Pille danach verschreibt dir jeder Arzt der Wochenenddienst hat. Außerdem kann der dir wohl auch eher sagen, ob die nötig ist, oder nicht. Beide Produkte nenne - oder vllt auch gleich beide Beipackzettel mitnehmen. Ich meine die Pille danach kostet dich so um die 30 Euro - deutlich günstiger als ein ungewolltest Kind, oder? Nehmen solltest die aber recht zügig - also nix mit warten bis Montag...

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Hallo! Habe die selbe Konstellation: o2-Vertrag mit S5230. Hatte mal vermutet, dass es sich bei der Nummer um Infomeldungen handelt. Tatsächlich findet man in den Nachrichteneinstellunge unter Infomeldungen einen Kanal mit der Bezeichnung 221, der auch aktiviert ist. Allerdings bringt werder deaktieren, noch das Abändern der Einstellungen auf sinnlose Parameter (Eigene Kanäle, Kanal 0, Sprache 0) Abhilfe. Habt ihr weitere Ideen - bzw. eine Lösung wäre mir lieber.

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Jura ist nicht ein Fach... Von der Methodik her hast du drei: öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht.

Auf jeden Fall solltest du ordentlich formulieren können - sowohl in Schrift als auch in Sprache. Logisches Denken hilft ebenso (geht auch ohne 15 Punkte in Mathe).

Um ein Gefühl für Jura zu bekommen eignet sich auch "Einführung in das juristische Denken" von Engisch.

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Wenn es ganz derb ist, hilft oftmals nur noch die Privatinsolvenz: 7 dürre Jahre - danach ist man schuldenfrei. Aber dein Schuldenberater hat sicherlich mehr Ideen, die vllt. auch nicht gleich derart einschneidend sind, was Lebensqualität etc angeht.

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Ich rauche selber nicht. Dennoch habe ich davon gehört, dass es verschiedene Angebote gibt, bei denen Hypnose eingesetzt wird, um Nichtraucher zu werden. Entweder in Form einer Therapie oder Nichtraucherseminar bei einem Hypnotiseur/Hypnosetherapeut, oder auch im Inet als CD, mit der das Ganze auch daheim funktioniert. Wenn man bedenkt, was mit Hypnose alles erreichbar ist, wäre das sicher mal eine - recht günstige - Möglichkeit, die ein Versuch wert wäre. Viel Erfolg! PS.: Der erste Schritt ist getan, jetzt nur noch die erforderliche Selbstdisziplin an den Tag legen, dann wird das schon!

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Das ist wohl sehr individuell... Hängt ab von der allgemein sprachlichen Begabung, Vorkenntnisse in verwandten Sprachen etc. Bei Italienisch hast du bei Vokabeln einen großen Vorteil, wenn du Latein gelernt hast - verstehen tust kannst du da das meiste, Ausprache ist natürlich anders. Grammatik dürfte sich auch viel überschneiden. Aber sinnvoll sprechen wirst wohl erst nach mindestens mehreren Monaten Abendkurs oder Selbstkurs können...

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Schau dir mal den Satzbau nach "Bitte beachten" an. Meine Meinung -> Klar Fake!!! Log dich doch mal - NICHT über den Link in der Mail - auf der paypal-Seite ein. Dort müsstest ja dann auch einen Hinweis finden.

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Also die 120 Euro bekommst du erst bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß - sprich nach einer Sekunde Rotlicht. Entweder die Analge ist wirklich stark verstellt, oder es war einfach rot - eine Sekunde ist in dieser Situation ziemlich lange.

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ÄÄÄhmmm, hääää? Er versucht über ein Jahr Kontakt zu bekommen, nun habt ihr schon wieder fast ein Jahr Kontakt... Aber - so klingt es - dir ist es peinlich, wenn er es an der Uni publik macht und seinen Eltern erzählt? Auch der Beitrag über mir hat wohl einen hohen Wahrheitsgehalt. Klar kannst du alleine bestimmen wann etc - aber wunder dich unter Umständen nicht, wenn er nach jahrelangem warten verschwindet - oder frag dich selber mal ernsthaft, warum du kein Verlangen für ihn hast... Die romantischen Anworten à la "er wartet auch bis zum Ende aller Tage" sind ja gut und recht - aber zur Liebe gehört nun auch mal Sex und irgendwann reist jeder Geduldsfaden. Aber entscheide so, wie es für dich richtig erscheint - sich hier nach einer einzigen Antwort zu richten, wäre sicher falsch. Wir können nur Denkanstöße geben.

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Schau dir mal § 142 StGB an, dort is alles geregelt. Leider ist der etwas unübersichtlich für juristische Laien.

Wie oben schon gesagt, gibt es keine konkrete Angaben - die angemessene Zeit richtet sich nach vielen Faktoren: Uhrzeit, Ort, Wahrscheinlichkeit des Vorbeikommens aufnahmebereiter Personen etc und kann zwischen 10 Minuten und mehreren Stunden liegen.

Du kannst aber quasi jederzeit gehen, wenn du unverzüglich - und das bitte ernst nehmen, da ist der Rahmen sehr eng - bei einer Polizeidienststelle oder dem Geschädigten seine Beteiligung anzeigt!

Der Zettel genügt eben - gegen die weitläufige Meinung - nicht, auch wenn er eine nettgemeinte Geste ist. Er macht die Meldung bei der Polizei nicht überflüssig!

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Jeder hat in Deutschland das Recht, sein Recht durchzusetzen. Also bekommt auch jeder einen Anwalt. Entweder über die Zuteilung eines Pflichtverteidigers oder über die Prozesskostenhilfe. Wenn es sich um eine Streitigkeit mit einem Arbeitsverhältnis handelt - dort gibt es keine Anwaltspflicht - sind auch die Arbeitsgerichte gute Anlaufstellen: Diese haben Rechtspfleger, die dir helfen, die Lage einzuschätzen, Klage zu erheben etc. Viel Erfolg!

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