Sofort zum Arzt !!!!!!!!!!!!!!!

Laß Dir aber, wenn´s eine Lungenentzündung ist, kein Antibiotikum der Sorte "Neue Fluorchinolone" aufschwätzen (TAVANIC, CIPRO), die haben üble Nebenwirkungen bis hin zum Achillessehnenriß.

Siehe z.B. https://www.meamedica.de/antibiotika-chinolone/ciprofloxacin

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Zuhause bleiben und zum Arzt gehen, bei der Schule Bescheid sagen.

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Ob das so besonders fair ist, ander FH einen Studienplatz zu blockieren, den auch ein anderer brauchen könnte?

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Im ÖPNV Bus fahren und sich in die Nähe des Fahrers setzen. Das Gefährliche ist dann eher die Fahrweise mancher Busfahrer.

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Die Rechtsprechung geht davon aus, daß ein Untätigbleiben der Behörden (Duldung eines illegalen Bauerwerkes) diesen Behörden nicht das Recht und die Pflicht verwehrt, dann doch noch "zuzuschlagen".Gewohnheitsrecht ist etwas völlig anderes. Es gibt zum Beispiel ein Gewohnheitsrecht nach der "2 x 40 - Jahre Regelung", was sinnbildlich (!!!!) heißt ,daß die Großmutter nachweisen muß, daß es (z.B. die Benutzung eines Privatweges als Weg der Kirchgänger vom Dorf zur Kirche) die letzten 40 Jahre schon immer so war und die Urgroßmutter nachweisen muß, daß es die 40 Jahr davor nie anders war.

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Gegenfrage: Hat sich ´was getan?

Ich bin auch der Meinung, daß die Ärzte nicht wußten, was sie taten. Denn die Folgen von Tavanic können generell, aber besonders bei Jugendlichen und Leuten ab 60 JAhren, nachhaltige und vor allem schmerzhafte Ausmaße vor allem im Sehnenbereich (Achillessehne!) annehmen.

Siehe auch http://www.levofloxacin.eu.

Die Informationsflut ist für die Ärzte kaum noch durchschaubar, so daß der Übersichtlichkeit halber die tatsächlich gefährlichen Sachen (Nebenwirkungen, Kontraindikationen) nicht erst "irgendwo" auf dem Bepackzettel erscheinen dürfen sollten.

@ alf1952 |12.03.2011 - 14:15 .... bei bestimmten Antibiotika eben doch, zumindest als ausdrückliche Empfehlung.

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MAn kann es nicht ausschließen, daß die Tiere die Berührung spüren, wie auch immer. Wenn die Schildkröte denjenigen kennt, der sie berührt und sie nicht gerade ihre Ruhe haben will, warum soll man sie nicht streicheln.

Aber Schildkröten sind wie etwa auch Schlan­gen oft mit Sal­monel­len infi­ziert, die bei Kontakt auf Men­schen übert­ragen werden können. Also nach dem Streicheln Hände waschen.

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Die Antwort wäre in der Regel eine unzulässige Rechtsberatung.

Jede falsche Angabe wird nicht mal extra teuer. Also mit offfenen Karten spielen.

Du musstest ja nicht bei Rot über die Ampel, oder?

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Mir ist nicht klar, wie sich die 750 EUR errechnen.

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Nur manl so vorneweg, wie lange weiß Du denn schon, daß die Arbeit kommt und wenn Du das schon mehrere Tage weißt, warum bist Du nicht einfach mal zu einer Zeitungsredaktion hingegangen?

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Eine Antwort wäre wahrscheinlich eine unzulässige Rechtsberatung. Aber einer von Euch ist ja wohl nicht rechts genug gefahren, der zahlt dann auch.

Die Versicherung würde ich aus der Sache 'raus lassen, so teuer wird das nicht.

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Bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt wegen Betruges erstatten. Briefe in Kopie als Beweismaterial abgeben.

Bahn per Anwalt auffordern, es zu unterlassen, unzutreffende Kostenforderungen zu schicken.

Begründung wie schon gesagt: Die Bahn ist verantwortlich, daß die Daten stimmen, wenn sie belastende (ind in der Mehrzahl lästige) Briefe verschickt.

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