Kommt drauf an:

  1. Den Ausbildungsberuf Elektroinstallateur gibt es nicht mehr (wurde ca. 2005 geändert), daher kannst du diese Prüfung nicht mehr nachholen.

  2. Du hattest bestimmt einen Nachhol-Termin für die Prüfung, ... bist du da nicht hin gegangen? - wenn ja hast du die Prüfung verweigert, also durchgefallen -> Dann nochmal das gleiche (Nachhol-termin -> Nicht erschienen = Durchgefallen)wodurch du insgesamt drei mal die Prüfung nicht besatnden hast, d.h. die entsprechende Stelle (Handelskammer, IHK und und und) stuft dich als ungeeignet für diesen Ausbildungsberuf ein.

  3. Solltest du 6 Jahre Berufserfahrung als Elektroinstallateur (heute: Elektroniker - Energie- und Gebäudetechnik) kannst du dir diese anerkennen lassen und deinen Gesellen-/Facharbeiterbrief machen.

lg LU

...zur Antwort

Ich würde im Sekretäriat anrufen und eben dein Anliegen "Das Einladen eines Lehrers für eine Infoveranstaltung"(wenn ich das nun richtig verstanden habe) dort vorbringen. Frag den Menschen im Sekretäriat der besagten Schule wie du am wirkungsvollsten vorgehen kannst =)

Drück dir die Daumen!

...zur Antwort

Also mein Hausarzt (ich rede wirklich nur von meinem Hausarzt!) meldet sich nur wenn Irritationen in meine Werten vorliegen...und was wir dagegen tun sollten oder nicht.

Kein Anruf- Kein Problem^^

...zur Antwort

Auf jeden Fall!!! Wenn du eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hast oder Deine Eltern, lasst euch beraten dringend beraten. Dein Ausbildungsvertrag sagt eigentlich neben anderen Rechten und Pflichten eigentlich hauptsächlich: Arbeit gegeb Vergütung, ergo du hast bereits gearbeitet also musst du dafür auch vergütet werden! Du hast jetzt 6 Wochen Zeit dir eine neue Ausbildungsstelle zusuchen!

...zur Antwort

Menschen die einen nicht zuschätzen wissen, solltest du schnell vergessen!

...zur Antwort

Beweis des guten Willens ...

Wenn man Menschen verletzt sollte man sich nicht "freikaufen" können. D.h. wenn mich jemand emotional verletzt, will ich keine Geschenke, ich will eine aufrichtige Entschuldigung und durch nachfolgende Taten sehen das mein Gegenüber sich geändert hat. Nur dadurch kann ich als "Geschädigte" den Guten Willen erkennen.

lg Lu

...zur Antwort