Seitens meiner Ex-Lebensgefährtin (Ex-LG) bzw. deren Rechtsanwalt ist über das zuständige Insolvenzgericht die Teilungsversteigerung bezüglich einer zu gleichen Teilen gemeinsam gehörende Immobilie beantragt worden. Ein Beschluß über die Eröffnung der Teilungsversteigerung liegt vor, ein Wertgutachten ist noch nicht erstellt worden.
Nunmehr wurde ich seitens des Inolvenzgerichtes zum wiederholten Male - was mich ohnehin gewundert hat, denn in der gängigen Literatur war diese Maßnahme nicht zu finden - darauf hingewiesen, dass, nachdem die Zwangsversteigerung mit erheblichen Kosten verbunden ist, mir eine Frist von jeweils einem Monat gesetzt wird um mich mit der Antragsstellerin (= Ex-LG) zu einigen, damit diese die Teilungsversteigerung zurücknimmt. Danach würde ein Gutachter mit der Erstellung eines Wertgutachtens (WGA) beauftragt werden.
Im ersten Schreiben war seitens des Insolvenzgerichtes noch aufgeführt, dass die durch die Teilungsversteigerung entstehenden Kosten für das WGA entsprechend den Anteilen an der Immobilie von beiden Bruchteilseigentümern getragen werden.
Im jetzigen Schreiben, welches mir nochmals eine Frist von einem Monat zur Einigung bzw. Einstellungsbewilligung/Rücknahmeerklärung der Gläubigerin setzt, wird nun plötzlich darauf hingewiesen, dass die WGA-Kosten letzlich mir als Antragsgegner angelastet werden.
Dies verunsichert mich nun, wobei in der gängigen Literatur immer darauf hingewiesen wird, dass die Kosten einer Teilungsversteigerung am Ende vom Erlös, insofern in meinem Falle hälftig von mir als Antragsgegner bzw. meiner Ex-LG als Antragsstellerin abgesetzt werden und der sodann noch verbleibende Erlös zur Verteilung kommt.
Meine Versuche zur Einigung mit meiner Ex-LG blieben übrigens bisher erfolglos.
Daher meine Fragen:
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Wer trägt am Ende die Kosten (Gerichts- und WGA-Kosten bei einer Teilungsversteigerung?
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Was ist mit den Kosten des Rechtsanwaltes der Antragsstellerin (meiner EX-LG)? Wie bzw. von wem werden diese getragen? Ich selbst habe keinen Rechtsanwalt.
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Ist diese Maßnahme des Insolvenzgerichtes des nunmehr zweifachen Hinweises seitens des Insolvenzgerichtes auf Möglichkeit der Einigung und Rücknahme der Teilungsversteigerung üblich bzw. welchen Hintergrund dürfte dies haben?
Für Euere Antworten bedanke ich mich im Voraus. Allen, die in einer Teilungsversteigerung stehen oder stehen werden, wünsche ich viel Glück hierbei.