Moin, 

Also da du als FA eingestellt wirst. Wirst du von Anfang an ein blaues Barett bekommen. Mit Abschluss deiner Ausbildung, also der Ernennung zum Fw darfst du dich dann umrüsten. Dann bekommst du das Bordeuxrote der Heeresflieger. Das Abzeichen wird von Anfang an das der Heeresflieger sein. 

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Soll ich mit der Bundeswehr aufhören?

Hallo zusammen,

und zwar bin ich jetzt seit dem 1.10 bei der Bundeswehr und mache dort momentan meine Grundausbildung. Die Aufgaben an sich machen mir auch Spaß und ich bin froh, zwischendurch gefördert zu werden, doch leider besteht die meiste Zeit nur aus bloßem rumstehen und Langeweile. Außerdem nervt mich das Kasernenleben und ich wäre viel lieber am Abend zu Hause oder würde eigenen Hobbys nachgehen. Die Motivation sinkt jeden Tag mehr, und ich weiß nicht, ob ich mich weiterhin vereidigen, geschweige denn verpflichten möchte.

Da ich gleich nach der Schule zur Bundeswehr gegangen bin, habe ich auch leider keinen Vergleich zur zivilen Wirtschaft. Da ich in der Unteroffizierslaufbahn bin, müsste ich mich für 9 Jahre verpflichten, bekomme allerdings auch eine Berufsausbildung und gutes Gehalt.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich aufhören soll, da es ja in der Stammeinheit angenehmer werden soll und mir Zivil das Geld und der sichere Arbeitsplatz fehlen würden. Zudem bin ich erst 18, aber bis 25 Kasernenplichtig, ansonsten würde ich mir wohl eine Wohnung mieten können.

Außerdem sorge ich mich noch darum, nach einer Kündigung arbeitslos zu werden und ich weiß nicht, welche Möglichkeiten zur Überbrückung es gibt.

Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob ich die die 6 Monate Probezeit ausnutzen sollte, um in der Zeit nicht arbeitslos zu sein und weiter gutes Geld zu verdienen oder ich nicht lieber doch gleich aufhören sollte, da ich in der Kaserne nicht dazu komme, Bewerbungen zu schreiben oder berufl. Termine wahr zu nehmen.

Also meine Frage(n):

  • Welche Möglichkeiten zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit gibt es?

  • Wie sehr verändert sich das Klima in der Stammeinheit?

  • Kann ich auch schon vor 25 in einer eigenen Wohnung schlafen oder MUSS ich in der Kaserne bleiben?

  • Müsste ich auch in Zukunft ein Großteil des Dienstes mit Warterei und Langeweile verbringen oder bessert sich das auch?

  • Wann sollte ich am besten kündigen sollte?

Ich wäre auch schon über die Beantwortung einzelner Fragen oder andere Meinungen dankbar, da die Entscheidung für mich sehr schwer ist. Allerdings glaube ich, mit einem zivilen Beruf auf Dauer glücklicher zu werden (Ich habe aber noch keine Berufserfahrung, sondern bisher nur Praktika gemacht)

Ich bedanke mich schonmal im Voraus!

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Man kann sich über ein Formular vom Schlafen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien lassen, dies funktioniert allerdings nur, in der Stammeinheit. Auf Lehrgängen und in der GA ist das nicht vorgesehen.

Wie dein Arbeitsablauf später aussieht, hängt von der Laufbahn und der Verwendung ab. In welcher TSK dienst du? Weil dies hat auch einen Einfluss auf alle weiteren Fragen.

Horrido

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Da sie einen lückenlosen Tätigkeitsnachweis erbringen müssen, wäre es sinnvoll einen Job nachzugehen oder die Schule bis zum Jahreswechsel noch zu besuchen. 

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Es ist möglich eine Art Praktikum bei der Bundeswehr zu machen.  Allerdings meiner Meinung nach etwas untypisch. Da es gesetzlich ganz andere Möglichkeiten gibt. 

