einen Entschuldigungs Brief an die betreffende Filiale schreiben!
Wieso fragt man sowas nicht seinen Tättowierer?!
Oh man. Das ist das absolut normalste Vorgehen auf dieser ...... Welt!
Selbst wenn das Handy weg genommen wurde. Es gibt immer noch Briefe.
Beende den Kontakt. =.=
Das reicht aus. BIC brauchst du nur, wenn du ins Ausland überweisen möchtest.
Kontonummer ist schon mal gut. IBAN ist zwar schon üblich, aber noch nicht überall Pflicht.
Wenn du den Namen der Sparkasse hast, dann google diesen bitte einfach. Dann müsstest du schnell an die Bankleitzahl kommen.
Dann hast du Kontonummer und Bankleitzahl. Bitte vergiss auch nicht einen eventuellen Verwendungszweck ( wenn gefordert ) mit anzugeben.
TV definitiv nicht! Also kein Free TV Sender. Bei Sky kommt es sicherlich.
Ansonsten:
http://www.stopstream.com/1-football.html
Wenn du unter 18 Jahre bist und deine Eltern dir keine Möglichkeit geben Kontakt zu ihnen herzustellen, obwohl sie vielleicht mindestens ein Woche weg sind, dann ist das bedenklich!
Sieh bitte nur zu, dass keine Tiere wie Hunde, Füchse, Katzen usw. an die Enten ran kommen können. Auch das keine Vögel ( Raben, Krähen, Tauben, Bussarde usw. ) an die Enten gelangen.
Das Füttern werden wohl erstmal die Enten übernehmen.
Inkasso Büro´s haben grundsätzlich keine Rechtsgrundlage für ihre oft völlig überhöhten, pauschalen Gebühren.
Die berufen sich sehr oft auf die §§ 280 und 286 des BGB und auf Rechtsanwalt Gesetze, damit ihre Forderung "seriös" aussieht.
Tatsächlich besagen die § des BGB nichts über die Zulässigkeit von Inkasso Büro´s. Rechtsanwälte haben Gesetze für ihre Gebühren im Rücken. Inkasso Büro´s haben das nicht.
Regelmäßig berufen sich Inkasso Büro´s darauf, das sich ihre Gebühren an denen von Rechtsanwälten orientieren. Schön für die Inkasso´s. Das gibt denen aber noch lange nicht das Recht, auch so hohe Gebühren wie Anwälte zu verlangen.
Inkasso Büro´s können die üblichen Mahngebühren ( ca. 2,50 € pro Mahnung ) verlangen, wenn eine Gläubiger Vollmacht vorliegt.
Man sollte von den Inkasso Büro´s immer eine Gläubiger Vollmacht nach § 174 BGB fordern und bis dahin die Forderung als Ganzes zurück weisen.
Liegt eine Vollmacht vor, kann man den Hauptbetrag plus eventuell die Mahnkosten des Gläubigers plus eventuell die Mahnkosten des Inkasso Büro´s zahlen.
Die erstmaligen Mahngebühren des Gläubigers können sicherlich bis zu 3,50 € betragen. Danach nur noch maximal 2,50 €
Auch das Inkasso Büro darf dann nur noch maximal 2,50 € pro Mahnung verlangen.
Da Inkasso Büro´s keine Rechtsgrundlage für ihre hohen Gebühren haben, sehe ich den Tatbestand des ( versuchten ) Betruges nach § 263 StGB erfüllt.