kleines Update: Kaution wurde mittlerweile ausbezahlt. Um Restöl werden wir uns wohl vor Gericht streiten müssen.
So Sache hat sich erledigt, Danke für die Hilfe, soeben Mail bekommen:
wie soeben telefonisch besprochen hier die Kündigungsbestätigung. Diese geht Ihnen die Tage auch schriftlich per Post zu.
Ihre Wohngebäudeversicherung WG-SV
Sehr geehrte Damen und Herren,
wunschgemäß haben wir den Vertrag ab Beginn aufgehoben.
Sofern Sie zu dieser Versicherung bereits Beiträge gezahlt haben, werden diese selbstverständlich zurückerstattet.
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gezeichnet
Problem ist für haben ja die tatsächlich laufende Versicherung gekündigt.
Was die Voreigentümerin für danach abgeschlossen hat ist doch eigentlich deren Sache. Dieser Folgevertrag kam doch Aufgrund Verkaufs nie zustande.(Grundbuchauszug beweist dies). Demzufolge kann ich doch auch nicht anerkennen, ganz zuschweigen kündigen.
Laut Gesetz muß die tatsächlich bestehende Vericherung übernommen werden. Diese kann dann mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Dies haben wir auch getan und einen anderen Versicherer genommen. Nachdem all dies abgeschlossen war meldete sich der Folgevertragsversicherer der Alteigentümerin das erste mal, vonwegen wir müssen eintreten. Kann ja irgendwo nicht sein das ich für Folgeverträge einstehen soll, welche nicht von mir abgeschlossen wurden, wir kannten die bis Ende Mai nicht mal.
funktioniert nur, wenn Verdacht besteht das Kaution nicht ordnungsgemäß Angelegt wurde o. evtl schlimmer, verbraucht wurde:
Ist sich der Mieter darüber unsicher, ob „seine“ Kaution vom Zugriff möglicher Gläubiger des Vermieters geschützt ist, kann er noch vor Überweisung der Kaution auch die Nennung eines insolvenzfesten Kontos verlangen, auf die er die Kaution überweisen soll.
Auch hat der Mieter einen Anspruch auf einen Nachweis, dass die Kaution auf ein Treuhandkonto angelegt ist. Kommt der Vermieter dem nicht nach, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen (LG Mannheim, WuM 1990, 293, AG Mülheim, WuM 1990, 426).
Nach Ansicht der Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 2. 4. 2008 – 5 StR 354/07) bezieht sich die im Gesetz in § 551 Abs. 3 BGB enthaltene Regelung über die Anlage von Mietkautionen jedoch nur auf Wohnraummietverhältnisse.
Update. Vermieter hat nun auch vor dem Berufungsgericht verloren, Revision ist nicht zugelassen und Urteil ist sofort vollstreckbar.
Jetzt ein Update. Vermieter hat vorm Berufungsgericht verloren, Revision ist nicht zugelassen und Urteil ist sofort vollstreckbar.
Jetzt ein Update. Vermieter hat vorm Berufungsgericht verloren, Revision ist nicht zugelassen und Urteil ist sofort vollstreckbar.
der Beweisbeschluss beinhaltet: Der Sachverständige soll hierbei das Lichtbild des Klägers einbeziehen.
Sofern der Sachverständige Schäden feststellt, soll er Ausführungen zum Alter der Schäden machen, insbesondere ob diese seit mindestens dem 31.1.2011 bestehen.
Wie gesagt, seit 2 Jahren wohnen dort neue Mieter. Wie soll Gutachter feststellen ob dieses vor diesen Datum passierte, gibt es dazu Referenzen ?
update:
Jetzt hat das Berufungsgericht, trotz richterlichen Hinweis zu Beginn Berufungsverfahrens (Was soll jetzt nach der langen Zeit noch ein Gutachten bringen), ein Sachverständigengutachten angefordert, welches feststellen soll ob ein Schaden oder Gebrauchspuren zu sehen sind, wo und wie groß, alter der Schadensbilder, Wert des Parkett, wann das letzte mal abgeschliffen bzw. versiegelt worden ist.
Ich stelle mir jetzt ernsthaft die Frage wie die vor allen noch den Schadenszeitpunkt und Tiefe der Stellen bzw. deren Verursacher feststellen wollen, zumal in dieser Wohnung nun schon seit mehr als 2 Jahren eine andere Familie wohnt?