Zum Beispiel das Eignungsübungsgesetz darin ist klar definiert das sie  von ihrem Arbeitgeber für drei Monate frei gestellt werden und auch einen Kündigungsschutz genießen der vor und ggfls nach der Bundeswehrtestphase greift. 

Dieses greift allerdings auch nur dann,  wenn sie mit höherem Dienstgrad in die Bundeswehr eingestellt werden. Dies ist möglich mit einer bestimmten Vorausbildung. 

Näheres dazu kann ich Ihnen beantworten, wenn ich mehr Infos zu ihren Plänen und Vorraussetzungen kennen würde. Oder sie wenden sich vertrauensvoll an einen Karriereberater in ihrer Nähe.

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Hallo,

Ja, ein Praktikum ist mit 14 möglich. Zu den einblicken, ist allerdings zu sagen, das je nach Möglichkeit und Interessen gehandelt wird. Bei uns zum Beispiel besteht die Möglichkeit sich den Grundbetrieb in den Bereichen,  Geschäftszimmer, Instandsetzung und Materialbewirtschaftung zum Beispiel. 

Was definitiv ausfällt ist der Bereich der Bewaffnung.

Am besten wendest du dich, mit deiner Anfrage an eine Kaserne in deiner unmittelbaren Nähe.

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Hallo,

Die erste Aussage hier mit dem BFD ist so nicht mehr ganz richtig. Es gab dieses Jahr eine Änderung.

Sie müssten die mittlere Reife über Abendschule oder Fernstudium nachholen. Andernfalls besteht aber evtl die Möglichkeit bei Eignung eine Ausbildung über die Bundeswehr zu machen. Mit dieser in der Tasche stehen Ihnen auch weitere Laufbahnen offen. Nähere Infos dazu erhalten Sie von Ihrem Karriereberater.

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Also die Warensicherungen werden im Regelfall an der Kasse entwehrtet oder entfernt. Es kommt immer darauf an welche Warensicherungsmethode angewendet wurde. Es gibt verschiedene Arten. Zum einen gibt es die "Knochen" oder "Rundsicherung", das sind diese die ihr aus den Bekleidungsgeschäften kennt. Diese werden an der Kasse nach dem Zahlvorgang entfernt. Desweiteren gibt es Klebesicherungen, welche an der Kasse durch einen großen Elektromagneten entwehrtet werden und an der Ware bleiben. Diese findet man häufig in Handtaschen, Geldbörsen, Schminke, Zigarettenpackungen, Düften etc. Und seit ein paar Jahren gibt es nun noch Klebesicherungen die nicht mehr klar erkennbar sind, werden häufig in Apotheken verwendet. Das sind Aufkleber die einen großen Code haben und auf der unteren seite sehr dünne feine verdrahtungen die den "Alarm" bei den Sensormaticen auslösen. Diese werden ebenfalls vom Kassenpersonal mit hilfe des Elektromagneten entwehrtet. Daher befindet sich auch bei fast allen Kassen so ein netten Feld mit der Aufschrift bitte hier keine Speichermedien, Kreditkarten etc. auflegen. ;-)

LG

Swobby

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Grundsätzlich gibt es den Begriff Fangprämie nicht. Das was die ertappten Ladendiebe zahlen müssen ist eine Bearbeitungsgebühr. In den Geschäften wo ich Tätig bin liegt diese bei 100€, diese Bearbeitungsgebühr bekomme nicht ich als Ladendetektiv sondern der Auftraggeber. Um die Kosten abzudecken die durch den Diebstahl entstanden sind. Personalausfall des Detektives, da er die Anzeige verfassen muss. Es ist aber so das einige große Kaufhäuser Gutscheine ausstellen für Kunden die einen Ladendieb gestellt haben. Aber es ist nicht der Regalfall, da dies meines Wissens nicht rechtlich geregelt. ist.

