kleines Update: Kaution wurde mittlerweile ausbezahlt.                                            Um Restöl werden wir uns wohl vor Gericht streiten müssen.




...zur Antwort
Wohngebäudeversicherung - Müssen wir nun den Folgevertrag übernehmen?

Habe mit meiner Frau ende letzten Jahres mit meiner Frau zusammen Eigentum erworben, welches tatsächlich am 06.03.2015 im Grundbuch verzeichnet war. Unsere Vorbesitzerin hat eine Wohngebäudeversicherung bei der Gothaer. Diese haben wir ordnungsgemäß gekündigt und eine neue bei einer anderen abgeschlossen. Vertragsbeginn 01.04.2015. Jetzt meldete sich vor 6 Wochen die Ergogruppe, das wir Eigentum haben und bei Ihnen versichert währen. Hintergrund, wovon wir bis vor 6 Wochen nichts wussten, das unsere Voreigentümerin mit der Ergo-Versicherung einen Vertrag ?!!! geschlossen hat (liegt uns nicht mal vor), welcher zum 01.04.2015 zu laufen beginnt. Diesen hat sie bereits anfang 2014 wahrscheinlich unterschrieben. Zu laufen beginnt dieser aber erst 01.04.2015 da sie nicht vorzeitig aus Ihrer Versicherung kam, welche wir im Endeffekt nochmals kündigten. Gotherer-Versicherung hat uns aber auch nichts von schon vorliegender Kündigung der Versicherung durch Alteigentümerin gesagt. Müssen wir nun den Folgevertrag übernehmen, obwohl wir ordnungsgemäß die tatsächliche Versicherung (Gothaer ) gekündigt haben, vor Übergang in Folgeversicherung. Wir haben mit denen keinen Vertrag geschlossen und diesen angeblich auf uns übergegangenen erkennen wir auch nicht an, da die tatsächlich wirksame Wohngebäudeversicherung ja von uns wie lt Gesetz gefordert gekündigt wurde. Was haben wir mit evtl. Folgeverträgen von Alteigentümern zu tun, die noch in der Zukunft liegen. Die Alteigentümerin wusste zu diesen Zeitpunkt wahrscheinlich auch noch nicht das sie verkaufen wird. Sie hat einfach den Folgevertrag vergessen, den wir nach unserer Meinung eh nicht übernehmen müssen, weil er nicht Bestand, nicht wirksam währe.

Danke !!

...zum Beitrag

So Sache hat sich erledigt, Danke für die Hilfe, soeben Mail bekommen:



Guten Tag Herr ,  

wie soeben telefonisch besprochen hier die Kündigungsbestätigung. Diese geht Ihnen die Tage auch schriftlich per Post zu.

Ihre Wohngebäudeversicherung WG-SV  

Sehr geehrte Damen und Herren,                                           

wunschgemäß haben wir den Vertrag ab Beginn aufgehoben.                                                                    

Sofern Sie zu dieser Versicherung bereits Beiträge gezahlt haben, werden diese selbstverständlich zurückerstattet.      

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.            

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet


...zur Antwort
Wohngebäudeversicherung - Müssen wir nun den Folgevertrag übernehmen?

Habe mit meiner Frau ende letzten Jahres mit meiner Frau zusammen Eigentum erworben, welches tatsächlich am 06.03.2015 im Grundbuch verzeichnet war. Unsere Vorbesitzerin hat eine Wohngebäudeversicherung bei der Gothaer. Diese haben wir ordnungsgemäß gekündigt und eine neue bei einer anderen abgeschlossen. Vertragsbeginn 01.04.2015. Jetzt meldete sich vor 6 Wochen die Ergogruppe, das wir Eigentum haben und bei Ihnen versichert währen. Hintergrund, wovon wir bis vor 6 Wochen nichts wussten, das unsere Voreigentümerin mit der Ergo-Versicherung einen Vertrag ?!!! geschlossen hat (liegt uns nicht mal vor), welcher zum 01.04.2015 zu laufen beginnt. Diesen hat sie bereits anfang 2014 wahrscheinlich unterschrieben. Zu laufen beginnt dieser aber erst 01.04.2015 da sie nicht vorzeitig aus Ihrer Versicherung kam, welche wir im Endeffekt nochmals kündigten. Gotherer-Versicherung hat uns aber auch nichts von schon vorliegender Kündigung der Versicherung durch Alteigentümerin gesagt. Müssen wir nun den Folgevertrag übernehmen, obwohl wir ordnungsgemäß die tatsächliche Versicherung (Gothaer ) gekündigt haben, vor Übergang in Folgeversicherung. Wir haben mit denen keinen Vertrag geschlossen und diesen angeblich auf uns übergegangenen erkennen wir auch nicht an, da die tatsächlich wirksame Wohngebäudeversicherung ja von uns wie lt Gesetz gefordert gekündigt wurde. Was haben wir mit evtl. Folgeverträgen von Alteigentümern zu tun, die noch in der Zukunft liegen. Die Alteigentümerin wusste zu diesen Zeitpunkt wahrscheinlich auch noch nicht das sie verkaufen wird. Sie hat einfach den Folgevertrag vergessen, den wir nach unserer Meinung eh nicht übernehmen müssen, weil er nicht Bestand, nicht wirksam währe.

