Hallo, du kannst deinen 18jährigen sohn nicht aus der Wohnung klagen. Ich glaube das geht erst wenn er 25 Jahre alt ist. Es sei denn er würde dich schlagen oder bestehlen oder ähnliches. Es wird nicht nur dir so gehen Probleme mit einem Jugendlichen im Haus zu haben. Erschwerend kommt noch hinzu das er bei dir eine Ausbildung macht. Mache doch mit deinem Sohn einen schriftlichen privaten Vertrag, der regeld was für Strafen auf ihn zukommen wenn er nicht aufräumt ect. Sei dann auch konseqent. Aber das Zimmer deines Sohnes sollte für dich tabu sein, selbst wenn du meinst tod umzufallen wenn du die Unordnung siehst. Mein Sohn ist 19 und zieht jetzt aus, mit seiner Freundin zusammen, obwohl er noch zur Schule geht. Er arbeitet auch zeitweise bei mir im Geschäft und ich kann deine Probleme gut nachvollziehen. Früher habe ich auch oft gedacht, bin ich froh wenn er mal auszieht. Und heute bin ich oft sehr traurig darüber. Ich verstehe mich übrigends sehr gut mit meinem Sohn, solange es nicht ums aufräumen, Schule und ec. geht. Du darfst auch nicht vergessen, das die Trennung der Eltern immer sehr schwierig gerade auch für einen Jugendlichen ist. Mein Mann und ich hatte mal eine Zeitlang sehr viel Streit, ich hätte nie gedacht das meinem Sohn das etwas ausmacht, dafür war er einfach zu cool, manchmal sogar meiner Meinung nach zu Gefühllos uns gegenüber. Dann wurde er in der Schule schlechter, hatte eine Klausur verhauen, saß uns auf einmal heulend gegenüber und erzählte uns, wie er darunter leidet das wir uns so oft streiten. Das war ein heilsamer Schock für meinen Mann und mich. Vieleicht bist du auch sehr Dominat, auch auf der Arbeit und da muß dein Sohn eben Zuhause auch mal Luft ablassen. Du hast bestimmt das Gefühl, das es nicht mehr geht, nur noch Streit usw. Versuche trotzdem ein gutes Verhältniss zu deinem Sohn zu bekommen. Reden hilft. Unterhalte dich mal über seine Hobbys mit deinem Sohn, in solchen Gesprächen bekommt man manchmal mehr rauss als man denkt. LG Sylvia

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Mahnung + Strafanzeige!Melango

Hey Leute das habe ich heute Morgen bekommen

PRÜFUNG EINER STRAFANZEIGE

Sehr geehrte/r Herr / Frau XXXXXXX der Firma Keine,<------Beachte mal einer die Firma

wir haben Ihre Angelegenheit inzwischen erneut überprüft. Hierbei mussten wir feststellen, dass Sie noch keine ausreichende Zahlung geleistet haben. Aufgrund Ihres Verhaltens liegt der Verdacht nahe, dass Sie weder zahlen können noch wollen. Wir fragen uns, ob das bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Fall war. Dies legt den Verdacht eines Betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch nahe. Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht in der Lage oder willens waren, zu zahlen, aber dennoch eine vertragliche Verpflichtung eingegangen sind, würde das den Verdacht eines sogenannten Eingehungsbetruges nahe legen. Hierfür würde ausreichen, dass Sie es für möglich gehalten haben, nicht zahlen zu können, aber trotzdem einen Vertrag abgeschlossen haben.

Uns ist an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht gelegen. Unsere Rechtsanwälte haben uns aber empfohlen, gegen Sie, XXXXXXX, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten, wenn sich die Angelegenheit nicht aufklärt. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Sache wäre auch erledigt, wenn Sie die offenen Beträge innerhalb von 5 Tagen auf das Konto unseres Abrechnungspartners überweisen.

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 96,- EUR schuldbefreiend auf das Konto unseres Abrechnungspartners:

Kontoinhaber: David Jähn Konto: 16541710 Volksbank: BLZ: 870 960 34

Verwendungszweck: K11-079828

Mit freundlichen Grüßen

melango.de GmbH Neefestraße 88 09116 Chemnitz

melango.de GmbH - Neefestraße 88 - 09116 Chemnitz - Telefon: (0900) 123 456 40 (1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzten).

Geschäftsführer: Thomas Wachsmuth, David Jähn - Sitz der Gesellschaft ist Chemnitz, HRB 22402 - USt-Id-Nummer: DE 245855274 - Finanzamt Chemnitz: 215/114/05448

Was kann ich da nun machen?

alleine 0900 nr anrufen haben die nen knall?Damit sie noch mehr fordern können?

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Die Frage ist, ist die Forderung gerechtfertigt. Wenn ja, und du hattest zb bevor du etwas bestellt oder gekauft hast, gewußt das du Schulden hast oder sogar vieleicht schon einen OV hast, dann mußt du bezahlen. Denn dann kann der Gläubiger eine Strafanzeige machen. Solltest du nicht genug Geld haben überweise einfach einen kleinen Betrag monatlich als Abzahlung. Damit sieht er deinen guten Willen.

Sollte die Forderung nicht gerechtfertigt sein, warte einfach ab. Dann müßte der Gläubiger ein Mahnbescheid schicken. Wenn du gegen diesen Einspruch erhebst, geht die Sache vor Gericht und dann kannst du alles klären. Wirklich aber nur wenn du dir sicher bist das es nicht gerechtfertigt war, sonst wird es teuer. LG Sylvia

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Hallo,

Deine Brust wird noch bis zum 18 Lebensjahr wachsen. Bei manchen noch länger. Das Wachstum hat nichts damit zu tun das Du auf den Bauch schläfst. Vieleicht hast du eine gute Freundin mit der du darüber reden kannst, denn viele Mädchen in Deinem Alter haben ähnliche Fragen und Probleme. Ich denke auch das du dich nicht vor Deiner Mutter schämen mußt. Die war auch mal jung und hatte vieleicht sogar früher die gleichen Probleme wie Du. Schau dir die Größe der Brust Deiner Mutter an. Wahrscheinlich werden Deine ähnlich. LG

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Hallo, also wenn es keine Ersatzteile mehr für den Herd gibt ist er mit Sicherheit mindestens 10 bis 15 Jahre alt, wenn nicht sogar älter. Wenn Du ein Ersatzteil brauchst würde ich mal bei einem Händler nachfragen der gebrauchte Elektrogeräte verkauft.

LG

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