Hat gar nix zu bedeuten

Wahrscheinlich hat er dich angestarrt weil du das bei ihm auch gemacht oder er hat einfach nur auf den Boden geschaut und du hast das falsch aufgefasst

...zur Antwort

Er ist im Recht

Es ist völlig legitim sowas zu fordern und hat nichts mit Vertrauen zu

Wer will sich schon von dir ein falsches Kind unterjubeln lassen. Wahrscheinlich hast du eine Affäre oder so

Und wahrscheinlich hast du genau deswegen so große Probleme damit und tust alles um das nicht machen zu müssen

Such dir einen Therapeuten wenn dir so einfache Sachen schwer fallen

...zur Antwort

Erstmal geht es hier nicht um ein Gerichtsverfahren vor Gericht im eigentlichen Sinne. Das einzigste was die Vorhaben ist einen Mahnbescheid und vollstreckungsbescheid zu beantragen. Dieser wird per Post zugestellt mit letzteren kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Das Gericht wird diesen auch sicher ausstellen.

Du bist mit 14 beschränkt geschäftsfähig

Ab 7 Jahren ist man allerdings zivilrechtlich haftbar. Und mit 14 bist du auch strafmündig. Das heißt du musst die Forderung Bezahlen. Das könnte auch strafrechtliche Auswirkung haben zum Beispiel eingehungsbetrug weil du genau wusstest das du es nicht bezahlen kannst

Sowas wird auch in die Schufa eingetragen und das heißt du kannst keine Handyverträge mit 18 abschließen und findest keine eigene Wohnung. Alles wird dadurch sehr schwierig bis fast unmöglich

Ich gehe sehr stark davon aus das du falschen Namen sowie Adresse falsch angegeben hast oder ? Dir ist klar das der Gerichtsvollzieher deine Adresse ermitteln kann oder ?

Was hast du als Zahlungsdaten hinterlegt ? Waren die auch falsch?

Ganz wichtig: falls der Mahnbescheid kommt musst du es deinen Eltern zeigen und innerhalb der Frist wiedersprechen damit das Gericht ein Verfahren zur Prüfung einleitet.

...zur Antwort

Sagen wirst mal so : Es ist nicht schön.

Allerdings ist das sein Gutes Recht. Jeder kann machen was er will. Es ist sehr oft auch so das die Frau Fremd geht. Und auch das ist ihr Recht

Allerdings ob das ganze in einer Beziehung Fair ist, Zweifel ich ganz stark an

...zur Antwort

Es könnte hier der Straftatbestand der Unterschlagung im Raum stehen

...zur Antwort

Sorry aber in welcher Welt Lebst du ?

NATÜRLICH NICHT und das ist auch Gut so

Du solltest diesen Job nicht ausüben. Du zeigst das mit dieser naiven Einstellung wirklich

Mach kalten Entzug und Therapie und bekomm dein Leben erstmal auf die Reihe

...zur Antwort

Kommt auf den Einzelfall drauf an

Aber grundsätzlich geht das bei jeder Straftat

Z.b Diebstahl oder Körperverletzung oder typisches Beispiel ist Betrug

Voraussetzung ist aber ein Gerichtlicher Beschluss und ein begründeten Verdacht

...zur Antwort

Komm wieder mit ihr zusammen und dann machst du das gleiche nochmal

Geschieht der Recht

Hoffentlich hat sie gelitten

...zur Antwort