Bei diesen Angeboten ist in der Regel kein Keller enthalten - der kostet allerdings, wenn man ihn haben will, noch einmal sehr viel Geld, weil er naturgemäß sehr robust gebaut sein muss angesichts der Lasten, die er über lange Zeit wird tragen müssen.

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Dass deine Freundin das auch macht, ist kein Grund, es nicht ebenfalls zu tun. Da kann/darf sie nichts gegen haben. Allerdings musst du damit rechnen, dass Leute über dich lästern werden. Das ist im Internet nun einmal so. Wenn du dir das zu sehr zu Herzen nimmst, lass es lieber sein.

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Du hast Anspruch auf den Pflichtteil, allerdings wird das Haus leider nicht mehr zur Erbmasse hinzu gezählt. Dafür ist die Veräußerung 5 Jahre zu lang her; berücksichtigt werden nämlich nur die letzten 10 Jahre.

Das steht in § 2316 BGB.

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  1. Geliehenes Geld muss man zurück zahlen, auch wenn das Darlehen nicht schriftlich festgehalten wurde.

  2. Wenn jemand etwas für einen anderen bezahlt, muss der andere das nicht automatisch zurück zahlen, wenn das nicht vereinbart war. Wenn man zB. einem Freund mal etwas ausgibt oder etwas schenkt, dürfen die Beteiligten davon ausgehen, dass es nicht zurück gezahlt werden soll.

Wenn man gar nicht darüber spricht, was zurück bezahlt werden soll, entscheidet man nach den Umständen, wie es zu verstehen war: geht es beispielsweise um ein Kaugummi für 10 Cent, darf man davon ausgehen, dass es geschenkt sein sollte. ...hat man jedoch mal eben die neuen Schuhe für den anderen bezahlt, ist wohl naheliegend, dass man das Geld zurück haben will, auch wenn man das nicht ausdrücklich erwähnt hat.

  1. Zur letzten Frage: Polizei macht nur Sinn, wenn eine Straftat, z. B. Betrug begangen worden sein könnte. Das setzt aber voraus, dass A die B getäuscht haben müsste, um von ihr Geld etc. zu bekommen. Das bloße nicht-Zurückzahlen von Geld ist keine Straftat.
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Ich habe Videos von Lehrerin gemacht.

Hei, ich weiß ich habe das schon einmal gepostet aber ich habe nicht so viele Antworten gekriegt.. Also bitte nicht löschen. Hallo, ich bin 15 Jahre alt und habe ein riesen Problem. Zwar: Wir dürften in einer BWR Stunde in der Schule unser Handy benutzen. Da haben einige angefangen Videos zu machen- da habe ich auch eins gemacht, weil ich kein Aussenseiter sein wollte. Ein Mädchen hat uns dann aufgefordert die Videos im Klassenchat zu schicken. Das haben sie getan. Und ich auch. :( Naja das alles ist ein halbes Jahr her und ich hatte das Video schon längst gelöscht. Dann aber hat ein Mädchen Fotos von mir gemacht und sie in verschieden Gruppen verschickt. Das habe ich dann der Lehrerin gesagt und sie wollte mit dem Mädchen reden. Allerdings hatte ich nicht damit gerechnet das ihre Freundinen es mir heimzahlen wollten das ich das der Lehrerin gesagt habe. Nun ja eine ihrer "Kumpelinen" geht zu der Lehrerin und zeigt ihr das Video. Sie hatte es noch aufm Handy obwohl es ein Halbes Jahr alt ist ! :0 Naja die Lehrerin hat mich voll fertig gemacht weil ich das Video gemacht habe.... Naja ich bin dann in der Pause zu der Lehrerin und habe mich entschuldigt und habe gesagt das es mir leid tut und ich das Video nicht mehr habe. Ich habe ihr auch gesagt das eine Freundin von mir von den anderen die Videos aufm Handy hatt. Aber ich habe nicht ihren Namen gesagt. Sie hatt auch gesagt das unfair ist das nur ich verpertzt werde. Aber sie hatt gesagt sie zeigt mich nicht an. Sie hat auch gesagt das wenn aufm Video nichts schlimmes zu sehen ist ist ihr das egal.... (ich bin drauf/ meine Freunde/ Unterricht usw.) Naja aber 1 Tag später hatt sie gesagt das sie das mit der Anzeige nicht mehr entscheiden kann weil das alles zum Direktor gegangen ist..... Meine Frage was könnte jetzt passieren? Ich will nicht von der Schule fliegen.. Hilft mir :(

Die Lehrerin ist am Dienstag zu mir gekommen und hat mich gefragt was jetzt passiert ist wegen dem Video...Ich habe gesagt das niemand mehr zu mir gekommen ist. Sie hat gesagt das sie mit meiner Klassenlehrerin redet, weil es ja in der Schule Regeln gäbe. Ich habe sie gefragt ob sie mich anzeigen will und sie hat gesagt : "Ich weiß nicht, ich muss noch mit Fr. ** reden.... Das Problem ist das diese Fr. mich hast und die Lehrerin sicher anstiftet mich anzuzeigen. Ich will keine Anzeige :'( Das war ein RIESEN Fehler..... Wie könnte ich jetzt die Lehrerin dazu bringen das sie mich nicht anzeigt.. Ein Mädchen aus meiner Klasse muss zum wahrscheinlich zum Rektor weil sie ein Foto von einem Lehrer gemacht hat... Einige aus der Parallelklasse auch.... Es sind so viele die zum Rektor müssen.. Sie könnten auch angezeigt werden.. Könnten wir von der Schule fliegen? Bitte ernst gemeinte Antworten. Danke.

