Theoretisch können Kinder sowohl an ihrem Wohnort als auch in einer anderen Kommune, zum Beispiel am Arbeitsort der Eltern betreut werden. Die Betreuung von Kindern außerhalb der eigenen Wohnsitzgemeinde ist nach Landesrecht unterschiedlich geregelt.....bedenke aber- Zugehörigkeitsgefühl, Freundschaften, gegenseitiges Besuchen und spielen,der spätere gemeinsame Übergang in die Grundschule – all das sind Argumente für die Betreuung am Wohnort.

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