Also was lenzing42 schreibt hört sich gut an trift aber nicht zu. Denn du wirst ja nicht schlechetr sonder gleich gestellt. Das ist rechtlich leider zulässig, moralisch sehr bescheiden. Außerdem auch für die Personalabteilung kein Aushängeschild denn entweder wissen Sie was Sie an dir haben und sind froh das Sie keinen von extern nehmen müssen oder sie hätten direkt sagen sollen das Sie dich dort nicht wollen. Daher rechtlich leider in Ordnung, zwischenmenschlich wohl eher nicht

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Das ist nicht ganz einfach zu beantworten ohne den AV zu sehen. Wenn genrell nichts im AV drin steht kann die Arbeit auch auf Samstag gelegt werden wenn die wöchentliche Std eingehalten werden und es betriebsbedingt nicht anderes zu machen ist. Das heißt wenn ein Auftrag vorher mon- frei kam und nun der Kunde es mon- sam möchte kann der AG verlangen das der sam gearbeitet werden muss. Natürlich kann man wenn es willkürlich ist dagegen angehen nur bist du dann deinen Job los. Also generell schwer zu beantworten ohne details zu kennen.

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mein Tip geh damit zum Anwalt, dafür kann man jemanden nicht fristlos kündigen. Bei erfolg kannst du noch 1-3 Monatsgehälter rausschlagen bei keiner Erfolg bist du soweit wie vorher. Aber man kann eine kündigung nicht ändern weil man sich verschreiben hat.

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Wenn Ihr sie möglichkeit habt den Plan täglich auszufüllen ist das im Rahmen einer aufgabe die weniger als 1 min ausmacht und daher zumut bar das nicht in die arbeitszeit zu rechnen. Sollte Ihr die Arbeit des Personalbüros übernehmen und am Monatsende erst den Plan ausfüllen darf man das auch Arbeitszeit nennnen. Ob das beim Chef gut ankommt ist ne andere Sache. Aber wo gibt es das den heut noch das so min genau abgerechnet wird aber keine Steckkarte im Einsatz ist. An Dosenhorst natürlich ist es etwas kleinkarriert aber dafür sind diese Foren doch da um Fragen zu stellen. Dann denke ich kann man die Antworten schreiben oder sich sei Teil denken....

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das wäre einfach unglaublich und reif fürs Fernsehn. Wie die anderen schon geschrieben haben hast du dein Frist zu wahren, was deon Ag daraus macht kann dir egal sein. Die Aussage vom Arbeitsgericht halte ich nicht für Standhaft. Hier gibts es leider nur eine Lösung RA einschalten, der setzte dein Recht durch. Würde mich mal Interessieren wie die Sache ausgeht, kannst vielleicht mal bei Gelegenheit ne info reinsetzten über des Ende.

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auch in der Probezeit müssen fristeneingehalten werden. Hat sich der AG an die Fristen gehalten ist es rechtens hat er die Kündigung fristlos ausgesprochen, natürlich nicht. In der Regel wird innerhalb der Probezeit 14 Tage zu jedem Werktag vereinbart, kann aber auch anders vereinbart werden. Das mußt du im AV nachschauen. Grundsätzlich muß der Grund nicht angegeben werden wenn die Fristen gewahrt werden.

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Dei Antwort hört sich sehr zielsicher an ist aber falsch. Der An war auf EUR 400 beschäftigt also ist im mit Abschluss der Papiere und nach beendigung des Arbeitsverh. seine Gehalt und alle noch ausstehenden Bezüge auszuzahlen. Es ist nicht erheblich ob der AG das Geld bereit erhalten hat. Beispiel. Ein Fahrer ist für die Spedition im Einsatz. Der Kunde zahlt der Spedition die Touren nicht oder erst 3 Monate nach der Frist, dann kann die Spedition Ihren fahrer auch nicht 3 Moante warten lassen. Und ob das nun ein Amt ist oder nicht spiel rein rechtlich keine Rolle.

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Absolut korretkt von AlandraHH rein rechtlich ist der AG in der schlechteren Position, das heißt nicht das du vor Gericht recht bekommst. Denn nur dort köenntest du das durchsetzten und wie mein Vorredner schon sagt darüber wäre der AG bestimmt nicht froh. Eine doofe Situation in der du nur verlieren bzw dir nicht viel mehr übrig bleibt als deine Vertrag in den nächsten Tagen zu unterschreiben. Ansonsten würde dich dein AG wohl loswerden wollen. Deine MAX Ausbeute vor Gericht wäre eine Klage auf Wiedereinstellung in der der AG die eine Abfindung von 1-2 Moantsgehältern anbieten würde. Den job bist aber los. Macht nicht viel Sinn und keinen guten Eindruch beim nächsten Bewerbungsgespräch.

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ich denke das er mit einem An besser weg kommt. er muss für beide An 4oo EUR Sozialversicherung zahlen beides Pauschal bei 400 EUR sowieso und bei 800 Eur weil es noch in die Gleitzone reinfällt. Jedoch bei 2 a 400 EUt muss er 2x Berufsgenossenschaft zahlen 2xBetriebshaftplicht, 2x Betriebsrechtschutz. Das isnd zahlungen die sollte man nicht vergesen. Daher eher 1 AN mit 800 EUR. Verwaltungsaufwand von 2 AN kommt natürlich auch hinzu Stundenkontrolle, usw.

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Also Leute die so ein Kommentar nachreichen wie oben " du bist ein A... kricher bist du ein AG" sollten aus diesem Forum entfernt werden, so ein Schwachsinn. Wenn du auf einen freiw. Ausflug mitgehst ist das nie Arbeitszeit. Und ich pflichte meinen Vorredener absolut bei das es nicht nur AG gibt die 6 Wochen in Urlaub sind und von 10-14 Uhr arbeiten. Aber ich glaube das übersteigt deinen Horizont genau wegen solchen wie dir Verdient die Gesamtheit so wenig weil Ihr den AG das Geld aus der Tasche zieht und für den Rest der Belegschaft weniger bleibt. D. Bohlen würde urteilen Vollpfosten.

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Hallo, wenn du die Elternzeit verlängern willst mußt du das 7 Wochen vorher bei der Krankenkasse und deinem Chef einreichen. Ich gehe davon aus das du geringfügig Beschäftigt bist also bis 400 EUR und nicht Teilzeit, das ist ein Unterschied. Den bei TZ hast du keinen Anspruch mehr auf Elterzeit wie oben bereits schon gesagt. Bis 400 Eur darf während der EZ verdient werden. Vorsicht wenn du die 7 Wochen nicht Frist verpaßt kann dein Chef von dir verlangen VZ zu kommen. Ist das dir nicht möglich darf er dich kündigen Also schnell reagieren. Viele Chefs wissen von der 7 Wochen frist nicht dann macht es sinn mit Ihm eine schriftlich Vereinbarung zu treffen das die Elternzeit verlängert wird. Der gilt dann auch bei der Krankenkasse.

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Das hat auch was mit dem lieben Geld zu tun. Wenn Bayern bei Union Berlin spielt bekommen die ja auch ei nettes Sümmchen dafür. Das nimmt man dann doch gerne mit. Real Madrid hat jetzt 1 Mio EUr für das Spiel in Dortmund bekommen zum 100. Geb. pplus alle Kosten für Flug und Hotel. Das rechnet sich für die Verein besser als Training auf dem eignen Trainigsgelände.

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