Grundsätzlich kann Deine Nachbarin jeden Nachbarn mit dessen Einwilligung damit beauftragen Sendungen von Paketdienstleistern entgegen zu nehmen. Darauf haben die Dienstleister keinen Einfluss, da sie nur den Auftrag erhalten, wo die Sendung abgeliefert werden sollen. Diesen Auftrag dürfen die Dienstleister nicht ohne triftigen Grund verweigern.

Hier ein schlechtes Beispiel für einen Grund der Verweigerung: Der Postbote wird bei diesem in Auftrag gegebenen Empfänger von dessen Hund angefallen.

Den Auftrag erteilt immer der Kunde/Empfänger wohin die Sendung gebracht werden soll. Anders gestaltet sich die Situation, wenn der Bote die Sendung für Deine Nachbarin immer nur bei Dir abgibt, weil er weiß, dass Du immer da bist und vielleicht sogar noch einen kürzeren Weg zu Dir hat. Dann handelt der Bote rechtswidrig.

Du kannst den Dienstleister jedoch auch darauf hinweisen, dass du Sendungen für Deine Nachbarn in Zukunft nicht mehr annehmen wirst, da du keinerlei Vereinbarungen mit denen oder speziell mit ihr getroffen hast. Grundsätzlich muss Dein Einverständnis für derartige Zustellmethoden bestehen. Dann ist der Bote verpflichtet einen Zustellversuch beim eigentlichen Empfänger zu machen.

Du solltest auf Deine Nachbarin zugehen und sie fragen, ob sie einen eindeutigen Auftrag erteilt hat die Sendungen bei Dir abzulegen und ggf. um Unterlassung bitten. Du bist hier nämlich der "verlängerte Arm" des Paketdiensleisters und verpflichtet die Sendung an Deine Nachbarin weiterzuleiten. Sollte eine Sendung einmal "verschwunden" sein und der Dienstleister hat deine Empfangsbestätigung, stehst Du in der Pflicht und musst nachweisen können die Sendung nicht erhalten oder weitergeleitet zu haben, haftest im schlimmsten Falle demnach auch für den Verlust. Der Dienstleister ist dem entsprechend raus aus der Zustellkette, weil er zugestellt hat. Nämlich an Dich, auch wenn du nicht der eigentliche Empfänger bist.

Rede besser mit der "netten" Nachbarin und weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Du das so nicht möchtest. Ggf. hast du das Recht die Annahme von Sendungen zu verweigern. Das würde ich an Deiner Stelle der Nachbarin auch so sagen, dass Du die Sendungen nicht mehr annimmst. Dann gehen die erst einmal in die nächste Filiale für 7 Werktage und der eigentliche Empfänger bekommt eine schriftliche Benachrichtigung darüber, wenn der nicht zu Hause anzutreffen ist.

Glaube mir wenn sie Sachen nicht einfach nur bestellt, um Dich damit zu ärgern, weil du sie annimmst, verweigere ein paar mal nacheinander die Annahme und Du wirst sehen nach geraumer Zeit hast Du Ruhe.

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Das Problem an der deutschen Sprache ist, dass nicht wenige Worte mehrdeutig verwendet werden. 

An deinem Beispiel "gewesen" sieht man zum Beispiel, dass es sich auf eine Örtlichkeit, bzw. einen bestimmten Ort beziehen kann, wie beispielsweise "...Ich bin im Kino gewesen..." oder aber kann es sich auf eine Sachlichkeit in der Vergangenheit beziehen. Hier zum Beispiel: "Es war einmal...etwas vorgefallen..." - also- "...es ist das und das gewesen/oder auch vorgefallen (eine andere Umschreibung für 'gewesen')..."

Dies in einer Fremdsprache, wie z.Bsp. 'Englisch' eindeutig wiederzugeben ist nicht einfach. Es ist immer abhängig davon, was du beschreiben möchtest, einen Ort oder eine Begebenheit in der Vergangenheit.

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Die Frage ist, hast Du bei Deinem Papa eher mehr Freiheiten und Freiraum allein... 

Unabhängig davon kann ich es -oder besser Dich- verstehen. Wichtig ist erst einmal, haben beide Deiner Elternteile das Sorgerecht für Dich. Wenn nicht sieht es eher schwierig aus, jedoch auch nicht unmöglich. Wenn sie beide ein Sorgerecht (gemeinsames Sorgerecht) für Dich haben, sieht es gar nicht ganz so schlecht für Dich aus. Es kann unter Umständen -auch gerichtlich- ein sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht für Dich festgelegt werden. Wichtig ist hier nur, dass auch Dein Vater ausschließlich, ohne langes Fernbleiben (auch beruflich) von zu Hause für Dich sorgen können muss.

Ich empfehle Dir, wenn Du wirklich so starke Probleme mit Deinem jetzigen Elternhaus und dem Lebensgefährten Deiner Mutter hast, wende Dich vertrauensvoll ans Jugendamt. Die können Dich dahingehend ordentlich beraten und Tipps geben, wann, wie und wohin Du Dich weiter wenden kannst und welche Schritte für Dein Vorhaben nötig sind.

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