Danke !!

...zum Beitrag

Problem ist für haben ja die tatsächlich laufende Versicherung gekündigt.

Was die Voreigentümerin für danach abgeschlossen hat ist doch eigentlich deren Sache. Dieser Folgevertrag kam doch Aufgrund Verkaufs nie zustande.(Grundbuchauszug beweist dies). Demzufolge kann ich doch auch nicht anerkennen, ganz zuschweigen kündigen.

Laut Gesetz muß die tatsächlich bestehende Vericherung übernommen werden. Diese kann dann mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Dies haben wir auch getan und einen anderen Versicherer genommen. Nachdem all dies abgeschlossen war meldete sich der Folgevertragsversicherer der Alteigentümerin das erste mal, vonwegen wir müssen eintreten.  Kann ja irgendwo nicht sein das ich für Folgeverträge einstehen soll, welche nicht von mir abgeschlossen wurden, wir kannten die bis Ende Mai nicht mal.

...zur Antwort

funktioniert nur, wenn Verdacht besteht das Kaution nicht ordnungsgemäß Angelegt wurde o. evtl schlimmer, verbraucht wurde:

Ist sich der Mieter darüber unsicher, ob „seine“ Kaution vom Zugriff möglicher Gläubiger des Vermieters geschützt ist, kann er noch vor Überweisung der Kaution auch die Nennung eines insolvenzfesten Kontos verlangen, auf die er die Kaution überweisen soll.

Auch hat der Mieter einen Anspruch auf einen Nachweis, dass die Kaution auf ein Treuhandkonto angelegt ist. Kommt der Vermieter dem nicht nach, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen (LG Mannheim, WuM 1990, 293, AG Mülheim, WuM 1990, 426).

Nach Ansicht der Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 2. 4. 2008 – 5 StR 354/07) bezieht sich die im Gesetz in § 551 Abs. 3 BGB enthaltene Regelung über die Anlage von Mietkautionen jedoch nur auf Wohnraummietverhältnisse.

...zur Antwort

Update. Vermieter hat nun auch vor dem Berufungsgericht verloren, Revision ist nicht zugelassen und Urteil ist sofort vollstreckbar.

...zur Antwort

Jetzt ein Update. Vermieter hat vorm Berufungsgericht verloren, Revision ist nicht zugelassen und Urteil ist sofort vollstreckbar.

...zur Antwort

Jetzt ein Update. Vermieter hat vorm Berufungsgericht verloren, Revision ist nicht zugelassen und Urteil ist sofort vollstreckbar.

...zur Antwort

der Beweisbeschluss beinhaltet: Der Sachverständige soll hierbei das Lichtbild des Klägers einbeziehen.

Sofern der Sachverständige Schäden feststellt, soll er Ausführungen zum Alter der Schäden machen, insbesondere ob diese seit mindestens dem 31.1.2011 bestehen.

Wie gesagt, seit 2 Jahren wohnen dort neue Mieter. Wie soll Gutachter feststellen ob dieses vor diesen Datum passierte, gibt es dazu Referenzen ?

...zur Antwort

update:

Jetzt hat das Berufungsgericht, trotz richterlichen Hinweis zu Beginn Berufungsverfahrens (Was soll jetzt nach der langen Zeit noch ein Gutachten bringen), ein Sachverständigengutachten angefordert, welches feststellen soll ob ein Schaden oder Gebrauchspuren zu sehen sind, wo und wie groß, alter der Schadensbilder, Wert des Parkett, wann das letzte mal abgeschliffen bzw. versiegelt worden ist.

Ich stelle mir jetzt ernsthaft die Frage wie die vor allen noch den Schadenszeitpunkt und Tiefe der Stellen bzw. deren Verursacher feststellen wollen, zumal in dieser Wohnung nun schon seit mehr als 2 Jahren eine andere Familie wohnt?

