@ Leestigter:
Ich habe jetzt schon mehrmals gelesen: Man darf auch Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm "dabei haben" - allerdings in einem verschlossenen Behältnis, das verhindert, dass es zugriffsbereit für jedermann ist.
Als verschlossener Behälter gilt auch ein Rucksackfach, dessen Doppelreisverschluss mittels eines kleinen Vorhängeschlosses vor unbefugter Öffnung gesichert ist - dabei ist irrelevant, ob es ein spezielles Sicherheitsschloss ist. Ein einfaches Zylinderschloss mit Schlüssel oder Zahlenkombination reicht aus.
Für Messer mit Klingen über 12cm bestehe lediglich ein "öffentliches Trageverbot".
Quelle: https://www.otter-messer.de/service/wissenswertes/welche-klingenlaenge-ist-erlaubt/
Was stimmt nun, oder habe ich etwas Wesentliches überlesen/übersehen?