Neben dem genauen Angaben – wer kündigt, wem und was (!) – soll natürlich auch das Wort kündigen vorkommen. Die Kündigungsfrist muss nicht zwingend angegeben werden; sollte aber nicht fehlen. Da es hier viele Unsicherheiten gibt, sollte man die Formulierung verwenden, dass man hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt.
Beispiel:
Ort, Datum ………………………………………………………………..
Frau/Herrn Arbeitgeber …………………………………………………………………
im Hause / Anschrift……………………………………………………..
Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom …..
Sehr geehrte/r Frau/Herr …………………………………………,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis,welches durch den Arbeitsvertrag vom …… begründet wurde, unter Einhaltung der (gesetzlichen) Kündigungsfrist zum ……………….. , hilfsweise zum nächstmöglich zulässigen Termin.
beachte, dass die Angabe “gesetzliche Kündigungsfrist” nicht immer richtig sein muss, denn nicht immer kann der Arbeitnehmer mit der gesetzlichen von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen.
Einen Grund musst du nicht nennen. Und die Kündigung muss auch schriftlich erfolgen, mündlich ist sie unwirksam.
Hoffe ich konnte dir Helfen:)