(2.Teil der Frage) Eine umgehende Einstellung der BAföG-Leistungen zum Zeitpunkt des Umzuges Ihrer Mutter konnte daher nicht erfolgen. Obwohl Sie auf Ihrem BAföG-Antrag durch Ihre Unterschrift versichert haben, dass Sie jede Änderung der Familienverhältnisse, über die im Rahmen dieses Antrags Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung anzeigen, haben Sie den für den BAföG-Anspruch relevanten Umzug nicht mitgeteilt. Sie haben dadurch mindestens grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich gehandelt. Ein mögliches Vetrauen auf den Bestand des rechtswidrigen BAföG-Bescheides ist unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse nicht schutzwürdig. Es ist daher nicht ermessensfehlerhaft, diesen Bescheid rückwirkend aufzuheben.

Eine Berechnung der täglichen Wegezeit anhand des vorliegenden Stundenplanes und der Angaben des Internetauftrittes www.byern-fahrplan.de hat ergeben, dass Sie lediglich an zwei Tagen die erforderliche Wegezeit von 2 Stunden erfüllt hätten und somit der Tatbestand der Teilziffer 2.1a.3 BaföGV w V nicht erfüllt ist.

Durch die Rücknahme des rechtswidrigen Bescheides vom 05.10.2009 ist folgende Überzahlung entstanden:

01.09.2009 - 31.07.2009 mtl. 455 x 11 Monate = 4.248,00 €."

Zitat Ende.

Ich habe es einfach verschwitzt, dem BaföG-Amt Bescheid zu geben, dass meine Mutter umgezogen ist, bedingt durch Schulstress und schließlich meinen eigenen Umzug in eine günstigere Wohnung...

trifft der dort aufgeführte Sachverhalt für mich zu? --> § 28 SGB X i.V.m. § 40 SGB II

Ich kann das zurückgeforderte Geld nicht zurückzahlen.

Danke für eure Hilfe, liebe Grüße

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Wahrscheinlich kommt sie wirklich in ihrem eigene Leben nicht zurecht und versucht dich mit runterzuziehen, weil sie's nicht ertragen kann, dass es dir gut geht. Ich geh davon aus, du bist ein völlig anderer Mensch, siehst die Dinge einfach aus einer anderen (nicht so selbstzerstörerischen) Sicht.

Bewusst wird sie es sich selbst - und dir erst Recht nicht - eingestehen, dass sie neidisch ist, auf das, was du hast und auf deine Art und Weise, die Dinge zu sehen (Vermutlich optimistisch und lebensbejahend.)

Sie muss es von selbst begreifen, dass ihr Verhalten nicht richtig sein kann. Und bis sie das tut, kannst du ihr nur.. eine Art Verständnis entgegenbringen. Wenn ihr beide noch bei euren Eltern wohnt, sollten die in die Sache miteinbezogen werden und sich um dieses offensichtliche Problem deiner Schwester kümmern.

Sei dir sicher, sie will dir nichts böses. Und deshalb, sei ihr auch nicht böse, wenn sie dir mal wieder einen fieses Satz vor den Latz knallt, sondern stehe einfach drüber.

Du weißt schließlich, was für dich gut und richtig ist. Und da kann sie ja nun wettern wie sie will.

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Ich bin mit dem Sachbearbeiter so verblieben, dass ich ihm meinen Studenplan für das nächste Schuljahr in den nächsten Tagen zusende, damit er seine Vermutung entweder belegen kann oder sich glücklicherweise doch rausstellt, dass ich trotz der kürzeren Entfernung von meiner Mutter zur Schule BaföG berechtigt bin.

Sollte sich rausstellen, dass ich das nicht bin, muss ich über 4000,- Euro zurückzahlen und bekomme ab dato kein Geld mehr.

Was habe ich sonst für Möglichkeiten gefördert zu werden?

Würde ich etwa wieder BaföG bekommen, wenn ich wieder bei meiner Mutter einziehe??

Ich wohne, wie gesagt, seit fast 7 Jahren alleine, habe einen eigenen Haushalt und ein eigenes Leben, das wäre der Supergau, wenn ich wieder zu meiner Mutter ziehen müsste, zumal sie selbst nur Hartz 4 bezieht und die Wohnung dementsprechend klein ist. Da wär gar kein Zimmer für mich Oo

Und.. Falls ich tatsächlich eine Ablehnung vom BaföG Amt bekomme, bin ich dann "vom Grunde her" nicht mehr bafögberechtigt und könnte dann ALG II erhalten?? Ich weiß, dass für den Bezug von ALG II kein Anspruch auf andere staatliche Leistungen bestehen darf.

Verwirrend...

Help...

Please........

und: danke..

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ich gehe morgen nochmal ins Klinikum und lass mir meine Schmerzen schriftlich bestätigen. Ist hier nicht zufällig ein Anwalt unterwegs..?

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