Es muss ein Grund angegeben werden !

Man kann auch als verein nicht einfach jemanden einfach so ausschließen. Zudem muss das auch noch durch den Vorstand abgestimmt werden(was aber meist so ist dann).

Je nach Verstoß könnte es sein, das dem verein angehörige Vereine sagen das da keine Karte mehr bekommst. Aber deutschlandweit ist Schwachsinn!

Jeder Verein hat seine eigenen Satzungen und alles. Was da evt falsch lief kann woanders zum Beispiel erlaubt gewesen sein...wenn man jetzt mal das verbotene Zelten nimmt als Verstoß -nur um das zu verdeutlichen was ich meine.

Zudem MUSS man Deinem Kollegen da was beweisen können. Reine Aussagen anderer reichen meist nicht bzw nicht für einen sofortigen Ausschluss. Da muss dann öfter was gewesen sein schon dann. Ich würde gegen den Ausschluss erstmal Einspruch einlegen und ggf sogar einen Anwalt Fragen.

Ob das sinnvoll sein kann ist allerdings vom Verstoß abhängig den er begangen haben soll. Daher wäre es ratsam evt mal hier seine Version mit allen Hintergründen zu schildern. Müssen ja keine Namen oder Vereine genannt werden. Nur den reinen Sachverhalt.

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Soviel wie ich weiß benötigt man in Brandenburg für die angelfischerei auf Friedfische keine Prüfung.

Aber um Raubfische gefischen zu können musst die Prüfung erst ablegen und so den entsprechenden Angelschein erlangen.

Lies Dir dazu das Fischereigesetz Deines Bundeslandes durch -da steht es drin.

PS: Fischereirecht ist Ländersache ! Also nutzt es nicht wenn hier jemand aus NRW sagt das er es bei sich so darf.

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Da gibt es ein Problem.

Damit er überall gültig ist, musst Du den Schein da machen wo Du Deinen ständigen Wohnsitz hast. Also wo Du gemeldet bist. Meist kannst ihn dann auch gar nicht woanders machen.

Zudem ist der in Bandenburg ohne Prüfung nur für Friedfisch gültig. Um auf Raubfische angeln zu können müsstest auch da eine Prüfung ablegen.

Meines Wissens nach ist aber eine Lehrgangsteilnahme noch nirgens pflicht -auch wenn es so oft kommuniziert wird -immerhin verdienen die Vereine ja damit.

Du kannst Dich in der Stadt wo Du wohnst normal zur Angelprüfung anmelden -zB bei der unteren Fischereibehörde Deiner Stadt und dann selber in Eigenstudium quasi lernen und die Prüfung absolvieren.

Frage ist dann nur -wann die nächsten Prüftermine sind.

Aus welchem Bundesland kommst Du denn ?

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Nach einem Gewitter oder Starkregen ist die Chance besonders ufernah größer Fische zu fangen als VOR einem Gewitter. Einfach da dort viel Sediment und somit auch Fischnährtiere wie Insekten und Würmer ins Wasser spülen. Da auch Gewitter bzw Blitzschlag für Fische eine erhebliche Gefahr bedeutet, suchen diese meist kurz vorher schon Schutz oder stellen das fressen ein.

Was natürlich nicht die Regel sein muss, habe auch vor Gewitter schon fangen können.

Allerdings ist mit in meiner langjährigen Erfahrung als Angler auch selber aufgefallen das selbst sehr gut laufende Spots kurz vor einem Gewitter plötzlich nicht mehr frequentiert wurden, die Bisse wegblieben. Nach dem Gewitter es aber wieder wie vorher weiter ging mit den Bissen und die Fänge schlagartig wieder stiegen.

Starke Luftdruckschwankungen sind eh schlecht und nageln oft den Fischen das Maul zu. Wobei man aber da sagen muss das es so meist bei starken anstiegen ist -also wenns plötzlich schön wird. Meist beissen bei einem Luftdruck von über 1027hPa eher Raubfische. Besonders Karpfen oder andere cypriniden laufen da meist schlechter. Sinkt der Luftdruck läuft es wieder besser. Nach meiner Statistik lief es am besten bei 1017-1022 hPa Luftdruck und konstanten Wetterlagen. Stark wechselndes Wetter war auch nie wirklich gut.

Aber wer beobachtet das schon so genau wie ich und macht sich immer seine Notizen mit Luftdruck und Wetterdaten...

Kaum einer...