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Mach dir nicht unnötige Sorgen, deswegen kannst du niemals von der Schule fliegen (es sei denn, du stehst wegen anderer Dinge schon auf der Kippe - aber davon gehe ich mal nicht aus...).

Du gestehst den Fehler ein und hast dich entschuldigt, das ist das wichtigste.

Es gibt aber auch noch einen weiteren Aspekt: Du hast die Lehrerin "nur" bei Ausübung ihres Berufes gezeigt. Juristisch zählt das zur sogenannten "Sozialsphäre". Schlimmer wäre es gewesen, wenn du sie in der Pause heimlich im Lehrerzimmer, wenn sie glaubt, alleine zu sein, gefilmt hättest. Das wäre ein Eingriff in die Privatsphäre gewesen.

(Nicht falsch verstehen: natürlich ist filmen während des Unterrichts nicht ok oder erlaubt! Es ist halt nur etwas anderes, weniger schlimmes im Vergleich zu filmen des Privatlebens.)

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Das darf der Lehrer nicht so werten. Juristisch spricht man von einem sogenannten Beurteilungsfehler.

Eine fehlerhafte Nummerierung ist ein formeller Fehler, der auch als solcher, als Unachtsamkeit / mangelnde Sorgfalt zu bewerten ist. Er darf aber nicht als ein inhaltlicher Fehler (!) bewertet werden!

Mal eine Frage: hat der Lehrer den Umstand, dass nur die Nummerierung falsch war, vielleicht übersehen? Dann sollte ein freundlicher Hinweis darauf genügen. Andernfalls müsste man ihn fragen, warum er bewusst einen formellen Fehler in einen viel schwerwiegenderen inhaltlichen Fehler umdeutet.

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Kurzantwort: Ja, das geht (allerdings ist vermutlich eher unwahrscheinlich, dass es am Ende klappt).

Ausführliche Antwort: Adoptieren heißt juristisch "als Kind annehmen". Die Antwort auf deine Frage steht im Gesetz hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/1741.html, Absatz 2. Es ist also nicht notwendig, verheiratet zu sein.

Allerdings kommt es bei der Adoption auf das Kindeswohl an - und da werden die Behörden sagen, dass zwei Eltern besser für das Kind sind als nur eine Person, da es dann besser versorgt werden kann, etc.

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Teilweise veröffentlichen die Gerichte die Termine sogar im Internet - so ist es z. B. in NRW bei den Landgerichten der Fall.

Wenn du das mal googelst, wirst du sicher fündig. Bzw sonst ruf zur Not beim Gericht an. :)

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Lesen allein ist aber kein Ersatz fürs Sprechen. Du solltest daher Kontakt zu Einheimischen suchen.

Was für Hobbies hast du? Wenn z.B. Schach, dann gehe in einen Schachclub. So verbindest du das Nützliche mit dem Schönen.

PS: Dein Text liest sich schon einwandfrei, du bist auf einem guten Weg! :)

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Zu der eigentlichen Frage, die noch unbeantwortet ist:

Die Erlaubnis ach § 11 TierSchG erhältst du bei der zuständigen Behörde - welche dies ist, hängt von deinem Bundesland ab.

In NRW z. B. sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Wenn du in einem anderen Bundesland wohnst, kannst du dich am besten einfach an das Veterinäramt deiner Stadt wenden, die werden dich zumindest an die zuständige Stelle weiter leiten.

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Für den Fall der Kommentare reicht es, [Esc] zu drücken, wie ich gerade feststelle.

....bliebe noch die Frage bzgl. der Fußnoten. (Mit der Pfeil-nach-oben-Taste kommt man damit zwar zumindest bei Verwendung der "Seitenlayout"-Ansicht zurück in den Text, jedoch einfach nur auf die unterste Zeile und nicht sofort an die Stelle der Fußnote, wo man weiter schreiben will. Bei der "Weblayout"-Ansicht klappt das erst recht nicht mit Pfeiltasten.)

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Roulette hat eine Ausschüttungsquote von ca. 97,5%.

Bei den klassischen Lotterien sind m.W. die NKL und SKL knapp vorne mit je 52%.

Danach kommt schon das "6 aus 49" mit genau 50%.

Lotterien, die primär "guten Zwecken" dienen sollen, haben noch geringere Ausschüttungsquoten.

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ich habe mal eine Doku im TV gesehen, wonach während eines Angriffs (!) "The roof is on fire" von der Bloodhound Gang gespielt wurde. Das sollte einerseits die eigenen Truppen psychologisch stärken, andererseits aber auch die gegnerischen Truppen irritieren / verängstigen. ....immerhin wird man in der Wüste derartige Klänge zuvor niemals gehört haben...!

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wenn du neu in der Materie bist, kauf dir zunächst einmal SAMPLER, also CDs mit verschiedenen Bands! .....dadurch erhälst du recht schnell einen guten ersten Eindruck über das, was es so gibt...!

Du kannst entweder eigenständige Sampler aus der CD-Abteilung kaufen oder auch Hefte wie z.B. METAL HAMMER kaufen - hier ist immer eine CD mit einigen Liedern dabei!

(Meine persönlichen Empfehlungen wären übrigens folgende Bands: Amon Amarth, Bolt Thrower, Children Of Bodom, Pro-Pain, Manowar, Mithotyn, Metallica - erste 4 Alben.)

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