Bin mit 14 Jahren mal beim Ladendiebstahl erwischt worden. Warenwert war unter 10€. Das Verfahren wurde damals eingestellt.
Nun, heute bin ich 22 Jahre, habe ich erneut für ca.30-35 € (mehrere kleine Dinge) gestohlen. Die Strafe an den Laden (100 €) muss ich innerhalb von 2 Tagen zahlen. Mach ich morgen sofort.
War auch schön dumm von mir mich nochmal dazu verführen zu lassen. Habe eben nur ALG II und wollte meiner Familie zu Ostern ein paar Kleinigkeiten schenken, habe doch aber kein Geld dafür :-( War eben dumm von mir deswegen zu stehlen
Aber was wird mit der Strafanzeige? Welche Strafe droht mir?
Habe gegoogelt das unter einem Warenwert von 50€ meist wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, aber zählt beim Staatsanwalt die Sache von damals (als ich erst 14 war) auch???
Ich bitte um eure Hilfe. Dankeschön