Das spanische Konsulat konnte mir sehr gut weiterhelfen und hat mir folgenden Text zugeschickt (zur Info für Die, die sich auch diese Frage stellen :) )
Personen aus Nicht-EU Ländern, welche in Deutschland wohnhaft sind und eine der nachstehenden Aufenthaltsgenehmigungen besitzen, können - für einen Touristenaufenthalt von maximal 90 Tagen je halbem Jahr - seit dem 26.03.1995 mit einem gültigen Reisepass ohne Visum nach Spanien einreisen.
Die Aufenthaltsgenehmigung muss im Reisepass eingetragen sein oder auf einem getrennten Dokument vorliegen, welches aber nur in Verbindung mit dem Pass gültig ist.
Die Aufenthaltsgenehmigungen, die die Einreise nach Spanien erlauben, sind :
Aufenthaltsberechtigung
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbefugnis
Niederlassungserlaubnis
Eine Einreise mit Fiktionsbescheinigung ist nur möglich, wenn auf dieser „Zone 3" angekreuzt ist. Sie ist zudem nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Reisepass, welcher eine abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland enthält.
Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung müssen nach der Rückkehr aus Spanien noch mindestens drei Monate gültig sein.
Minderjährige Kinder, die nicht in Begleitung der Eltern reisen, sollten außerdem eine schriftliche und beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern mitnehmen.
Auf Personen, die lediglich in Besitz einer Duldung oder einer Gestattung sind trifft diese Regelung nicht zu und eine Einreise nach Spanien ist ohne Visum nicht möglich. Visa werden dann nur in Ausnahmefällen erteilt.