Hallo, per Zufall stoße ich heute auf diese Frage über mich... Wenn Sie mögen, und noch kein anderer Lehrer gefunden wurde, melden Sie sich doch gern bei mir und wir vereinbaren eine kostenfreie Kennenlern- und Probestunde :-) . Denn die Frage ist ja berechtigt. Schauen Sie auch gern bei https://www.facebook.com/GeigenunterrichtHamburg vorbei. Ich kann Ihnen auch Adressen von zufriedenen und begeisterten Geigenschülern und Eltern geben. Herzliche Grüße, Thomas Paul
Hallo, ich bin selbst betroffen, diese oben gestellten Fragen benötigen lange Antworten. Hierzu ist es leichte,r diesen Link aufzusuchen, weil ich selbst auch dort bin und mich bei Bedarf gut ausgehoben fühle:
http://adhs-chaoten.net/
Dort findest Du ein spezielles Forum, und Deine Fragen werden Dir mit großer Wahrscheinlichkeit beantwortet werden. :-)
Beziehungen leben davon, dass man mit einander redet, ehrlich ist und versucht, den anderen zu verstehen. Hyperaktiv bedeutet nicht sofort ADHS zu haben. Das muss über eine fundierte Diagnostik erfolgen. Den anderen so anzunehmen und zu lieben, wie er ist, das hilft zunächst als Basis.
Hallo Mauziboy,
geh noch mal zum Arzt Deines Vertrauens und check das ab. Grundsätzlich aber musst du nichts angeben, worauf es keine gesicherte Diagnose gibt.
Ich hatte schon Strattera, es ist der geleiche Wirksstoff wie Solvex, und das ist ein Antidepressivum. Solltest Du männlich sein, ist Dir davon abzuraten, weil es die Potenz hemmt!! Dann lieber weiter Ritalin, damit habe ich beste Erfahrungen gemacht, ich nehme es selbst seit 2001 ununterbrochen als normale Tablette, bis vor einem Jahr noch das SR, jetzt das LR (Kapsel)mit veränderter Wirkstofffreigabe. Ich bin ein Mensch mit hoher Sensibiltät bzgl. Magen, Kopf etc.. und ich habe außer trockenem Hals keine weiteren Nebenwirkungen! Strattera hilft, Deine Stimmung aufzuhellen, weniger, an den Synapsen für mehr Kanalisierung zur Informationsübertragung zu den anderen Synapsenspalten zu sorgen. Genau das aber macht Methylphenidat. Daher ist ist dieser leider so umstrittene Wirkstoff für mich immer noch die Nr. 1 für stark beeinträchtigte ADHS-Menschen in Konzentration und Orga!
Nur für den Fall, dass Du Medikamente wie Ritalin nimmst, kann der Arzt dir sehr wohl ausstellen, dass du trotzdem fahrtauglich bist. Bei starken Antidepressiva würde er das garantiert nicht tun. Nimmst Du gar keine Medikamente, gibt es auch nichts zu untersagen, trotz Diagnose...
Den Fahrzeugschein darf er nicht einbehalten, wenn du das Auto bereits fährst. Der Brief dient bei Ratenzahlung als Sicherheit für den Abschleppdienst. Aber ich hätte ihn nie ausgehändigt... Ich würde mit ihm verhandeln, wenn der größte Teil bereits abbezahlt ist. Er könnte ja anstelle dessen ein Inkassounternehmen beaufragen, wenn die wieder nicht zahlen würdest. Ansonsten bitte einen Anwalt dazu kurz mal befragen. Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass, wer den Brief hat, Eigentümer vom Fahrzeug ist... Also Vorsicht!
Hallo nochmal, hier eine Antwort von Dr. Martin Winkler: Bitte Fr Dr. Doro Böhm kontakten. Sie kennt sie in der ADHS-Szene in Bielefeld gut aus, schreibt er. Er wisse aber nicht, ob sie Kassenpatienten aufnehmen kann. Sie könne mögl. aber weitere Ansprechpartner diesbzgl. bringen. Viel Glück und alles Gute. Tomlin
Hallo Ani1976, ich kann Dir nur empfehlen , zu einem Neurologen zu gehen. Übers Internet mal googlen, wer ADHDS im Erwachsenenalter mitbehandelt. Eine gute Adresse für solche Tipps ist Dr. Martin Winkler, Lüneburg. Er ist mit Autor von www.adhs.ch Ich habe ihm bereits geschrieben und nach einer Adresse in/um Bielefeld herum gefragt.Ich bin selbst Betroffener und nehme Ritalin seit 2002 DURCHGEHEND. Außer trockenem Hals habe ich keine Nebenwirkungen, sondern dadurch kann ich mein Leben besser Leben als vorher. Die 6 Monate Probe habe ich lange überstanden und OHNE Ritalin wäre der gleiche Zustand der mangelnden Konzentration da wie vorher, allerdings mit dem Unterschied, dass man weiß, warum es so ist. Ich würde einem Absetzen nach 6 Monaten nur bedingt empfehlen. Denn wenn, Du erst mal festgestellt hast, wieviel mehr und länger Konzentration MIT Medikation da ist, wirst Du es Dir wahrscheinlich überlegen... Es ist kein Allheilmittel, aber es hilft enorm. Nur so kann ich in einem symphonischen Orchester in der Violine spielen. Ohne Medikation wäre das undenkbar... Beruflich kann man scheitern nicht nur wegen der Kollegen (kommt auf den ADHD-Typ drauf an), sondern wegen falscher Berufswahl, Stress am Arbeitsplatz etc. Wenn ich die Adresse aus Bielefeld habe, melde ich mich wieder. Zu Sicherheit lasse mir eine private Mail zukommen. Danke. Alles Gute weiterhin. Ich kann es sehr gut nachempfinden, weil ich weiß, was da alles auf einem zukommen kann. Herzlicher Gruß
Hallo Gagauta,
zunächst tut es mir leid für Sie, dass es Ihnen nun auch passiert ist. Ich hoffe, dass Sie bald wieder etwas Neues finden!
Warum wollen Sie einen Aufhebungsvertrag schließen? Haben Sie bereits etwas Neues? Sonst würde ich es nicht tun, weil Sie den Vorteil verlieren würden, noch nachträglich Gehalt aus einer möglichen Insolvenzmasse NACH dem 2. Beschluss des Amtsgerichtes (Feststellung der Insolvenz) zu erhalten! Mein Insolvenzverwalter zahlt mir jetzt noch Gehalt für die Zeit nach Feststellung bis Fristende meiner Freistellung bzw. Ende meiner Kündigungsfrist. Bleiben Sie solange wie Sie der Insolvenzverwalter nicht kündigt Arbeitnehmer Ihrer Leihfirma, sonst verlieren Sie Geld, mit Ausnahme, Sie können anderswo wieder anfangen!!
Es stimmt, Ihr Arbeitgeber darf nichts mehr unterschreiben, weil es jetzt nur noch der vorläufige Insolvenzverwalter tun darf und wird. Aber solange er nicht auch noch zum Insolvenzverwalter nach Feststellung vom Gericht bestimmt wurde, wird er niemanden kündigen. Solange sind Sie immer noch Angestellter der Firma. Kommt ein Aufhebungsvertrag nach Beantragung der Ins. zustande, darf Ihr AG diesen tatsächlich nicht mehr unterschreiben, da er dazu keine Vollmacht mehr hat! Insofern ist dieser Vertrag erstmal nichtig und Sie sollten shehen, dass Sie persönlich Kontakt mit dem Verwalter aufnehmen.
Das Ins.Geld bitte bei der Ins.Geldstelle beantragen! Wo diese ist, müssen Sie vor Ort erfragen bzw. die Arbeitsagentur oder der Ins. Verwalter geben Ihnen Auskunft darüber. Dieser hat oft auch die Formulare (vielleicht auch online zum Ausdrucken) dazu.
Gehalt, dass hier NACH dem 16.04. angewiesen wird, darf vom AG nicht mehr ausgezahlt werden, weil nun der Ins.Verwalter die Hand drauf hat. Dafür eben InsGeld beantragen!!
Haben Sie bislang keine neue Arbeitsstelle, würde ich keinesfalls selbst kündigen und solange bei der insolventen Fa. bleiben, bis der Ins.Verwalter Ihnen kündigt, falls diese Fa. überhaupt nicht mehr zu retten ist. Damit würden Sie sich die Chance erhalten, eventuell doch noch Gehalt aus der Masse zu bekommen. (siehe oben)
Ich kann Dich da sehr gut verstehen. Aus meiner Sicht wirst Du derzeit trotz aller Anstrengungen kaum noch etwas erreichen. Lass sie los, und wenn sie will und Dich ebenso liebt, dann WIRD sie zu Dir (zurück) kommen. Wenn nicht, scheint es nicht wirklich die wahre Liebe Deines Lebens zu werden. Deinen Schilderungen nach, hast Du ja nahezu alles unternommen. Wenn das jetzt noch immer nichts bringt, dann wirklich erstmal loslassen, so schwer es auch fällt, ich kenne das.
