Guten Abend, Am 01.09.2014 habe ich mich bei einem Fitnessstudio angemeldet und möchte Kündigen. Ich habe mich mit den Besitzern unterhalten und sie haben gesagt, dass wenn ich jetzt (angenommen 26.11.14) eine Kündigung einreiche, der nächste Kündigungstermin am 30.7.14 ca wäre.
der Vertrag sieht wie folgt aus:
"1.) die Mitgliedschaft beginnt am 01.09.14
Sie wird zunächst auf Wunsch des Mitgliedes auf die Dauer von 12 Monaten geschlossen
2.) Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der unter 1.) genannten Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolg keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten kalendertäglich vier Monate. Das Recht zur außerordentlich Kündigung, hat schriftlich zu erfolgen, bleibt unberührt.
3.) Die ersten 14 Tage gelten als Probezeit. Während dieser Zeit sind beide Parteien berechtigt, jederzeit den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Probezeit Bestandteil der Erstlaufzeit.
[...]"
Was kann ich tun um mit kürzerer Kündigungsfrist zu kündigen. ggf. fristlos?
Ist dieser Vertrag überhaupt gesetzlich angemessen, denn im Internet habe ich gelesen, dass eine Kündigungs von über drei Monaten nicht erlaubt ist, falls ich es richtig verstanden habe.
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen