Mietminderung aufgrund von...

Guten Tagen,

habe folgendes anliegen:

Wir wohnen ca. 1.5 jahre in dieser Whg. und als wir eingezogen sind hatte die türe schon abnutzungs und einbruchsspuren aufzuweisen, der Vermieter meinte wenn er nur unsere tauscht wollen es alle und in so 1 jahr werden alle getauscht bis heute ist noch nichts passiert. Vor ca. 3-4 Monaten konnten wir unsere Whg. Türe nicht mehr abschließen also wenn wir schlafen,arbeiten sind....... ist die türe nicht richtig abgeschlossen. Also hab ich den vermieter angerufen und geschrieben und erst als ich eine mietminderung ansprach hat es reagiert und seinen Bruder vorbeigeschickt (Einer macht das Sachliche der andere das handwerkliche) Er hat es sich angeschaut bissel rumgemacht dann ging es halbwegs wieder. Er hat auch noch gesagt er schickt einen Handwerker vorbei. Seit 2 Monaten geht die Türe wiedre nicht, Vermieter angerufen und geschrieben als ich die Mietminderung angesprochen habe kam erst wieder eine reaktion er meinte er schickt seinen bruder wieder vorbei, der bruder kam ich musste Ihm alles neu erklären bis er sich dran erinnern konnte und meinte er kauft morgen ein neues schloss und bringt werkzeug mit. Dies war wieder vor ca. 3-4 Wochen und natürlich haben wir auch irgendwo angst um uns und unser zeug wir wohnen schließlich nicht in einer Nobelgegend mit Wachleuten und so..... Dazu kommen noch 1-2 Punkte die der Vermieter immer vorsich hinschiebt. Jetzt würde ich gerne die Mietminderung durchziehen. Nach bissel googeln ist es nur komplizierter geworden. Folgende Fragen: - Wieviel % der kaltmiete abziehen wären der lage gerecht? - Hat dies schonmal jemand durchgezogen? - Wäre es sinnvoll in der nächsten Naricht an den vermieter Die Gesetzlage hineinzuschreiben?

Danke

Mfg Lowww

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Eine nicht abschließbare Wohnungstür kann zu einer Mietminderung von 25% berechtigen. vgl. http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Wohnungst%C3%BCr.html

Wegen Abnutzungsspuren kannst Du aber nicht mindern. Du hast die Wohnung mit der (alten) Tür so angemietet.

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Mietminderung aufgrund von...

Guten Tagen,

habe folgendes anliegen:

Wir wohnen ca. 1.5 jahre in dieser Whg. und als wir eingezogen sind hatte die türe schon abnutzungs und einbruchsspuren aufzuweisen, der Vermieter meinte wenn er nur unsere tauscht wollen es alle und in so 1 jahr werden alle getauscht bis heute ist noch nichts passiert. Vor ca. 3-4 Monaten konnten wir unsere Whg. Türe nicht mehr abschließen also wenn wir schlafen,arbeiten sind....... ist die türe nicht richtig abgeschlossen. Also hab ich den vermieter angerufen und geschrieben und erst als ich eine mietminderung ansprach hat es reagiert und seinen Bruder vorbeigeschickt (Einer macht das Sachliche der andere das handwerkliche) Er hat es sich angeschaut bissel rumgemacht dann ging es halbwegs wieder. Er hat auch noch gesagt er schickt einen Handwerker vorbei. Seit 2 Monaten geht die Türe wiedre nicht, Vermieter angerufen und geschrieben als ich die Mietminderung angesprochen habe kam erst wieder eine reaktion er meinte er schickt seinen bruder wieder vorbei, der bruder kam ich musste Ihm alles neu erklären bis er sich dran erinnern konnte und meinte er kauft morgen ein neues schloss und bringt werkzeug mit. Dies war wieder vor ca. 3-4 Wochen und natürlich haben wir auch irgendwo angst um uns und unser zeug wir wohnen schließlich nicht in einer Nobelgegend mit Wachleuten und so..... Dazu kommen noch 1-2 Punkte die der Vermieter immer vorsich hinschiebt. Jetzt würde ich gerne die Mietminderung durchziehen. Nach bissel googeln ist es nur komplizierter geworden. Folgende Fragen: - Wieviel % der kaltmiete abziehen wären der lage gerecht? - Hat dies schonmal jemand durchgezogen? - Wäre es sinnvoll in der nächsten Naricht an den vermieter Die Gesetzlage hineinzuschreiben?