Diese sogenannte Fangprämie wird aber oft im Zusammenhang mit Ladendetektiven gehört, es gibt Firmen die Prämien zahlen wenn man eine gewisse Fangrate im Monat hat. Allerdings verleiten diese Prämien, zu falschen Beschuldigen. Im Rahmen einer solchen Ermittlung gegen ein Sicherheitsunternehmen wurde festgestellt, das sich Ladendetektive auch so mal ihr Lohn aufbesserten. Indem sie Kunden einfach mal etwas zusteckten und diese dann als Ladendiebe beschuldigten. Um am Ende des Monats ihre Fangquote zu haben. Daher gibt es auch immer mehr Firmen die auf diese Fangprämie für den Detektiv verzichten. Ich zum Beispiel bekomme auch keine. Aber das finde ich nicht schlimm.

LG

Swobby

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Wenn du dir "Dummerweise" keine Sicherungskopie zugelegt hast ist es solange du die nicht mehr Funktionsfähige CD nicht entsorgst meines wissens nicht strafbar. Allerdings ist mit diesen Betriebssystemen aus dem Internet immer vorsicht geboten. Die meisten sind mit Viren verseucht. Aber das muss ich eigentlich nicht weiter erwähnen. Allerdings müsste es möglich sein sich eine neue CD über den Windows support zu bestellen unter angabe deines Lizenzcodes und Seriennummer.

LG Swobby

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Grundsätzlich ist es immer Ratsam eine Anzeige zu erstatten, auch wenn sie nur gegen Unbekannt läuft. Weil erst dann wirken die meisten Versicherungen. Apple an sich kann wird dir da auch nichts anderes sagen. Solange keine Strafanzeige läuft sind die meisten Versicherungen nicht wirksam. Und gegen Diebstahl wird dein I-Pod auch nicht versichert sein. Weil das nicht von Apple überwacht werden kann.

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Also es wäre gut zu wissen ob das Paket beschädigt bei deiner Freundin ankam. Wenn dies der Fall war, ist es möglich das sich jmd daran zu schaffen gemacht hat, oder das Paket schlicht und ergreifend beim Transport so beschädigt wurde, das die Brosche hätte raus fallen können. Auf jeden fall würde ich an deiner Stelle mich mit der Post in verbindung setzten, da das Päckchen auch versichert war, müssten diese dir auch sagen können wie es weiter geht.

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Ich weiß ja nicht in wie weit du jetzt mit deiner Suche bist. Die Detektei bei der ich Angestellt bin bietet auch eine Ratenzahlung an. Und die Kosten können frei vereinbart werden. Allerdings arbeiten wir nicht auf Erfolgsbasis. Das wäre nicht möglich, da wir sonst ja nur drauf zahlen würden.

hier mal ein Link: http://www.detektei-scharfe.de/detektei-kosten.html

Falls da noch interesse besteht kannst du dich gerne melden.

LG

Swobby

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Jupp das kannst du in den einstellungen ändern.

http://blau.in/blog/452 auf dieser Seite findest du die richtigen einstellungen.

LG

Swobby

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Du solltest die die Adresse des Freundes geben lassen, mit diesem darüber reden ob die Sache polizeilich, versicherungstechnisch gemeldet wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, kannst du nur selbst einen Anwalt einschalten und eine Anzeige wegen Unterschlagung stellen. Diese würde dann aber nach sich ziehen, das er eine Aussage zu Protokoll geben muss und da würde dann auch der Freund bei dem die anlage stand aussagen muss das bei ihm eingebrochen wurde und sich rechtfertigen warum es nicht der Polizei gemeldet wurde. Aber das ist wohl die einzige Lösung wie du an deine Sachen kommst. Ob Anlage oder Geld.