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Hi!Habe das Problem auch. Habe zuletzt im August 2010 für 2011 werbefrei und diese ".de" Endung bezahlt, so wie das Jahr davor auch.Damals war es noch so, das man es jährlich neu bezahlen/beantragen musste, sonst wäre dieses, damals hieß es "kostenpflichtige Extra" verfallen und es wäre wieder die kostenfreie Version mit ".de.tl" als Endung und eben mit Werbung geworden.Für das Jahr 2012 bezahlte ich nun nicht mehr, um das "Extra" auslaufen zu lassen, da ich mich eh nicht mehr um die Page kümmerte.Es kam nie eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung.Aber ich blieb Werbefrei und die .de Endung blieb auch 2012.Daraufhin rief ich da an, was damals noch möglich war, und fragte warum ich das noch habe da ich ja nicht mehr bezahlt habe. Ob es so korrekt wäre.Man versicherte mir das es deaktiviert würde, dieses Extra. Es aber momentan nicht möglich wäre aufgrund technischer Probleme. Es würde irgendwann einfach weg sein und es entstehen mir keine weiteren Kosten.Damals war die Homepage auch sehr oft nicht aufrufbar und die hatten oft Serverprobleme...also nahm man es so hin.Und dann bekomme ich am 29.12.14 eine Mail intern beim Homepage-Baukasten, noch als Email auf meine Emailadresse die angegeben ist da, das ich Rechnungen zu je 34,90€ bezahlen soll.Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt vom 31.12.11 bis 31.12.14 -also passte das und nichts ist da verjährt.Jetzt habe ich nachgelesen bei den Paketen -und siehe da, die AGBs haben sich im August 14 geändert, was ich nicht wusste. Darüber hinaus steht jetzt bei den Paketen bei das es sich automatisch verlängert -was aber 2010 definitiv NICHT so war! Da wäre es einfach ausgelaufen ohne bezahlen, man musste es immer wieder Neu beantragen. Aber wie will man das jetzt noch beweisen?Hast evt noch Rechnungen oder einen Ausdruck der damaligen AGBs?Gibt es noch mehr die plötzlich diese Probleme haben?Wenn man sich zusammen tut kann man evt über den Verbraucherschutz was erreichen. Denn da sollte man auf jeden Fall hin! die 20€ sollte man investieren angesichts der Rechnungen die plötzlich kommen.Kann ja nicht sein das die Probleme haben und irgendwas ändern(plötzlich Abos) und man soll nach 3 Jahren zahlen onwohl man die Leistung noicht wollte -diese aber auch gar nicht abzustellen war seitens der webme gmbH wegen der technischen Probleme.[...]

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Ganz klare Sache: Das fangen und zurücksetzen ist im Gesetz NICHT ausdrücklich benannt -somit NICHT verboten! FAKT! Es gibt jedoch Gewässer an denen die Eigentümer/Pächter dies verlangen, was auch legitim ist, da das Tierschutz sowie Fischereigesetz nur ein Mindeststandart vorgibt. Sprich-verschärfen darf der Gewässerinhaber/Pächter/Verein etc diese Gesetze.

Also immer lesen was in der entsprechenden Gewässerordnung/Satzung etc drin steht. Steht da nirgens das das zurücksetzen maßiger Fische verboten ist -so ist es nach deutschen Recht erlaubt!

Dazu hier auch noch was:

http://fish-hunterz.de/Catch%26Release.htm

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Laut Prüfungsverordnung kannst in NRW die Prüfung bereits ein halbes Jahr vor dem 14ten Geburtstag ablegen. Früher geht nicht.

Ausgestellt bekommst den Angelschein aber erst mit 14 Jahren!

Davor gibt es nur den Jugendfischereischein -den man so bekommt ab 10 Jahren ohne Prüfung. Muss dann aber beim angeln immer einer dabei sein der den Angelschein hat(der muss in NRW auch nicht 18 sein-so wie viele behaupten).

Bei weiteren Fragen melden ;-)

Unterrichte selber für die Fischerprüfung in NRW.

Gruß!

Sascha by www.fish-hunterz.de

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Für den Rhein Herne Kanal bekommt man NUR Tageskarten -oder eine Jahreskarte -diese ist aber an einer Vereinsmitgliedschaft gebunden. Dafür kannst dann aber auch mit 3 statt nur mit 2 Rurten fischen und hast jede Menge Seen und die Lippe und diverse andere Kanäle mit dabei.

Bei weiteren Fragen einfach melden -komme aus Herne und bin quasi am Kanal groß geworden.