Habe selbiges Problem, Streit wegen angeblicher Schäden am Parkett ( Hund soll großflächig Parkett zerkratzt haben). Schäden gibt es keine , wurde erstinstanzlich festgestellt, jetzt versucht es mein Exvermieter meinen Folgehund (selbe Rasse und Geschlecht und Name, damals halt nur ein Welpe) unterzuschieben mit der Berufungsbegründung, er habe den Folgehund nicht erlaubt (nat. angeblich mündlich die Hundeerlaubnis entzogen, Zeugin Ehefrau). Im Mietvertrag steht Im Haushalt lebender Hund (Rasse) ist erlaubt. Keinerlei Beschränkung auf ersten Hund oder Erlöschen der Erlaubnis im Todesfall des Hundes)
Auch wenn er gerichtlich, so wie bei mir zur Einsicht in Nebenkostenabrechnung verdonnert wird, dieser Vermieter aber etwas zu Verbergen hat (Straf o. Zivilrechlich, weil er den Mieter einfach nur Beschissen hat übern Tisch gezogen hat, ihn als Melkkuh ansah), kann kein Gerichtsvollzieher das einlösen , er wird maximal zu Zwangsgeld zahlen müssen, seitens des Gerichts (wird zwar immer Höher, aber man kommt trotzdem nicht an die Belege und der Vermieter lacht sich eins, weil man den Betrug nicht nachweisen kann, als Mieter bekommt mann keine Abrechnungsbelege von den Versorgern, weil Vermieter Vertragsinhaber ist).
das wird so laufen wie mit meinen Ex-Vermieter, Wohnungsabnahme verweigern um dann Tage später mit eigenen Zeugen Wohnung begehen zu können, welche dann gestellte Schäden aus vertragswidrigen Gebrauch im Abnahmeprotokoll beurkunden sollen. Deswegen mit eigenen Zeugen (wenn möglich keine Verwandtschaft) zur Wohnungsabnahme mitnehmen und sich im Abnahmeprotokoll die Schadenfreiheit, Sauberkeit quittieren lassen und so viele Fotos wie möglich von der Wohnung machen, um bei einen evtl Rechtstreit, das dann alles beweisen zu können.
2 Vertragsurkunden ausfertigen lassen. Eine als Gewerberaum die andere als Wohnraum deklariert. Unbedingt extra schriftlich bestätigen lassen, dass nicht nur aus Steuerrechtlichen Gründen zwei Urkunden/Verträge ausgestellt wurden, sonst kann es passieren so wie mir,dass Vermieter bzw. sein Anwalt nach Auszug meint, es sei nur als eine Urkunde anzusehen, weil Gewerbe anderen Gebrauch/Abnutzung unterliegt. (bei uns speziell hätte meine Frau Ihre Kundschaft nur Barfuss oder in Socken die Büroräume betreten dürfen, um ja keine Kratzer auf seinen angeblich so wertvollen Parkett zu verursachen.)
allo, ein update in dieser Sache. Es gab jetzt eine Entscheidung in 1. Instanz vorm Amtsgericht (nach 2 Jahren Prozess). Mein Ex-Vermieter ist mit seiner kompletten Schadensbehauptung auf die Schna****e gefallen, wurde komplett abgewiesen. Kosten des Rechtsstreits trägt er selber.
allo, ein update in dieser Sache. Es gab jetzt eine Entscheidung in 1. Instanz vorm Amtsgericht (nach 2 Jahren Prozess). Mein Ex-Vermieter ist mit seiner kompletten Schadensbehauptung auf die Schna****e gefallen, wurde komplett abgewiesen. Kosten des Rechtsstreits trägt er selber.
Hallo, ein update in dieser Sache. Es gab jetzt eine Entscheidung in 1. Instanz vorm Amtsgericht (nach 2 Jahren Prozess). Mein Ex-Vermieter ist mit seiner kompletten Schadensbehauptung auf die Schna****e gefallen, wurde komplett abgewiesen. Kosten des Rechtsstreits trägt er selber.
Mit der erlaubten Hundehaltung hat der Vermieter einer erhöhten Abnutzung seines Bodens zugestimmt, somit sind Kratzer aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Miete abgegolten. Hätte es darauf ankommen lassen, zumal der Vermieter schon angedeutet hat, die Kaution für die (imaginären Schäden) einbehalten zu wollen. (Er hat dies sowieso vor) Also Handwerker abbestellen, Übergabeprotokoll unter beisein von Nichtverwandten und wenn möglich Vermieter machen und natürlich Fotos für eventl. Rechtsstreit. Im Endeffekt muß euch der Vermieter beweisen, das Schäden aus nicht vertraggemäßen Gebrauch entstanden sind.
sogar wenn kaution im Mietvertrag vereinbart gewesen wäre, aber von Vermieter innerhalb von 3 Jahren nicht gefordert, verlangt oder in Vergessenheit geraten ist, dann verfällt der Kautionsanspruch.
keine zahung leisten, das geht sogar soweit, daß im Falle renitenter Verweigerung Einsichnahme in Belege zu Nebenkostenabrechnung komplette NK zurückverlangt werden können.
Der Vermieter wird das alles als Schäden aus vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache hinstellen, wo man eben keine Frist zur Schadensbereinigung geben muß, sondern sofort eine Firma beauftragen kann um diese angebl. Schäden zu reparieren. Zur Sicherheit wird er dann auch noch seine Frau/Lebensgefährtin als Zeugin benennen, das dieser Schaden da war und dann muß man erst mal das Gegenteil beweisen, also diejenigen der Lüge überführen, welches sehr schwer fallen wird. Spreche aus Erfahrung zu welchen Methoden klamme Vermieter greifen um an das Geld Ihrer Mieter zu gelangen.