Aus Deiner Fragestellung schliesse ich, dass es sich um Folgebewertung nach dem AHK-Modell handelt (beim Neubewertungsmodell wäre die untenstehende Antwort aber analog anwendbar).
Gemäss IAS 36 sind (unter anderem) Sachanlagen zu jedem Bilanzstichtag daraufhin zu beurteilen, ob Anzeichen für Wertminderungen vorliegen. Das wäre hier der Fall, daher:
--> Ermittlung des Erzielbaren Betrages:
höherer von Nettoveräusserungswert (180'000-6'000=172'000) und Nutzwert 160'000.
Side note: Die Überlegung des IASB ist hier, dass ein Unternehmen immer den ökonomisch besten Entscheid fällen würde. Wenn der Nutzwert höher ist: Nutzen, sonst Verkaufen. Daher wird der höhere Wert als "Erzielbarer Wert" mit dem Buchwert verglichen.
-->--> da der Erzielbare Betrag hier tiefer ist als der Buchwert, ist eine Wertminderung zu buchen:
Wertminderung (Aufwand) / Wertberichtigung Sachanlage (minus Aktiv) 28'000
Der korrekte neue Buchwert unter IFRS wäre: 172'000