Prinzipiell sind alle Bilder geschützt und nur zur Ansicht und nicht zur Weiterverwendung verwendbar. Einbringen kannst du ein entsprechendes Bild trotzdem, du machst dich damit nicht strafbar, wenn du das Bild direkt bei "facebook" aufrufst. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ein Richter dieses Bild wirklich als Beweisstück ansehen darf. Aber das kannst du ja mal mit deinem Rechtsbeistand besprechen, wenn du einen hast ;)

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Also ich würde noch bis morgen warten und dann zu einem Allgemeinmediziner. Die Krankenhaus-Ärzte sind mehr für Notfälle oder anmeldete OP's. Und das Attest reicht ja auch morgen noch....

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Also ich hab vor drei Jahren auch die Realschule gemacht und stand damals vor der gleichen Entscheidung wie du jetzt. Prinzipiell muss du wissen, ob du nochmals zwei (Berufskolleg für die Fachhochschulreife) oder drei Jahre (für das Abitur) lernen kannst und willst. Bei deinem Schnitt wirst du auf jeden Fall nicht untergehen, wenn du dran bleibst mit lernen. Eine Ausbildung ist natürlich nie falsch. Außerdem kannst du danach immer noch studieren oder Fortbildungen machen. Und dabei finde ich es jetzt nicht so wichtig, wie viel Geld man verdient... Da würde ich mal aufs Arbeitsamt gehen und dir ein paar Ausbildungsberufe im metallverarbeitenden Tätigkeitsbereich geben lassen. Abitur lohnt sich bei vielen Ausbildungen, da musst du dann ein Jahr weniger machen. Außerdem wirst du (meistens) mit Abi bevorzugt.

PS: ich finds echt cool, dass du dir schon so früh Gedanken da drüber machst. Aber bewerben musst du dich frühstens in einem Jahr (für Ausbildung) oder in ein einhalb Jahren (Schule). Viel erfolg weiterhin auf deinem Lebensweg ;)

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Sendersuchlauf starten ;)

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Die Testphase geht 2 Monate, also bis zum 06.11. Und vier Wochen vorher muss gekündigt werden, also am 9.10.

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"fn" und F1 oder F4, da ist so ein laptop/bildschirm symbol - zwei mal drücken ;)

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Lehrer dürfen das Handy wegnehmen?

Hi, ich weiß, die frage haben bestimmt schon 100e gestellt, aber überall sind unterschiedliche Antworten.

Wir hatten Informatikvertretung bei einem relativ jungen, gelassenen Lehrer, den ich auch gern mag (Er ist korrekt :D) und er mich auch.

Da hat ein Freund von mir (der neben mir am PC saß) in der Enzyklopädie "Encarta" in der Suche "Affe" gesucht, und dann auf Play gedrückt, dann kamen da so Affensounds.

Der Lehrer ging dann zu mir und wollte MEIN Handy - für 1 Woche - ich habs ihm dann leider gegeben :'(

Jedenfalls geht ohne Handy bei mir nichts - und - was mach ich im Notfall?

Ich habe mal bei RTL (meine reichen Lieblingssender hust) einen Anwalt gesehen, der meinte, dass Handy wegnehmen als Erziehungsmaßnahme kurzfristig (in seiner Rede bis zum Ende des Unterrichtstages (wir hatten 6 Std.)) wegnehmen kann - keine Woche.

In einem Schulportal NRW's stand folgendes drin:

Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

Wer sich wundert was "prophylaktisch" ist: Es bedeutet soviel wie "Vorsorge".

Leider steht da nicht drin, wie lange es ist.

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Also er darf das Handy nur bis zum Ende des Unterrichtstages wegnehmen. Keinesfalls länger!!! Und wenn du beweisen kannst, dass es nicht dein Handy war, darf er auch deins nicht wegnehmen. Aber dazu musst du die Beweise liefern.

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Samsung

Samsung ist (zumindest derzeit) der beste Handyhersteller des Planeten. Sie bieten eine sehr breite Palette an Produkten an, da ist für jeden etwas dabei. Und die Qualität ist wirklich guut, ich hatte seither nur Samsung Handys und bin sehr zufrieden. Samsung ist schließlich nicht umsonst der beliebteste Handyhersteller dieser Zeit und verkauft deutlich mehr Handys als alle anderen - das sagt auch etwas über die Qualität aus ;)

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Als Arbeitgeber würde ich mich über Angestellte freuen, die als Zeugen vor Gerichtsverhandlungen geladen werden und dann auch hingehen. Das ist doch nicht schlimm sondern deine Pflicht. Da kann kein Arbeitgeber etwas dagegen haben :)

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Also für ein duales Studium musst du dich direkt beim Unternehmen bewerben. Da sind die Fristen ganz unterschiedlich. Banken eröffnen die Ausschreibungen schon 1 1/2 Jahre vorher. Am Besten ist es, wenn du dich auf jeden Fall etwa ein Jahr vorher bewirbst. Aber es steht dir natürlich frei, davor noch ein FSJ oder ein Auslandsjahr zu machen, dann hast du etwas mehr Zeit zum Überlegen, was du machen willst.^^

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Die Rechtsstaatsgarantie ist eine Garantie, dass die Grundsätze des Rechtsstaats eingehalten werden. Dazu gehört, unter anderem, die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Richter und die Gleichberechtigung dazu. Außerdem muss sich in einem Rechtsstaat jeder an das geltende Gesetz halten und niemand steht über dem Gesetz, also auch der Staat muss sich an seine Gesetze halten (nicht immer selbstverständlich).

Ich hoffe, ich konnte dir einigermaßen verständlich weiterhelfen^^

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Du brauchst auf jeden Fall die Einverständniserklärung deiner Eltern, sonst darfst du das nicht.

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Du kannst hierfür nur Funktionen 2., 4., 6. usw. Grades nehmen, denn die kommen von oben und gehen nach oben (oder sie kommen von unten und gehen nach unten). Dann musst du diese Funktion einfach nach unten oder oben verschieben, dass sie über-/unterhalb der x-Achse liegen. Die Funktion f(x) = x² +1 zum Beispiel hat auch keine Nullstellen, da der Scheitelpunkt über der x-Achse liegt.

Es muss nicht immer so kompliziert sein ;)

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Die Funktionsgleichung eines v-t Diagramms ist die Ableitung derer eines s-t Diagramms. Klingt kompliziert, ist aber so. Das heißt, Extrempunkte (Hoch-/Tiefpunkte) im s-t Diagramm sind Nullstellen um v-t Diagramm, Wendepunkte im s-t sind Extrempunkte im v-t.

Ich hoffe, ich konnte dir einigermaßen helfen^^

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Wenn du mal größer werden willst, hat das Zeit. Du musst dich damit abfinden, wie du bist und wie du noch wirst. Viel kannst du da nicht machen, das meiste ist schon in deinen Genen fest geschrieben. Eine ausgewogene Ernährung und genügend Sport ist allerdings schon mal eine gute Voraussetzung für alles weitere.

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Prinzipiell darfst du bis zu deinem 18. Lebensjahr nicht selbst entscheiden, ob du umziehen kannst. Da müssen immer deine Eltern zustimmen. Wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen beide zustimmen, sonst kommt es eben darauf an, wer der Erziehungsberechtigte ist. Der darf dann auch entscheiden.

Aber wenn du jetzt erst 14 bist, hat das ja auf jeden Fall noch mindestens zwei Jahre Zeit, da kann sich noch vieles (bei deiner Mutter, bei dir und in deiner Beziehung) ändern. Also jetzt mal nichts überstürzen.

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