Hi!!
Solche Mails sind Betrug und sind zu löschen
Hi!!
Solche Mails sind Betrug und sind zu löschen
Hi!!
Also grundsätzlich gilt wenn ich etwas bestelle im Internet oder im Versandhaus und ich hole diese Ware bei der Post oder Hermes nicht ab, geht die Ware an den Absender zurück. Du brauchst die Ware natürlich nicht bezahlen.
Gruß
Tommy
Und keine Einigungsgebühren oder überzogene Mahnkosten zahlen. Meistens wird eine Einigungsgebühr in Höhe von 75€ verlangt, das ist rechtwidrig, wenn sie bei einem Titel verlangt wird. Wenn kein Titel vorliegt kann man eine Einigungsgebühr verlangen, zahlen würde ich die aber nicht.
Gruß
Tommy
Hi!!
Also was meine Vorredner geschrieben haben ist zum Teil nicht ganz richtig.
Mit dem Inkassobüro muss man sich schon unterhalten, weil der Gläubiger keine Lust hat mit dem Schuldner zu reden. Wenn man nicht zahlt an das Inkassounternehmen, kommt ein Rechtsanwalt. Dann wird es doppelt so teuer. Das Beispiel mit der Flat als Grundgebühr 25 € es wird gekündigt durch das Unternehmen wegen Vertragsbruch, muss man den vollen Schadensersatz bezahlen, vom Tag der ausgesprochenen Kündigung bis zum Vertragsende. Ohne Abzug bei 12 Monaten Restlaufzeit wäre das 25€ x 12=300€+Verzugsschaden 5% über dem Basiszins das sind Gesamt ungefähr13%,39€=339€+ Inkassokosten und Auslagen =ca.450€. So wird es aussehen, wenn Du nicht zahlst. Die Unterlagen werden Dir von Zeit zu Zeit vom Inkasso zugesendet, mit der Aufforderung zu zahlen. Du kannst aber schriftlich alle Unterlagen anfordern beim Inkasso oder Rechtsanwalt. Wiedersprechen brauchst Du nichts, weil Du hast den Vertrag ja gemacht. Ob Du besoffen warst oder nicht, spielt keine Rolle Du bist voll geschäftsfähig, wenn Du 18 Jahre warst. Wenn Du weiterhin nicht zahlst, bekommst Du einen Schufaeintrag und dein Score sinkt von 100% ist glaubwürdig, ca 75% ist Vorsicht. Das heisst für Dich das eventuell Schwierigkeiten auftreten bei Bankkrediten, Baukrediten, Mobilfunkverträgen, Versandbestellungen auf Rechnung oder Raten. Es wird immer heufiger zu einer Ablehnung oder Vorkasse kommen.
Also überlege vorher und dann Handeln!!
Gruß
Tommy
Hi!!
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein sogenannter Titel, der kann nichjt zurück genommen werden. Meistens ist bei den Leuten nichts zu holen. Wenn der Schuldner Privatinsolvenz anmeldet, ist der Titel nach der Frist von 6 Jahren rechtsungültig.
Wenn de Schuldner nichts hat, kannst Du das Geld abschreiben!! Auch mit Titel.
Gruß
Tommy
Hi!!
Als erstes möchte ich klarstellen GMX und Web.de haben keine Abo Fallen. Ich der Hinsicht kann man nichts machen.
Hinsichtlich wegen deiner Geschäftsfahigkeit mit 13 Jahren ist es korrekt, das Du keine Verträge abschließen darfst, weil Du im dem Alter nur beschränkt Geschäftsfähig bist und die Einwilligung deiner Eltern oder eines anderen Sorgeberechtigtem brauchst. Mit 18 bist Du voll geschäftsfähig und darfst alle Verträge mit deinem Namen abschließen.
Der Vertrag ist somit hinfällig!!
Gruß
Tommy
Hi!!
Du muss ganz schnell handeln, sonst wird deine Mitgliedschaft beendet.
Gehe auf das Verkäuferkonto und mache eine Einmalzahlung mit PayPal geht es am schnellsten. Wenn kein PayPal Konto vorhanden, dann per Lastschrift.
Gruß
Tommy
Hi!!
Die GEZ gib es schon lange nicht mehr, das zur Info!!
Die GEZ wurde geründet 1973 und wurde aufgelöst am 31 Dezember 2012. Danach am 01.01.2013wurde der Beitragservice der Öffentlich rechtlichen ARD, ZDF und Deutschlandradio geründet.
Dieser Beitragservice ist eine private Firma mit Impressum und USteuer-ID. Keine private Firma kann einen Menschen zwingen, seine Ware oder Dienstleistung zu kaufen. Der Beitragservice macht gerne Druck mit Anwalt, Mahnungen Inkasso, das bringt aber nichts wenn die o.g. Firma keinen unterschrieben Kaufvertrag mit dir hat. Der Beitragservice ist nicht mehr staatlich, das erkennt man daran:
Staatliche Intutitionen haben kein Impressum und keine USteuer-ID, private Firmen so wie der Beitragservice haben ein Impressum und eine Usteuer-ID. Und der Beitragservice ist nicht rechtsfähig oder klagefähig, das heisst wenn Du nichts zahlst kann die Firma keinen Rechtsweg einschlagen um an dein Geld zu kommen. Die können nicht klagen, Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide können nicht beim Gericht beantragt werden, weil wie gesagt keine Rechtsfähigkeit beim Beitragsservice besteht.
