Hallo EinTier,
Unter einem Studium wird laut vereinfachter Definition das wissenschaftliche Lernen (und ggf. forschen), Erarbeiten und Sammeln von Inhalten an einer geeigenten Einrichtung - sprich FH - verstanden.
Unter einer Berufsausbildung versteht man, den Auszubildenden durch Ausbildung in die Lage zu versetzen, seinen definierten Beruf im Anschluss erfolgreich auszuführen.
Alleine von der Definition zählt daher ein Studium nicht als Ausbildung. Noch deutlicher wird dies, wenn man einen Blick in den europäischen Qualifikationsrahmen wirft. Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird hier der Stufe 4 zugeordnet, während ein Bachelor-Abschluss in Stufe 6 einkategorisiert wird. Es kann also weder von gleichartig, noch von gleichwertig gesprochen werden.
Die Frage, ob dein Bachelor-Abschluss für die Stelle im öffentlichen Dienst geeignet ist, kann dir vermutlich nur der entsprechende Personalsachbearbeiter der ausschreibenden Behörde beantworten. Ein freundlicher Anruf (alternativ eine Mail) kann hier Klarheit schaffen und ggf. schon erste Berührungspunkte schaffen. Unabhängig davon: Bewerben kannst du dich immer, ob deine persönliche Qualifikation mit den geforderten Skills übereinstimmt, ist für uns außenstehende hier leider nicht abschließend zu klären.
Hoffe ich konnte dir mit der allgemeinen Erläuterung ein wenig weiterhelfen. LG