Damit gibst Du Dir selbst die Sicht frei für Neues. Aus dem Gelernten zeihe Deine Schlüsse und handel danach. Achte auch auf Dein Bauchgefühl. Es ist wichtiger und oft bestimmender als Du vielleicht denkst...
Viel Glück in der Entdeckung der Neuen Liebe dieses Jahres!!
Hallo,
da selbst betroffen gewesen, wichtige Frage zuerst?
Hat der AG zunächst nur den Antrag auf Insolvenz gestellt oder gibt es bereits zwei Beschlüsse des Amtsgerichts?
Erklärung:
Im ersten Beschluss wird der Antrag angenommen und bearbeitet. Dazu wird vom Amtsrichter ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Er schaltet sich dann in das Geschäftsgeschehen der Firma ein.
Im zweiten Beschluss, nachdem der Insolvenzverwalter an den Amtsrichter über die Geschäftslage der Firma berichten musste, wird in der Regel ein zweiter Beschluss erlassen, der letztlich das eigentliche Verfahren eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zum Insolvenzverwalter per Gerichtsbeschluss bestimmt und hat damit volle Verfügungsgewalt über die Firma anstelle des Geschäftsführers.
Erst ab diesem Zeitpunkt kann RÜCKWIRKEND für 3 Monate Insolvenzgeld beantragt werden. Siehe unten beim Zusatztipp.
Arbeitslosengeld ist sicherheitshalber dann zu stellen, NACHDEM vom örtlichen Amtsgericht per Beschluss das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und aus der verbleibenden Kapitalmasse kaum zu erwarten ist, dass hieraus Gehälter weitergezahlt werden. Das gilt AB dem Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Allerdings braucht die Agentur für Arbeit sowohl den Antrag als auch die Arbeitsbescheinigung, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden!
Ob Zinsen und Gebühren vom AG zurückerstattet werden müssen, kann vielleicht nur in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.
Aber Achtung:
Der Insolvenzverwalter kann solche Klagen, gerade, wenn es um nicht gezahlte Gehälter geht, vom Amtsgericht abweisen lassen. Grund: Es kann Insolvenzgeld gezahlt werden (Siehe unten)
Zusatztipp:
Rückwirkend vom Datum der Eröffnung der Insolvenz kann Insolvenzgeld bei der Insolvenzgeldstelle am Ort oder Landkreis beantragt werden. Dieses Geld wird analog zum netto des aktuellen Gehalts gezahlt und zwar 3 Monate rückwirkend, je nachdem, ob in den zurückliegenden 3 Monaten keine Gehälter/Löhne mehr ausgezahlt werden
Dafür gibt es einen gesonderten Antrag, auch online oder über den Insovnezverwalter zu bekommen, der vom AG mit Ihnen zusammen ausgefüllt werden muss. Dieser Antrag muss dann sofort zur Insolvenzgeldstelle, die dazu unbedingt das Aktenzeichen zum ersten bzw, zweiten Beschluss benötigen und dieses, so habe ich es in HH erfahren, sehr zügig bearbeiten. Man kann einen Vorschuss (75% des Nettogehalts)darin per Ankreuzen beantragen (Gilt nur, wenn das Verfahren noch nicht eröffnet (2. Beschluss) wurde.) Dieser Antrag auf Insolvenzgeld ist aber nicht zu verwechseln mit dem eigentlichen Antrag auf Arbeitslosengeld!! Die Abgabe dieses Antrages erfolgt auch NICHT bei der "normalen" Arbeitsagentur!
Es ist jetzt ganz wichtig zu wissen, in welcher Phase die Freistellung erfolgte und ob VOR der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (2. Beschluss des Amtsgerichts) bereits die Gehälter nicht mehr gezahlt wurden. Dann MUSS unbedingt der Antrag auf Insolvenzgeld gestellt werden!!! Vielleicht hilft es weiter. Alles Gute!!