LG

Swobby

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Wenn das dein erster Diebstahl war, wird das erstmal keine großen Konsequenzen haben. Solltest du aber in naher Zukunft weiter bei solchen Straftaten erwischt werden, wird deine Akte immer dicker und man wird dich auch dann nach mehreren 5€ Diebstählen belangen. Die Strafe kann dir aber keiner sagen, das liegt nämlich immer am eigentlich Warenwert, deiner Einsicht, dein Einkommen und der Gegenstände die gestohlen wurden.

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Grundsätzlich ist das eine UNTERSCHLAGUNG aber rechtlich wäre das wohl einfach ein viel zu großer aufwand. Du kannst wie gesagt rechtlich dagegen vorgehen. Nur ich denke nicht das du damit glücklich wirst. Einfachste Möglichkeit ist dann wohl, zu ihr zu fahren mit der Mutter als Zeuge ins Zimmer deiner ehemaligen Freundin gehen und deine Spiele suchen und wieder mitnehmen. Sinnvoll währe es auch noch eine 3. Person die nicht befangen ist mit zu nehmen als neutralen Zeugen.

LG

Swobby

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Habt ihr keinen Sicherheitsdienst? Also bei solchen Fragen kannst du dich auch durchaus an einen Sicherheitsdienst oder eine Detektei wenden. Viele Detekteien bieten solche Beratungsgespröche kostenlos an. Oder melde dich einfach mal per PN bei mir, wenn du das nicht öffentlich machen willst.

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So jetzt mal eine Antwort von nem Fachmann. Diese sogenannten Sensormaticen reagieren im Regelfall nicht auf Metall! Das sind keine Metalldetektoren wie am Flughafen. Die Sache scheint einfach so zu sein: Die Sensormaticen bei Media Markt sind sehr empfindlich eingestellt. Daher kann es sein das selbst eine alte Warensicherung wieder anschlägt. Das Bedeutet nicht das deine Frau jemals irgendwas gestohlen hat. Sondern einfach schlicht und ergreifend noch in irgendeinem Kleidungsstück. Handtasche oder in der Geldbörse noch eine Klebesicherung ist. Am besten findet man solche Dinge wie folgt: In Kleidung ist es meist auf der rechten Innenseite ein Schild mit der Aufschrift "Bitte vor dem ersten Waschen entfernen" Das ist etwas dicker und fester. Da steckt eine Warensicherung drin. Bei der Geldbörse sind diese kleinen Teile meist schwarz und sind im Geldscheinfach oder in den Kartenaufbewahrungsschlitzen. Bei der Handtasche sind sie ebenfalls schwarz und meist in die aufgesetzen Taschen geklebt oder in die kleinen Taschen die sich in der großen Haupttasche befinden. Sollte sich dort keine Warensicherung finden, achtet bitte mal darauf ob es nur passiert, wenn sie immer irgendein Gegenstand trägt. z.B. immer die selben Schuhe oder nur bei der bestimmten Jacke etc. Dann kann man es noch schneller eindämmen =)

LG

Swobby

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Man sollte grundsätzlich vorsichtig sein mit der veröffentlichung von Daten, Bildern etc. von sich selbst. Seitdem es Seiten wie SchülerVZ, wkw, Facebook etc gibt werden die Leute immer leicht sinniger mit ihren Daten. Es muss immer beachtet werden, das viele Daten weiterhin auch nach der Löschung noch eine ganze Weile im Internet zu finden sein können. Daher sollte man grundsätzlich überlegen welche Daten ich freigebe und welche ich überhaupt veröffentliche.

Darüberhinaus ist es heutzutage relativ normal das Bewerber komplett überprüft werden. Selbst ich als Detektiv bekomme ab und zu solche Aufträge auf den Tisch.

Dazu kann ich nur sagen, überlege dir genau was du von dir Preis gibst.

Übrigens gib mal deinen Namen auf dieser Seite ein: Dort findet man so einiges über sich selbst: http://www.123people.de/

LG

Swobby

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