Kannst du ganz einfach mit deinem Rechner.Lade Dir babbelfish runter.Dein eingegebner Text wird in der Sprache übersetzt wie Du ihn eingibst.Ist Kinderleicht!!

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Ersatzwagen nach Unfall (Vollkasko)

Hallo,

ich hatte vor mittlerweile zwei Wochen einen Unfall mit meinem Polo (er läuft allerdings auf meinen Vater), Schaden 5.500 Euro. Ich habe den Wagen zu einer Partnerwerkstatt meiner Versicherung bringen lassen (das lief über den Schutzbrief, den mein Vater zum Glück auf seine Fahrzeuge hat laufen lassen), weil ich einen Ersatzwagen braucht um in die Arbeit fahren zu können (150 km / Tag). Die Werkstatt brauchte im Endeffekt eine Woche länger als eigentlich geplant, gestern wurde ich dann angerufen dass mein Polo fertig sei - dass aber das vordere Nummernschild fehle (ist beim Unfall auf einer Schnellstraße verschollen), und dass ich einfach mit dem neuen Nummernschild vorbeikommen soll, dann kann ich mit dem Auto los. Ja, wenn das jetzt so einfach wäre. Habe beim Landratsamt angerufen, der Polo ist rund 200km weit etnfernt von meinem jetzigen Wohnort gemeldet, die wollen mir nun ein komplett neues Kennzeichen geben. Blöd nur, dass ich da nicht einfach mal hin kann, zumal ich jeden Tag arbeiten muss. Ich muss also das alte Nummernschild bei der Werkstatt holen, den Polo dort stehen lassen, das Nummernschild zu meinen Eltern bringen (mit dem Ersatzwagen), die holen dann nächste Woche das Schild und schicken es zum Autohaus, die bekommen das im Idealfall und bringen es an -> ich kann mein Auto holen UND damit fahren ;) Die Frage, die sich mir nur stellte war, ob ich den Ersatzwagen in dieser Zeit weiterhin von meiner Versicherung, bzw. der Werkstatt gestellt bekomme - das Autohaus sagt ja, wenn die Versicherung ja sagt, die Versicherung sagt, wenn das Autohaus keine neue Rechnung stellt, ja, das Autohaus sagte "okay". Irgendwie verlief dieses Gespräch jetzt aber so chaotisch, dass ich nicht weiß ob ich mich auf dieses "okay" verlassen kann - was meint ihr?

Liebe Grüße.

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Solange das Fahrzeug auf deinen Vater zugelassen ist,kann nur dein Vater einen Leihwagen beantragen.Er ist Halter des Fahrzeuges.Das dein Vater dir das Fahrzeug zur Verfügung stellt,ist unerheblich.Bei deinem Schaden gehe ich mal davon aus,daß der Wagen durch einen KFZ-Gutachter beäugt worden ist.Er hat den Schaden dokumentiert und auch die Höhe des Schadens festgestellt.Gleichzeitig wird in diesem Gutachten auch die Dauer der Reparatur angegeben.Für diesen Zeitraum hat dein Vater,nicht du selber,einen Anspruch auf einen Leihwagen.Es muß aber ein Leihwagen in der Leistungsklasse des beschädigten Fahrzeuges sein.Also um es einfach zu sagen.Dein Vater kann nicht einen Ferrari als Leihwagen beantragen,wenn das verunfallte Fahrzeug ein Kleinwagen ist..Die Nutzung hängt von der Reparaturdauer ab.Wenn die Werkstatt länger braucht als im Gutachten angegeben wird die gegnerische Versicherung auch nur für die Zeit der Reparatur zahlen.Darüber hinaus zahlt der Halter selber.So die Gesetzeslage.Ich hoffe dir damit geholfen zu haben!!!

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Gehe einfach auf Kontoeinstellungen.Ändere deinen Namen und gibt unten dein Passwort ein und dann bestätigen.Der Name wird sofort geändert.Das ist alles!!!!

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