liebe kollegin, deine frage beantwortet die zuständige anmeldestelle (führerscheinstelle) wenn sie deinen antrag annehmen, dann hast du gewissheit, die sache geht in ordnung. informationen zum fahrgastbefördeungsschein auf meinem blog: http://taxi-net.blogspot.com mit internetten grüssen aus münchen servus tony

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@ kollege,

die frage beantwortet dir die antragsstelle (führerscheinstelle).

offiziell muss man über eine gültige fahrerlaubnis innerhalb

der letzten 5 jahre verfügen.

ausserdem benötigst du eine mpu-bestätigung von einem

betriebsarzt für das fahrgastbeförderungsgewerbe.

bei uns in münchen ist dafür zuständig der betriebsarzt dr. hingerle

wenn du bereits ein gültige ortskundeprüfung hast, kann dir

auch der trainer deiner taxischule genaueres informieren.

servus aus münchen  http://taxi-net.blogspot.com/

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Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist für das jeweilige Aufgabengebieten angepasst. Bei einer großen Stadt wie München, setzt sich die Ortskundeprüfung aus 120 Punkten (Aufgaben) zusammen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 100 von 120 Fragen richtig beantwortet sind. Kein Multiple Choice Vordruck. Beschreibung von 5 Fahrtstrecken Markierung von gelernten Prüfungsfragen Markieren von eingeübten Zielen Beantwortung von gelernten Adressen Zuordnung von bekannten Bauwerken Prüfungsaufbau und weitere Informationen zum Fahrgastbeförderungsschein im Blog: http://taxi-net.blogspot.com/ Servus aus München

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Diese 9 Nachweise müssen bei Ihrer Fahrgastbeförderungs-Antragstelle vorliegen, dann bekommen Sie den Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit Taxen in Ihrem Pflichtfahrgebiet ausgehändigt.

  1. Nachweis der Ortskenntnis in Ihrem Aufgabenbereich (Pflichtfahrgebiet)
  2. Antrag zur Fahrgastbeförderung (Ersterteilung oder Erweiterung)
  3. Mindestalter 21 Jahre
  4. Gültiger EU- Europäischer Wirtschaftsraum Führerschein der Klasse B
  5. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  6. Polizeiliches Führungszeugnis
  7. Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  8. Positives Gutachten der MP-Untersuchung
  9. Augenfachärztliches Gutachten

Die Voraussetzungen sind überall gleich und Sie können sich gerne näher über alle Fragen dazu unter Blogadresse: http://taxi-net.blogspot.com/ informieren. Taxi- und Mietwagen-Wegweiser als 12 Seiten-PDF hinterlegt zum Ausdruck. Mit kollegialem „Servus“ aus München

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das beste ist wieder in die taxischule zu gehen und sich ausreichend vorbereiten. in der taxischule kann man auch eine vorprüfung machen. angst ist immer schlecht bei einer prüfung. bei uns in münchen muss der prüfungsteilnehmer etwa 2000 kilometer durch münchen fahren, um sein aufgabengebiet als neuer taxifahrer zu erkunden. taxifahren findet auf der strasse statt und ist mit auswendig lernen nicht zu schaffen. wenn es so wäre, dann wäre die prüfung falsch angelegt. viel erfolg dabei. informationen zum taxischein in münchen unter: http://www.taxischein-muenchen.com
servus aus münchen

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die antwort ist ganz einfach. bei uns in münchen darf man bis zu 20 fehler machen. gleich nach der prüfung die gestellten aufgaben mit den kursunterlagen vergleichen. wenn man mehr als 20 fehler gemacht hat, dann hat es nicht gereicht. die prüfungskommission verschickt das prüfungsergebnis nach 10 tagen per post. alle informationen zum taxischein für münchen unter: http://www.taxischein-muenchen.com servus aus münchen

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Voraussetzungen für den Taxischein: Nachweis der Ortskenntnis für Taxifahrer (Aufgabenbereich) Antrag zur Fahrgastbeförderung (Ersterteilung) Mindestalter 21 Jahre Gültiger EU- Europäischer Wirtschaftsraum Führerschein der Klasse B Gültiger Personalausweis oder Reisepass Polizeiliches Führungszeugnis Auszug aus dem Verkehrszentralregister Positives Gutachten der MP-Untersuchung Augenfachärztliches Gutachten Mindestvorbereitungszeit: 3 Monate Kosten / Auslagen ca. 350 € weitere Informationen unter: http://www.taxischein-muenchen.com Servus aus München

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Die Behörde muss eine Fahreignungsbegutachtung anordnen, wenn besondere Anforderungen an die Fahreignung zu stellen sind. Mietwagen- und Taxifahrer leisten mehr als andere Autofahrer. Deshalb müssen sich Fahrgastbeförderungsschein-Bewerber einem Gesundheits-Check unterziehen (Sehtest usw.).Der Fahrgast vertraut sich der Beförderung doch nur unter der Annahme an, neben einem gesunden und belastbaren Fahrer zu sitzen. Wahrnehmungsfähigkeit, Reaktionssicherheit und Belastbarkeit sind unerlässliche Leistungsbereiche beim Steuern eines Taxis oder Mietwagens. Deshalb sind auch die Anforderungen an den Fahrgastbeförderungsfahrer besonders hoch, ebenso wie die Verantwortung der Führerscheinstellen, die darüber entscheiden müssen, ob der Bewerber eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bekommen kann oder nicht. Die Antragsstelle -Führerscheinstelle verlangt deshalb die Vorlage eines Gutachtens. Hinweis: Insulinpflichtige Diabetiker sind zum Führen von Kraftfahrzeugen, die der Fahrgastbeförderung dienen, im allgemeinen nicht geeignet. Bei unkorrigierbaren Sehstörungen wird dringend empfohlen, sich als erstes einen Termin beim Betriebsarzt geben zu lassen. Weitere Informationen unter: http://www.taxischein-muenchen.com Servus aus München

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Der Fahrgastbeförderungsschein gilt bis 5 Jahre. Anschließend wieder zur Führerscheinstlle gehen und einen Antrag auf Verlängerung stellen. Außerdem zum Betriebsarzt. Antworten aus München unter: http://taxi-net.blogspot.com/ Servus aus München

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Die Antragsstelle für den Fahrgastbeförderungsschein (Taxischein) ist die Antragstelle des 1. Wohnsitzes und die jeweilige zuständige Führerscheinstelle. im o.a.Fall Stadt Hamburg. Servus aus München

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