Hallo didi0302,
da du in der Probezeit bist kannst du fristlos und grundlos, wie du schon geschrieben hast, kündigen.
Des weiteren kann der Ausbildungsbetrieb bei einer vorzeitigen Beendingung in der Probezeit keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch nicht wenn du ihnen mitteilst, den Betrieb zu wechseln. Also mach dir hier keine Gedanken.
Da dein Betrieb nicht verpflichtet ist die Schulbücher für die Berufsschule zu bezahlen, ist es von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich wie dieser das handhabt.
Wir haben zum Beispiel in unserem Betrieb eine Ausbildungsrichtlinie, in der alles geregelt ist.
Du hast vielleicht auch etwas Ähnliches zu Ausbildungsbeginn erhalten, ich würde dir raten dort einmal nachzusehen.
Alles Gute🌻