Lese Dir doch mal das Impressum durch, da steht es drin.
Also ich würde mich nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall Geld zahlen, aber Du musst wissen was du machen willst.
Gruss
Tommy
Hi!!
Die GEZ ist eine private Firma das sieht man daran das private Firmen ein Impressum und eine Steuer-ID haben und staatliche Ableger haben kein Impressum und keine Steuer-ID. Die GEZ hat ein Impressum und eine Steuer-ID und wenn Du bei der GEZ nichts unterschrieben hast hast Du auch nichts gekauft. Wenn Du nichts gekauft hast, musst Du auch nichts bezahlen. Eine Firma kann dich nicht dazu zwingen etwas zu kaufen. Ich bezahle seit Jahren keine GEZ und mein Nachbar auch nicht, weil wir dort nichts gekauft haben.
Schreibe der GEZ mal den Text den ich Dir hier geschrieben habe!!
Gruß
Tommy
Und was ganz wichtig ist niemals Geld an die Betrüger bezahlen. Wenn auch nur 1 Euro Cent mit deinem Absender bei den Betrügern eingeht, ist das ein Schuldanerkenntnis und alles ist verloren. Dann holen die sich einen Mahnbescheid und anschließend bei nicht Zahlung einen Vollstreckungsbescheid was denn auch ein Titel ist, mit 30 Jahre Gültigkeit. Und in der Schufa stehst Du dann auch und dann bekommst Du nirgendwo einen Kredit mehr.
Tommy
Hi!!
Ich sage Dir was zu tun ist!!
Ich habe diesen Mist am laufenden Band bekommen in der Vergangenheit. Die Mahnung die dein Mann bekommen hat stammt zu 99% von einer Betrügerfirma, ich Google immer sofort die Firma wenn ich eine ungerechtfertigte Mahnung bekomme. Das solltest Du auch tun.
Der ersten Mahnung immer schriftlich wiedersprechen, alles was danach kommt, ist für den Mülleimer. Voraussetzung ist immer das man mit dem der die Mahnung verschickt, keine Geschäftsbeziehung hat, also nichts bestellt oder gekauft wurde . Der Wiederspruch kann per Mail, Fax mit Sendebericht oder Post Einschreiben mit Rückschein. Wobei das Einschreiben nicht sicher ist, weil jeder in der Firma dafür Unterschreiben darf. Die Firma wird später sagen den Wiederspruch haben wir nicht bekommen. Wird der Mahnung nicht wiedersprochen und das geht vor Gericht was sehr selten ist, musst Du leider zahlen.
So ich hoffe damit ist Dir geholfen!!
Gruß
Tommy
Hi!! Die erste Mahnung mit einem Nachweis vom Fax oder Einschreiben mit Rückschein wiedersprechen. Alle anderen Mahnungen sind für den Müll
Gruß Tommy
Hi!!Solange Du denn Nachweis hast, das Du die Ware an den richtigen Händler der das Produkt verkauft hat, solltest Du eine Kopie vom Nachweis an den Inkasso schicken. Die erste Mahnung immer wiedersprechen genauso den Mahnbescheid. Wenn Du nichts wiedersprichst akzeptierst Du die Forderung und Du bekommst einen Vollstreckungsbescheid mit Schufaeintrag.GrußTommy
neues schloß einbauen
Hi!!
Du solltest mal anfangen deine Rechnungen zu bezahlen, dann hört das auf mit den Mahnungen.
MFG
tommy
Hi!!
Meine Mutter war im Krankenhaus und mein Bruder musste die Post zu sich nach hause schicken lassen, damit jeder Brief beantwortet werden konnte. Mit einem Nachsendeantrag bei der Post für max.20€ ist es billiger, als die Rechnungen nicht zu bezahlen.
Gruß
Tommy
Hi!!
Also man muss erstmal in seinen Vertrag gucken welches Zahlungsziel angegeben ist. Dabei ist es egal ob es am Anfang, Mitte oder Ende des Monats ist. Wenn man das Zahlungsziel das im Vertrag vereinbart wurde nicht eingehalten wird, ist der Gläubiger sogar im wiederholten mal zur fristlosen Kündigung berechtigt. Es müssen 2 Mahnungen voraus gehen und die 3. Mahnung ist dann auch die Kündigung.
Bezahlst Du pünktlich hast du keine Probleme!!
Hi!! Du musst gucken welche Zahlungsmethode Du angegeben hast, wenn Du Zahlung auf Mobilfunkrechnung genommen hast wird dein Netzbetreiber deine Simlarte mit 4€ belasten. Wenn Du Lastschrift gemacht hast, wird dein Konto belastet.
Gruß Tommy
Hi!! Einfach an den Jungs vorbei gehen Du guckst die Jungs nicht an und gucken lassen. Gucken ist nicht schlimm wenn die Jungs merken von dir kommt nichts , werden die das Gucken bald nachlassen und Du hast wieder deine Ruhe.
Gruß Tommy
Hi!! Wenn Du viel Geld verleihst musst Du einen Darlehensvertrag machen, hast Du keinen schriftlichen Vertrag ist das das Geld leider weg. Wenn der Geschäftspartner nicht zahlt kannst Du leider ohne Schriftstück nichts machen, da steht dann Aussage gegen Aussage.
Gruß Tommy