Liebe Juristen,
ich bitte euch um eine kurze Einschätzung. Vielen Dank schon im Voraus!
Ich wurde in meiner Stamm-Gaststätte von einem älteren, den Wirten und anderen Stammgästen bisher unbekannten Herrn (ca 70-75 Jahre alt) bestohlen. Er war wohl gelegentlich schon mal dort - ihn kannte allerdings keiner. Er saß den ganzen Abend an der Theke neben mir - und wie an der Theke üblich, hat man sich auch mal belanglos unterhalten. Er hat über einige Stunden mindestens 100 Euro in einem Spielautomaten versenkt - er scheint Zocker zu sein. Das war auch "Mauschel-Thema" unter den anderen Thekengästen.
Relativ plötzlich hat er bezahlt und ist mit dem Taxi weg gefahren. Eine viertel Stunde später wollte ich bezahlen - und bemerke: Meine Geldbörse ist weg! Ich habe die EC-Karten gesperrt. Ein Taxiunternehmen hat mir freundlicherweise Auskunft gegeben, dass der Mann zu einer anderen Gaststätte gefahren wurde. Ich bin zur Polizei und habe Anzeige erstattet. Währenddessen nach etwa 25 Minuten ruft mein (bis dato noch völlig ahnungsloser) Cousin an, er habe gerade zufälligerweise ausgerechnet meine Girokarte vor der Gaststätte gefunden (zu der der ältere Herr gefahren wurde). Ich hatte meinen Cousin an diesem Tag noch gar nicht gesehen oder gehört - er war zufällig Gast dort. Die Polizei ist dann mit mir dahin. Der Mann wurde befragt und durchsucht. Meine Geldbörse befand sich in seiner Sackotasche. Alles außer der von meinem Cousin gefundenen Girokarte und dem Bargeld von ca. 150 Euro war noch darin. Der Mann hatte Geld lose bei sich, wohl meins. Die Polizei sagte mir aber, sie dürften es nicht mitnehmen, da unklar sei, ob es von ihm oder mir ist. Sie haben bei ihm einen Alkoholtest gemacht, der gut 1 Promille ergeben hat.
Einer der Beamten bezeichnete es als eindeutig bewiesene Straftat.
Kurz zurück: Der Mann hatte uns vorher an der Theke erzählt, wo und als was er früher angeblich gearbeitet hat. Sollte es stimmen, dürfte er eine ganz passable Rente bekommen. Er war für eine Kneipe auch auffällig gut gekleidet (Anzug, Krawatte, Einstecktuch, dicker Goldring am Finger). Bei ihm könnte also was zu holen sein.
Ich habe Anzeige erstattet. Die sehr hilfsbereiten Beamten haben mich auf das Konzept "2in1 - Schadensersatz im Strafprozess" hingewiesen. Davon habe ich Gebrauch gemacht und mit der Anzeige gleichzeitig den dafür notwendigen Antrag ausgefüllt.
Habe ich eine Chance, das Geld wiederzubekommen? Reicht der Antrag auf Schadensersatz im Strafprozess oder empfehlt ihr mir, zusätzlich noch zivilrechtlich tätig zu werden? Ich bin nicht rechtsschutzversichert. Ich bin Student und für mich sind 150 Euro richtig viel Geld. Ungern würde ich aber noch höhere Kosten (Anwalt, Gericht) riskieren.
Eine weitere Frage interessiert mich auch: Was droht ihm für eine Strafe? Ein Bekannter spekulierte, er sei polizeilich bereits bekannt.
Ich bedanke mich schon jetzt vielmals für eure Antworten und wünsche jedem Leser ein schönes Wochenende!