Kannst du machen. Musst dann aber halt mwst auch ausweisen und extra bei verkäufen dazu verlangen bzw abführen

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Hast du die kleinunternehmerregelung genutzt? Wenn ja dann darfst du keine umsatzsteuer ausweisen bzw. erheben

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Nein das ist kein stalking.
Und strafrechtlich schon garnicht.

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das phänomen nennt sich anestile filantelie

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