Hallo Marukachu,
soweit meine bisherigen Berufserfahrungen gehen, darf Dir Dein Arbeitgeber nicht einfach die restlichen Urlaubstage aus dem Vorjahr streichen. Gesetzlich gibt es da glaube ich auch keine offizielle Regelungen. Dein Arbeitgeber sollte solche Regelungen eigentlich im Arbeitsvertrag verankert oder woanders (z.Bsp. im Unternehmens-Intranet) niedergeschrieben haben.
Einige Betriebe haben die Regel, dass man seine Resturlaubstage innerhalb der ersten drei Monate (Ende März) des neuen Jahres abfeiern muss, aus zwei Gründen:
1. Da Dein Urlaub dazu dient, dass Du auch Deine Erholungsphasen hast, daher sollte man diesen auch übers Jahr verteilt nehmen und nicht aufsparen.
2. Wenn zu viele Mitarbeiter Urlaub aufsparen und sich dieser auf ihren neuen Jahresurlaubsanspruch aufsummiert, ist die Planung der Verfügbarkeit der Mitarbeiter unterm Jahr mit der Zeit erheblich erschwert.
Da Du jedoch krankgeschrieben warst und daher unbeabsichtigt Resturlaub ins neue Jahr mitgenommen hast, würde ich hier nochmals mit Deinem Vorgesetzten und Deiner Personalabteilung in Kontakt treten, da es eher ein Sonderfall ist.
Das sind nun meine Erfahrungen, sicher bekommst Du noch eine Antwort mit rechtlicherem Hintergrund als meine ;-)