...zur Antwort

Habe selbiges Problem, Streit wegen angeblicher Schäden am Parkett ( Hund soll großflächig Parkett zerkratzt haben). Schäden gibt es keine , wurde erstinstanzlich festgestellt, jetzt versucht es mein Exvermieter meinen Folgehund (selbe Rasse und Geschlecht und Name, damals halt nur ein Welpe) unterzuschieben mit der Berufungsbegründung, er habe den Folgehund nicht erlaubt (nat. angeblich mündlich die Hundeerlaubnis entzogen, Zeugin Ehefrau). Im Mietvertrag steht Im Haushalt lebender Hund (Rasse) ist erlaubt. Keinerlei Beschränkung auf ersten Hund oder Erlöschen der Erlaubnis im Todesfall des Hundes)

...zur Antwort

Auch wenn er gerichtlich, so wie bei mir zur Einsicht in Nebenkostenabrechnung verdonnert wird, dieser Vermieter aber etwas zu Verbergen hat (Straf o. Zivilrechlich, weil er den Mieter einfach nur Beschissen hat übern Tisch gezogen hat, ihn als Melkkuh ansah), kann kein Gerichtsvollzieher das einlösen , er wird maximal zu Zwangsgeld zahlen müssen, seitens des Gerichts (wird zwar immer Höher, aber man kommt trotzdem nicht an die Belege und der Vermieter lacht sich eins, weil man den Betrug nicht nachweisen kann, als Mieter bekommt mann keine Abrechnungsbelege von den Versorgern, weil Vermieter Vertragsinhaber ist).

...zur Antwort

das wird so laufen wie mit meinen Ex-Vermieter, Wohnungsabnahme verweigern um dann Tage später mit eigenen Zeugen Wohnung begehen zu können, welche dann gestellte Schäden aus vertragswidrigen Gebrauch im Abnahmeprotokoll beurkunden sollen. Deswegen mit eigenen Zeugen (wenn möglich keine Verwandtschaft) zur Wohnungsabnahme mitnehmen und sich im Abnahmeprotokoll die Schadenfreiheit, Sauberkeit quittieren lassen und so viele Fotos wie möglich von der Wohnung machen, um bei einen evtl Rechtstreit, das dann alles beweisen zu können.

...zur Antwort

2 Vertragsurkunden ausfertigen lassen. Eine als Gewerberaum die andere als Wohnraum deklariert. Unbedingt extra schriftlich bestätigen lassen, dass nicht nur aus Steuerrechtlichen Gründen zwei Urkunden/Verträge ausgestellt wurden, sonst kann es passieren so wie mir,dass Vermieter bzw. sein Anwalt nach Auszug meint, es sei nur als eine Urkunde anzusehen, weil Gewerbe anderen Gebrauch/Abnutzung unterliegt. (bei uns speziell hätte meine Frau Ihre Kundschaft nur Barfuss oder in Socken die Büroräume betreten dürfen, um ja keine Kratzer auf seinen angeblich so wertvollen Parkett zu verursachen.)

...zur Antwort

allo, ein update in dieser Sache. Es gab jetzt eine Entscheidung in 1. Instanz vorm Amtsgericht (nach 2 Jahren Prozess). Mein Ex-Vermieter ist mit seiner kompletten Schadensbehauptung auf die Schna****e gefallen, wurde komplett abgewiesen. Kosten des Rechtsstreits trägt er selber.

...zur Antwort

allo, ein update in dieser Sache. Es gab jetzt eine Entscheidung in 1. Instanz vorm Amtsgericht (nach 2 Jahren Prozess). Mein Ex-Vermieter ist mit seiner kompletten Schadensbehauptung auf die Schna****e gefallen, wurde komplett abgewiesen. Kosten des Rechtsstreits trägt er selber.

...zur Antwort

Hallo, ein update in dieser Sache. Es gab jetzt eine Entscheidung in 1. Instanz vorm Amtsgericht (nach 2 Jahren Prozess). Mein Ex-Vermieter ist mit seiner kompletten Schadensbehauptung auf die Schna****e gefallen, wurde komplett abgewiesen. Kosten des Rechtsstreits trägt er selber.

...zur Antwort

Mit der erlaubten Hundehaltung hat der Vermieter einer erhöhten Abnutzung seines Bodens zugestimmt, somit sind Kratzer aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Miete abgegolten. Hätte es darauf ankommen lassen, zumal der Vermieter schon angedeutet hat, die Kaution für die (imaginären Schäden) einbehalten zu wollen. (Er hat dies sowieso vor) Also Handwerker abbestellen, Übergabeprotokoll unter beisein von Nichtverwandten und wenn möglich Vermieter machen und natürlich Fotos für eventl. Rechtsstreit. Im Endeffekt muß euch der Vermieter beweisen, das Schäden aus nicht vertraggemäßen Gebrauch entstanden sind.

