Nein, sowas darf nur die Polizei in begründeten Verdachtsfällen. Ein Lehrer hat dazu kein Recht. Er dürfte dich nur irgendwo festhalten, wenn er den Verdacht auf den Besitz illegaler Mittel bei dir hat, bis die Polizei eintrifft
Wenn du wartest und nicht woanders studierst, werden dir die Semester als sog. Wartesemester angerechnet. Solche Leute werden meist bevorzugt angenommen.
Der NC ist ein Durchschnitt aus den Studenten, die letztes Jahr immatrikuliert wurden. D.h. aber nicht, dass es dieses Jahr genau so sein muss. Natürlich kann man sich da ungefähr herleiten, ob man zugelassen wird, aber eine Garantie gibt es nicht. Daher mein Tipp: Bewirb dich an mehreren Unis, wenn du das unbedingt studieren willst.
Und wenn du dich auf zwei Fächer bewirbst, solltest du anfragen, ob das möglich ist, damit die Vorlesungstermine/Seminare nicht um die selbe Uhrzeit stattfinden, sonst arbeitest du nur alles nach. Prinzipiell einfach bei beidem bewerben und jeweils das Zweit- und Hauptfach angeben, dann schauen die schon, was sich da machen lässt.
Viel Erfolg! Studium ist nicht zu unterschätzen ;)
Kaukasischer Owtscharka... Wohl einer der größten Hunderassen die es gibt
Bin aus Sachsen... Also wenn es nicht "Gänse" sind, dann heißt es "Kennen Sie...?"
Tja... Ich arbeite seite ich 14 bin neben der Schule, jetzt neben der Uni oder muss teilweise 2 Jobs ausüben, um meine Kosten zu tragen und nicht am Existenzlimit zu leben. Also ja, du bist definitiv verwöhnt. Aber das ist immer eine Frage der Ansicht.