GANZ SIMPEL

DU KANNST EINEN ANTRAG BEIM BUNDESVERWALTUNGSAMT STELLEN DASS DU DIE DEUTSCHE SB BEIBEHALTEN MÖCHTEST

SOGENANNTE BEIBEHALTUNGSGENEHMIGUNG

IN DEM FALL DÜRFTE ES MÖGLICH SEIN HÄRTEFALLREGELUNG

IN DEUTSCHLAND IST ES NICHTSONDERLICH SCHWER EINE DOPPLETE SB AUF ANTRAG ZU BEKOMMEN

ICH HABE SELBST LEGAL ZWEI

INFORMIER DICH DIREKT BEIM BUNDESVERWALTUNGSAMT

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LEUTE

WEHRDIENST IN EINEM LAND WIRD IN DER REGEL AUF ANTRAG IN DEM ANDEREN LAND ANERKANNT

ALSO

DOPPELTE SB

ICH KENNE MICH DA GUT AUS

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Hi

Ich denke dein mann ist in der türkei wieder eingebürgert worden ohne das er es weiss

passierte früher bei vielen leuten die haben damals einfach unterschrieben ohne zu wissen dass sie wieder einen türkischen pass haben

dein mann muss ins türksiche konsulat auf keinen fall einfahc die sachen hinschicken die können damit nichts anfangen

mit dem urlaub ist so ne sache die können ihn dort festhalten

wenn fragen hast meld dich

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