Gruß!

Sascha by www.fish-hunterz.de

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Es gibt die Fischereiberechtigung -das ist der Angelschein den man mit der bestandenen Prüfung erhält. Er legitimiert quasi ZUM Fischfang.

Dann gibt es noch die Fischereierlaubnis -das ist zB der Tagesschein, Wochenkarte oder Jahresschein. Dieses ist eben die Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers(gewässerbesitzer/pächter,Verein,Verband) die Angelfischerei AN DEREN GEWÄSSER ausüben zu dürfen. Also die Fische da fangen und behalten zu dürfen.

Wenn die Prüfung bestanden hast -kannst mit der Prüfbescheinigung den Angelschein zB an der unteren Fischereibehörde abholen -meist gegen eine Gebühr. Wenn den hast kannst dann die entsprechende Erlaubnis erwerben beim Fischereirechtsinhaber (meist auch in Angelläden) -mit der Du dann an das entsprechende Gewässer Deine Angelei ausleben kannst.

Gruß!

Sascha by www.fish-hunterz.de

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Bitte gebe das Bundesland an aus dem Du kommst -dann kann ich dir alles sagen was Du wissen musst dazu. Leider ist es von Bundesland zu Bundesland oft arg verschieden geregelt. Von daher kannst die Antworten hier so nicht verwenden.

Bundesland angeben -und eine richtige Antwort bekommen ;-)

Gruß!

Sascha by www.fish-hunterz.de

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Sofern Du nicht aus Berlin oder Brandenburg bist, wo man für die Friedfischangelei keinen Angelschein benötigt wirst ohne eine Prüfung nicht legal zum angeln kommen. Denn der Angelschein ist allgemein Pflicht(außer eben wenige Ausnahmen). Selbt an einem Vereinsteich, Privatgewässer oder Forellenteich benötigst in der Regel einen Angelschein!

Also nichts mit keine Zeit etc -mach den Angelschein und gut ist. Beim Vorbereitungskurs werden auch tierschutzrelevante Dinge vermittelt die man als Angler wissen MUSS! Von daher ist es -wenn Du angeln möchtest- eh wichtig daran Teil zu nehmen und die Prüfung zu machen. Sonst weißt zB ja kaum etwas über den waidgerechten Umgang mit Fischen, welche Fische und andere Tiere ganz geschützt sind, wie man sich am gewässer verhalten muss , auf welche Tiere man besonders Acht geben muss am Gewässer und zu welchen Zeiten etc....

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Zu 1- Nein! Du must NICHT in einem Verein sein! das ist in ganz Deutschland KEINE Pflicht! Wer das Gegenteil behauptet hat keine Ahnung oder vertut sich mit ggf spezifischen Satzungen oder Gewässerordnungen von Gewässerinhabern/Vereinen/Verbänden -also Regelungen an einzelnen Gewässern von den Fischereirechtsinhabern daran.

Zu 2 - Du must Dich schon im unmittelbaren Wirkungsbereich eines Fischereischeininhabers aufhalten(der je nach Bundesland auch nicht zwangsläufig Volljährig sein muss) -immerhin muss dieser Dich beaufsichtigen und zur Not eingreifen können.

Alles andere an Fragen die jetzt aukommen -erfordern die Info Deinerseits aus welchen Bundesland Du kommst -denn weitere Regelungen,Auflagen und Bestimmungen etc sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Gruß!

Sascha by www.fish-hunterz.de

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Also:

Die Körperform und die Rückenflosse sprechen klar für eine cyprinide Fischart.Salmoniden sind somit ausgeschlossen -also labert hier nicht was von Bachforellen oder sowas...nur weil es ein Fließgewässer ist müssen es nicht gleich Forellen sein. Ich finde es traurig was manche hier so sagen. Wenn man es nicht weiß -einfach mal nichts sagen. Es können anhand der Körperform ansich nur Karpfen sein. Da Karauschen und Giebel zu hochrückig wären, ebenso wie Brassen etc, Döbel,Barbe oder Rapfen hätten eine andere Rückenflosse. Alles andere passt eh nicht.

Es sind Karpfen! zu 100%

Gruß! Sascha by wwww.fish-hunterz.de

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Ich hoffe Du hast nen Angelschein! Der ist in Deutschland nämlich Pflicht -und bei der Prüfungsvorbereitung lernt man fast alle Fische....