Danke

Mfg Lowww

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Zunächst einmal: Die Mietminderung berechnet sich anhand der Warm-Miete! Hier ein Berechnungsbeispiel: http://www.anwaltsregister.de/Rechtsfragen/Berechnung_Mietminderung_Wie_wird_eine_Mietminderung_berechnet_Beispiel.d630.html

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Der Vermieter darf in der Regel einmal im Jahr die Wohnung besichtigen, wenn er einen konkreten Anlass hat. Soll die Wohnung verkauft werden, darf er näturlich öfters mit Interessenten vorbeikommen. Es gilt:

Hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse, die Wohnung zu besichtigen, sollte er seinen Besuch mindestens 24 Stunden vorher ankündigen. In weniger dringlichen Fällen sollte der Besuch zwei Wochen vorher angekündigt werden. Der Vermieter darf sein Besuchsrecht nur zu den ortsüblichen Zeiten ausüben, das heißt generell werktags unter Berücksichtigung von Ruhezeiten.

Ausführlich: http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Wohnungsbesichtigung_Was_muss_ein_Mieter_zulassen.d416.html

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Ich denke, Du hast keine Wahl. Möchtest Du andere Dienstleistungen nutzen, als die die Du zuvor genutzt hast, musst Du einen neuen Vertrag abschließen. Verträge bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren sind zulässig. Im Zweifel würde ich das Sportstudio wechseln.

Über Deine Rechte im Sportstudio: http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Rechtslage_Ihre_Rechte_im_Sportstudio.d295.html

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Ich befürchte, dass 25% Mietminderung viel zu hoch angesetzt sind. vgl. http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Undichtes+Dach-Dach+undicht-Dachundichtigkeit.html

Wenn Du zuviel minderst, droht am Ende die Kündigung durch den Vermieter.

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Eine Mietminderung darf grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt vorgenommen werden, ab dem man den Vermieter über den Mietmangel unterrichtet hat. Erst ab dem Zeitpunkt der Mietmangelanzeige hat der Vermieter überhaupt die Möglichkeit, den Mietmangel zu beheben und kann so eine drohende Mietminderung durch den Mieter abzuwenden. Allerdings gibt es von dem oben genannten Grundsatz auch eine Ausnahme, wenn z.B. folgender Fall vorliegt: Der Vermieter kannte von Anfang an den Mietmangel der Wohnung und hat ihnen diesen verschwiegen.

vgl. http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung_rueckwirkend_Kann_man_als_Mieter_die_Miete_auch_rueckwirkend_mindern.art51.html

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Weil sich das mal jemand ausgedacht hat. Und nun ist es quasi Gesetz. Die Zeitumstellung ist in einer europarechtlichen Richtlinie geregelt:

http://www.refrago.de/Wo_steht_eigentlich_wann_Sommerzeit_und_Winterzeit_ist.frage85.html

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Der Vermieter darf die Tierhaltung nicht einfach so pauschal verbieten. Vgl.

http://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Vermieter_duerfen_das_Halten_von_Hunden_und_Katzen_in_Mietwohnungen_nicht_mehr_pauschal_untersagen.d467.html

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Der Vermieter kann natürlich die vermietete Wohnung besichtigen, wenn er dafür einen guten Grund hat. Die Besichtigung muss er rechtzeitig vorher ankündigen. In deinem Fall ist die Frist jedenfalls zu kurz, es sei denn es liegt ein "Notfall" vor. Selber Türen öffnen darf der Vermieter nicht. Insbesondere dürfte der Vermieter auch gar keine Schlüssel zu der Wohnung haben.

Zum Besichtigungsrecht des Vermieters:

http://www.refrago.de/Hat_der_Vermieter_ein_Besichtigungsrecht_und_darf_er_jederzeit_Zutritt_zur_vermieteten_Wohnung_verlangen.frage4.html

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Leider habe ich Deinen Text nicht so ganz verstanden. Jedenfalls kannst Du die Miete mindern, wenn Du das Zimmer nicht nutzen kannst. Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein, wenn ein Mietmangel vorliegt und muss nicht extra beantragt werden.

http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/10_wichtige_Tipps_zur_Mietminderung.d621.html

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Man darf auf dem Balkon grillen. Man muss aber auf andere - also Nachbarn - Rücksicht nehmen. Daher kann es unzulässig sein, einen Holzkohlegrill auf dem Balkon zu benutzen. Ein Elektrogrill geht dann eher. Aber auch da kann es Grenzen bei der Grillfreiheit geben. Die Grenze bildet immer das "Rücksichtnahmegebot".

Darf man auf dem Balkon grillen?

http://www.refrago.de/Darf_man_auf_dem_Balkon_grillen.frage97.html

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Du must zu Deiner Frage unbedingt päzisieren, ob der Vermieter von Dir noch Miete verlangt oder ob er von Dir eine Betriebskostennachzahlung möchte.

Wenn es sich um eine Betriebskostennachzahlung handelt, dann kommt es darauf an, welche Zeiträume der Vermieter abgerechnet hat. 

Die hier von anderen hier gegebene Aussage, Betriebenskosten wären am 31.12.20134 ist so pauschal leider nicht richtig.

