Wie würde eine Schule auf so etwas reagieren?

Behaupten wir mal eine Schule geht mit drei Klassen, also circa 120 Leuten, auf eine Klassenfahrt. Circa acht Lehrer kommen zur Aufsicht mit, ich weiß das ist bissl wenig aber wir hatten letztens ne Klassenfahrt da war des so. Ein Schüler, 16, nimmt sich mehrere Flaschen hochprozentigem Alkohol mit obwohl bei der Abfahrt ausdrücklich untersagt wurde diesen mitzunehmen, bei den üblichen Störenfrieden wurde nachgesehen, da aber dieser Schüler kein üblicher Störenfried war hat man seinen Koffer nicht durchsucht und seinen Alkohol nicht gefunden .

In der letzten Nacht der Fahrt, also morgens geht's wieder heim, betrinkt sich der Schüler, allein in einem Anflug von Selbstzerstörerischer Wut, im Schlosspark (die sind in einer Jugendherberge die früher mal ein Schloss war), fällt blöd hin, verliert das Bewusstsein und erfriert daraufhin weil's November und sehr kalt ist (oder er erstickt an seiner eigenen Kotze auch ne Möglichkeit, sucht euch was aus).

Später, leider zu spät, stolpern drei herumstreunende Schüler über seine Leiche und benachrichtigen natürlich sofort die Lehrer.

Wie reagiert jetzt eine Schule in einer solchen Situation? Wird die Schule von den Eltern verklagt weil sie nicht gut genug aufgepasst hat? Und wenn sie verklagt wird, welche Chancen haben die Eltern zu gewinnen?

Der Junge hatte übrigens psychische Probleme und war seit Jahren Selbstmordgefährdet, davon wussten die Lehrer aber nichts weil die beiden Klassenleiter aus Persönlichen Gründen nicht mitgefahren sind.

Sorry für den langen Text, keine Sorge das ist nicht wirklich passiert ich brauch das für ne Geschichte

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Als Lehrer kann ich dir sagen, dass die Aufsichtspflicht eine Grenze hat. Die Lehrer geben den SuS klare Verhaltensregeln an die Hand (z.B. um 23h Nachtruhe) und sind nicht verpflichtet, bei jedem SuS am Bett zu warten, bis er/sie einschläft.

Allerdings wird bei einem Vorfall genau untersucht, und die Lehrkraft bekommt juristisch enormen Druck.

Was die Suizidgefahr angeht: Die Eltern haben hier eine Mitteilungspflicht (sofern bekannt) und müssten die Lehrkräfte informieren.

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