Betriebsausflug als Arbeitszeit?
als Teilzeitkraft von Montag bis Donnerstag, nehme ich seit 5 Jahren am Betriebsausflug am Freitag teil und habe mir jeweils 6 Überstunden dafür aufschreiben können. In diesem Jahr wurde mir ein paar Tage nach (!) dem Betriebsausflug mitgeteilt dass ich dafür keine Überstunden mehr aufschreiben könne. Einen Betriebsrat hat unser Unternehmen nicht, eine entsprechende Betriebsvereinbarung besteht somit nicht. Kann mein Arbeitgeber rückwirkend, also nachdem ich am Ausflug teilgenommen habe, für diesen Ausflug die seit mehreren Jahren geltende Absprache zurücknehmen? Eine entsprechende Ankündigung vor dem Ausflug ist nicht erfolgt.
Arbeit,
Recht,
Arbeitsrecht