Ausführlich zu Betriebskosten:

Nebenkostenabrechnung Fristen: Bis wann muss ein Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erstellt haben und welche Fristen gelten?

http://www.refrago.de/Nebenkostenabrechnung\_Fristen\_Bis\_wann\_muss\_ein\_Vermieter\_eine\_Betriebskostenabrechnung\_erstellt\_haben\_und\_welche\_Fristen\_gelten.frage418.html



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Information zu Lärmzeiten für Hausmusik?

Meine Situation: Mein Freund und ich wohnen seit 3 Monaten in einem Mehrfamilienhaus. Wir spielen beide verschiedene Gitarren und ich spiele zudem seit kurzem Cajon. Nun ist es leider so, dass sich die Familie die unter uns wohnt permanent beschwerd wenn wir mal länger als 10 Minuten spielen... Egal welches Instrument gespielt wird... Sie lassen nicht mit sich reden, und ich weiß auch das es uns zusteht Musik zu machen, da die normale Nutzung einer Mietsache auch die Hausmusik mit einschließt. Da sie wie gesagt nicht einsehen das auch sie mal Rücksicht nehmen müssen auf unsere Hobbys (obwohl sie 3 Kinder haben die genauso regelmäßig viel Lärm machen, und wir beschweren uns nie deswegen, nicht mal zur Mittagsruhe), will ich jetzt mal ganz genau wissen, welches Instrument, wann, wie lange, wie laut gespielt werden darf. Also meine Frage: Wo kann ich mich darüber am besten und am genausten Informieren? Bei der Stadtverwaltung oder beim Ordnungsamt oder wo? Am liebsten wäre es mir eine schriftliche Auskunft zu bekommen wo alles genau drin steht, die ich dann genau so an die anderen Mieter weitergeben kann wenn sie sich beschweren! Gibt es sowas? (Ich erbitte keine Antworten wie: Vermieter fragen etc... meine Mutter ist die Vermieterin und Mietvertrag und Hausrdnung enthalten diesbezüglich keine Regelungen...) Vielen Dank schon mal für die, wie ich hoffe, mit ähnlichen Erfahrungen getränkten Antworten und Hilfen!

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Hausmusik ist nur in einem bestimmten Rahmen gestattet. Es darf nicht zuviel sein und nicht während der Ruhezeiten. Genaueres findest Du ausführlich hier: http://www.refrago.de/Wann_und_wie_lange_darf_man_taeglich_zu_Hause_als_Mieter_oder_Wohnungseigentuemer_Klavier_spielen.frage489.html

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Ein Vermieter darf ohne Einverständnis der Mieter keinen Schlüssel für eine Wohnung behalten. http://www.refrago.de/Darf_der_Vermieter_einen_Wohnungsschluessel_fuer_den_Notfall_behalten.frage427.html Nicht einmal für den Notfall darf er einen Schlüssel behalten. Ergo darf er natürlich auch nicht einfach so in die Wohnung.

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Ihr wart zwar nicht verheiratet, aber alles was Du zu der Frage wissen musst steht hier: http://www.refrago.de/Was_passiert_mit_einem_Hund_bei_einer_Ehescheidung.frage74.html

Danach kommt es entscheidend darauf an, wem der Hund gehört.

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Der Untermieter hat wie ein Mieter eine normale Kündigungsfrist. Im Verhältnis zur Untermieterin bist Du Vermieterin. Du musst Dich an die Regeln für Vermieter halten und Deine Untermieterin an die Regel für Mieter.

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In der Regel ist ein Dachgeschossausbau immer mit Beeinträchtigungen verbunden. Viele Gericht nehmen deswegen pauschal eine Mietminderung von 20% an, ohne dass man die Einschränkungen dies großartig belegen müsste. Wer mehr mindern möchte, muss schon konkret die einzelnen Beeinträchtigungen darlegen. Ausmaß und Dauer etc. Dann kann auch eine Mietminderung von bis zu 80% in Betracht kommen. vgl. http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Dachausbau-Dachgeschossausbau.html Ich rate Dir, in diesem Fall lieber die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. In Deinem Fall kann es schnell um mehrere tausend Euro gehen, die Du mindern könntest. Also lasse Dich von einem Profi beraten.

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Die Mietminderung dürfte nicht sehr hoch sein. Ca. 5 % vgl. http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Badewanne-Dusche.html

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Eine Kündigung ist meines Erachtens zum 31.8.2015 möglich. Es sei denn, Du hast einen wichtigen Kündigungsgrund. Das könnte z..B. ein Umzug, eine Schwangerschaft oder eine Krankheit sein, vgl. http://www.refrago.de/Fitnessstudio_Kann_ein_Fitnessvertrag_wegen_Krankheit_gekuendigt_werden.frage107.html

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