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In Bayern gibt es den Fischereischein auf lebenszeit. Dazu machst eben die Prüfung. Kannst den nach bestehen dann entweder auf 5 Jahre ausstellen lassen und danach wieder verlängern -oder direkt auf Lebenszeit, was halt mehr kostet.

Wenn den richtigen Schein mit Prüfung hast darfst damit auch alleine fischen. Solltest nur den Jugendfischereischein haben so muss eine volljährige Person mit Angelschein dabei sein.

Natürlich muss man alles lernen um die Prüfung zu bestehen.

Wie sich die Prüfung im einzelnen zusammenstellt kannst Googlen : Einfach nach Fischereirecht oder Prüfungsverordnung Angelschein Bayern eingeben.

Gruß!

Sascha by www.fish-hunterz.de

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Also bei uns sind die Kanuten verpflichtet auf Angler Rücksicht zu nehmen -oft sind so Regelungen zu finden wie zb 10Meter vom Ufer weg bleiben zu müssen oder die Angler mit einem Abstand von 15-20 metern zu umfahren. Die Angler sind diejenigen die die Gewässernutzung u.a. aus Hegegründen gepachtet haben oft bzw das Recht zum Fischfang vom Gewässerinhaber/Pächter übertragen wurde. Angler haben auch ein Uferbetretungsrecht -welches Kanuten zB auch nicht haben. Angler dürfen an allen Strecken wo sie Fischereiberechtigt sind ans Ufer und fischen, selbst da wo zB Passanten nicht hin dürfen. Allein daraus geht schon hervor, das der Kanut sich vom Ufer fern halten soll/muss, da er kein Uferbetretungsrecht hat und somit das Ufer zu meiden hat.

Wenn ein Kanut einem Angler in die Angelschnur schwimmt -sei es Absicht oder Versehen- so kann der Angler Regressansprüche geltend machen. Eben wegen Sachbeschädigung -immerhin kann zB die Rute geschädigt werden wenn der Kanut diese aus der Halterung reißt, auch die Schnüre können dabei zerstört/Beschädigt werden -eine volle Spule je nach Schnurart kann auch schon mal die 60-100€ erreichen. Zumindest kann der Angler aber -aufgrund von Selbsthilfe von seinem recht auf Unterlassung gebarcuh machen, da er als Fischereirechtsinhaber die Störung des Kanuten nicht dulden muss -aber das ist im grunde eh alles Kleindruckerei quasi....wir sollen und ja gegenseitig Respektieren und miteinander auskommen. immerhin wollen wir alle nur unser Hobby fröhnen.

Einizig die Binnenschiffer etc -diese haben ein Vorrecht gegenüber denm Angler -da muss der Angler Rücksicht nehmen.Der Hobbykapitän wiederum sollte -wie der Kanut- wieder Rücksicht nehmen -bei uns wurden schon Hobbykapitäne und Kanuten zu Schadensersatz verdonnert da sie meinten dem Angler vor den Füßen anlegen bzw umherschwimmen zu wollen und so die Schnüre komplett aufgewicklet hatten. der Angler saß aber auch auf einem freien Stück -nicht an einem Anleger. An einem Anleger daa wäre klar der Hobbykapitän im Recht gewesen.

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Also in dem fall kannst schnell und effektiv mit Wasserpest arbeiten. da diese durch ihr rasantes Wachstum schnell viele Phosphate und andere Nährstoffe dem Wasser entzieht. Achte nur darauf das der teich maximal zur Hälfte damit zuwächst -sonst kommt es nachts durch dissimilation zu Sauerstoffmangel -denn Nachts benötigen die Planzen natürlich selbst Sauerstoff -wenn auch nicht so viel wie sie Tagsüber produzieren.

Und wenn die Wasserwerte wieder passen -schmeiß die Wasserpest wieder raus!

Pflanze aber andre höhere Unterwasserpflanzen und auch Uferbewuchs bzw Sumpf/Flachwasserpflanzen an -diese sogren dafür das die Nährstoffe immer schön aufgebracuht wreden. Etwas weniger Füttern und anfangs regelmäßige Teilwasserwechsel helfen auch das Problem schnell in den griff zu bekommen.

Ggf den Soendurchfluteten teil des Teiches auch noch beschatten oder Teich oder Seerosen setzen in diesen Bereich.

Gruß!

Sascha by www.fish-hunterz.de

Und lass Dir keinen von Salz oder so erzählen! Teichsalz oder andere Natriumchloridverbindungen gehören NICHT in einen Teich! Egal was "Teichprofis" oder Fachgeschäfte oder gar Bücher sagen!

Gruß!

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