...zur Antwort
Neuer Vermieter verlangt Kaution......aber wie!

Hallo, meine Mutter bewohnt seit dem 15.07.2001 eine Mietwohnung. In dem bis heute gültigen Mietvertrag wurde keine Kaution vereinbart. Vor einiger Zeit fand ein Vermieterwechsel statt. Der neue Vermieter verlangte eine Kaution in der gesetzlichen Höhe von 3 Monatsmieten. Diese war meine Mutter nicht in der Lage zu bezahlen. Daraufhin schlug der Vermieter vor die Kaltmiete zu erhöhen um so die Kaution anzusparen. Auf Nachfragen meiner Mutter in welcher Höhe sich die Ansparung befindet wurde vom Vermieter eine Ansparung bestritten. Hierzu gibt es ein Schreiben vom Vermieter vom 22.09.2012. in dem folgendes steht.

Einen Hinweis zum Thema Mietkaution möchten wir noch geben: Da Ihre Mutter sich derzeit außer stande sieht eine Mietkaution zu hinterlegen, mussten wir den Mietzins entsprechend anpassen. Wir haben damals schriftlich angezeigt, das wir bereit sind die Miete zu senken, sobald die abgerufene Mietkaution eingegangen ist. Wir stellen hiermit klar, dass die erhöhte Miete, dass Risiko eines Mietausfalls verringert. Keinesfalls wird mit der Mietdifferenz eine Mietkaution für Ihre Mutter angespart.

Darauf hin schickte ich dem Vermieter ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

In Ihrem Schreiben vom 22.09.2012. erklären Sie, dass die erhöhte Miete das Risiko eines Mietausfalls verringert. Ich darf davon ausgehen das die Differenz der nach Mietvertrag zu zahlenden Miete und der tatsächlich gezahlten Miete angepart wird, um bei Illiquidenz darauf zurückzugreifen. Ich bitte Sie daher, mir die Buchungen zwecks Sichtung der bis dato angesparten Summe zukommen zu lassen.

Die Antwort des Vermieters war wie folgt:

Wir hatten Ihrer Mutter mit Schreiben vom 16.05.2010 vorgeschlagen die erforderliche Mietkaution von 900,-€ einzuzahlen. Dann wären wir bereit gewesen die Kaltmiete zu senken. Ihre Mutter reagierte darauf nicht. Es wurde bis heute der fällige Mietzins von 440,-€ gezahlt. Noch einmal: es handelt sich hier nicht um eine Ansparung, sondern über eine normale Mietzahlung. Irgendeine von Ihnen angefragte Ansparsumme gibt es nicht. Solange Ihre Mutter keine Kaution hinterlegt, bleibt es bei dieser Mietzahlung.

Nun zu meiner Frage. Ist es rechtens das der neue Vermieter eine Kaution verlangt? Darf der Vermieter die Kaltmiete erhöhen nur weil keine Kaution hinterlegt wurde, die im alten Mietvertrag nicht vereinbart war? Wie muss ich den Satz verstehen das die erhöhte Miete das Risiko eines Mietausfalls mindert?

Für Ihre Antwort und Bemühungen vielen Dank im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Brauner

...zum Beitrag

sogar wenn kaution im Mietvertrag vereinbart gewesen wäre, aber von Vermieter innerhalb von 3 Jahren nicht gefordert, verlangt oder in Vergessenheit geraten ist, dann verfällt der Kautionsanspruch.

...zur Antwort

keine zahung leisten, das geht sogar soweit, daß im Falle renitenter Verweigerung Einsichnahme in Belege zu Nebenkostenabrechnung komplette NK zurückverlangt werden können.

...zur Antwort

Der Vermieter wird das alles als Schäden aus vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache hinstellen, wo man eben keine Frist zur Schadensbereinigung geben muß, sondern sofort eine Firma beauftragen kann um diese angebl. Schäden zu reparieren. Zur Sicherheit wird er dann auch noch seine Frau/Lebensgefährtin als Zeugin benennen, das dieser Schaden da war und dann muß man erst mal das Gegenteil beweisen, also diejenigen der Lüge überführen, welches sehr schwer fallen wird. Spreche aus Erfahrung zu welchen Methoden klamme Vermieter greifen um an das Geld Ihrer Mieter zu gelangen.

...zur Antwort