Mitgeben, weil...

Eine ordnungsgemäße Buchhaltung beschreibt man, dass man jedes Schriftstück und Papiere so lange aufbewahrt, bis die sinngemäße Frist vom Tisch ist. Im Hintergrund meiner eigenen Ausbildung und beruflichen Erfahrung im Anwaltsspektrum sammelte ich jeden Beleg, Rechnung und andere Schriftstücke, die vielleicht später nochmals sinnvoll erscheinen können. Da kann man gut mit arbeiten, weil es einfach mehr oder minder oft besser ist, um die Erhaltung anzuzeigen.  

Ich würde, weil ich sehr viel Erfahrung mit Buchhaltung und Aufbewahrung habe, weitere Papiere mitgeben und danach kann der Käufer sein eigenes Urteil darüber bilden. Es muss sich nicht unbedingt um schlechte Vermerke handeln, sondern es wird durch die Tatsache untermauert, dass man Zeit in das Auto investiert hat und Pflege als eine Disziplin betrachtet. 

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Du solltest lediglich um den Kontakt mit deinem Betreuer kümmern. Es kann folglich besser sein, wenn man sich einfach unbefangen mit seinem Betreuer unterhält. Oft
ist deine Angst sozusagen umbegründet, weil das Gericht jeden Schritt überprüft.

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Dein Betreuer kann, aber muss die Post nicht weiterleiten. Es kommt im Falle immer auf die Erwartungen an, die man in seinen Betreuer hat. Dazu kommt, dass da Betroffene immerhin noch selbst die Angelegenheiten regeln dürfen.

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Andere Antwort (welche?) 🤔

Wozu sollte ich Fragen stellen, die keine Schlussfolgerung auf mein Profil gibt? Es ist mittlerweile schon mehr das Markenzeichen, dass ich da beinahe zu jedem Thema, fachliche und elementare Fragen stelle.

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Duzen

Im beruflichen Umfeld habe ich ziemlich viele gesiezt. Das Du alleine ist einfacher und vereinfacht die deutsche Sprache deutlich. Auch an meiner Hochschule, wo ich bis zu letzt gelehrt habe, sprach ich viele mit Du an.

Ich erinnere mich an den Schriftverkehr mit Gericht und Mandanten, wo ich jeden mit Sie ansprechen musste. Das ist heute aber zum Glück mehr Vergangenheit, wo man dann seine Sprache vereinfachen darf.

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Wahrnehmungen gehen oftmals sehr weit auseinander.

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Eine Betreuung kann gleichfalls gegen deinen Willen ausgesprochen werden. Dafür aber muss man das Gutachten des Sachverständigen als Schriftstück verstehen, sodass da viele rechtliche Abfolgen genannt sind. Du musst dich notfalls mittels Rechtsanwalt oder dem Verfahrenspfleger gegen die Betreuung wehren. Es kann durchaus sein, dass dein Antrag abgeleht wird, weil du eben einen gerichtlichen Betreuer bzw. im Rahmen einer Betreuung betreut werden musst. Das aber kann, durchaus dem Gutachten des Sachverständigen entnommen werden.

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Ein Betreuer darf durchaus einen Antrag auf Unterbringung stellen. Dann muss aber ein Sachverständiger in Kenntnis gesetzt werden und ebenso das Gericht. Da nach dem Gutachten eine Anordnung folgt. Sollte es keinen Anhaltspunkt geben, kann dann auch niemals untergebracht werden.

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Dein Betreuer regelt im Rahmen seiner Aufgabenkreise deine Angelegenheiten. Es ist da ratsam, wenn du deinen Betreuer in deine Vorhaben einweihst, damit er dich unterstützen kann.

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Es handelt sich dabei um Aspekte, die von unserer Moderation überprüft wird. Ob es nachher noch Sinn stiftet, sollte man individuell abwägen und die Moderation dazu befragen.

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