insofern Deine Mutter/Eltern Halter des Fahrzeuges ist, wird nicht nur gegen Dich, sondern auch gegen Deine Mutter/Eltern ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet:
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§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
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Ich gehe ja mal davon aus, dass Deine Mutter weder vorsätzlich die Fahrt angeordnet noch zugelassen hat.
Im Rahmen des Strafverfahrens wird nun ermittelt, ob sie die Fahrt durch Fahrlässigkeit zugelassen hat. Fahrlässigkeit ist wie folgt definiert:
Fahrlässigkeit. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den konkreten Umständen und nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist
Nach gängiger Rechtsprechung, müssen Eltern die Schlüssel in der Regel nicht vor ihren Kindern wegeschließen, sondern nur dann, wenn die Eltern Gründe zur Annahme habe, dass die Kinder das Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Liegen in Deinem Fall für Deine Eltern keine Gründe zur Annahme vor, dass Du illegal mit dem Fährst, haben sie damit auch nicht gegen die erforderliche Sorgfaltspflicht verstoßen, wenn der Schlüssel für Dich frei zugänglich war.
Da sie somit weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat, hat sie auch keinen Straftatbestand erfüllt, was wiederum dazu führen würde, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen sie einstellen würde.